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Scheiße, bin auf Gigabyte rein gefallen !!!!

michael / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Wollte mir ein 100 Mhz Board kaufen und habe dann auf Gigabyteboard GA-5SG100 zugegriffen. Der Verkäufer sicherte mir zu das dies ein 100 Mhz Board ist. Leider hatte dieses Board die Rev 1.15. Auf der Gigabyte Homepage stand das das Board 100 Mhz erst ab Rev. 2.2 unterstützt.
Folgendes Problem: Habe einen K6-2 300 (kein Aufdruck das er nur mit 66 mhz gefahren werden kann) und 128 MB SD Ram 100 Mhz. Kann nur mit 66 x 4,5 takten, lt. Sandra 98, bei 75 bzw 83 fährt mein PC gar nicht erst hoch. Bei dem Handbuch was dem Board beilag sind die Jumpereinstellungen für das Board Rev. 2.2 beschrieben (Sauerei)was auf keinem Fall auf meine zutrifft. Auf der Homepage sah ich auch kein Handbuch für das Board Rev. 1.15.
Wer hat die Jumpereinstellungen für mein Board ?
Nächstes Problem: Habe das Board etwa 10 Wochen, Rechnung vorhanden.
Kann ich das Board umtauschen bzw. Geld zurück verlangen ?
Wie schätzt Ihr das ein ?
Spiele jetzt mit dem Gedanken mir das Tyan Board S1590S 100 AT zu kaufen. Hat jemand Erfahrung mit dem Board und weiß jemand bei welchem Händler ich das Board in Köln und Umgebung bekomme ?
Puhh, die Nachricht ist etwas zu lang geworden aber ich mußte mir erst meinen Frust von der Seele schreiben.
Ich hoffe auf eine rege Anteilnahme.
Tschau (Michael)

Antwort:
tag auch
ich habe ebenfalls ein 5 SG100 mit einem AMD K6 2 / 300
Das board ist REV. 1.15 und der Proz stammt aus der 37. Woche (Aufdruck A 9837 DPBW).
Ich habe das Problem, daß die Kombination mit 100 MHz sehr sehr instabil läuft.
Der Test mit den Zwischenstufen 75 und 83 MHz brachte Besserung, ohne jedoch zu gewünschter Stabilität zu führen.
Momentan fahre ich 66 MHz.
Aus c t 24 98 Seite 46 stammt die Info, daß es am Prozessor liegen würde. Die Teile aus der 34. bis 39. Woche wären betroffen.
Leider kann ich momentan nicht mehr Hilfe anbieten.
Sollte ich etwas neues erfahren schreibe ich es hier.
Gute Wünsche und immer locker bleiben
(CSausW)

Antwort:
Board sofort umtauschen gehen und Händler zur Sau machen...
(Alex )

Antwort:
Wieso behält man einen Gegenstand 10!!!! Wochen lang, wenn die zugesicherten Eigenschaften nicht zutreffen ????????????????
Ab zum Händler und erzähl ihm, du hast den Proz erst vor ein paar Tagen bekommen und konntest deshalb das Board nicht auf die zugesicherten Eigenschaften überprüfen.
Normalerweiser wird er es umtauschen.
Gruß
Ron
(Ron )

Antwort:
eben das mit den 10 wochen wird ein problem werden... mal davon abgesehen daß ich dies board nicht als 100mhz-board verkauft hätte, aber wenn es einer so lange behält, ist normalerweise kein umtausch mehr drin...
(Popeye )

Antwort:
Das Zauberwort heißt: REKLAMATION...
Das HGB (Handelsgesetzbuch, sollte der Verkäufer kennen...)
definiert einen Reklamationsgrund zusammengefaßt so:
Wenn ein Gegenstand/Dienstleistung die zugesicherten (auch
mündlich!) Eigenschaften nicht, oder nur teilweise aufweißt...
besteht für den Käufer das Recht zu Wandlung oder Stornierung
des Kaufvertrages...
Die Frist für die Anzeige der Reklamation beträgt 6 Monate!
Sollte der Verkäufer aufmucken, auf HGB und Rechtsanwalt/
Verbracherverein verweisen...
Tschüß Ulli
(ullrich)

Antwort:
Das Problem liegt wohl am Prozessor. Die AMD Proz. mit 100MHz Systemtakt arbeiten nicht auf jedem Bord einwandfrei. Ich habe einige Rechner mit 300 und 350 MHz AMD´s ausgerüstet und festgestellt das der 300MHz mit 66MHz Systemtakt und der 366 (auch 66MHz) bedeutend weniger Probleme machen.
(barnes )

Antwort:
Hallo Michael
Das Board würde ich auf jeden Fall so schnell als möglich umtauschen und zwar gegen das Tyan Trinity ist echt super dieses teil.
Gruss Marco
(Marco )

Antwort:
Nicht auf Gigabyte, sondern auf den Verkäufer bist Du reingefallen.
Habe selbst Gigabyte GA686BXE mit PII und bin sehr zufrieden. Wenn ich mir ein neues Teil kaufe Teste ich das am 1. Tag bis zum erbrechen. Wenn ich es nicht zum laufen bringe bin ich zu blöd dafür und gehe zum Verkäufer und lasse es mir erklären. Ist der auch zu blöd, wie die meisten "Provisionsgeilen Ladenhüter-Verkäufe

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ullrich michael „Scheiße, bin auf Gigabyte rein gefallen !!!!“
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Das Zauberwort heißt: REKLAMATION...
Das HGB (Handelsgesetzbuch, sollte der Verkäufer kennen...)
definiert einen Reklamationsgrund zusammengefaßt so:
Wenn ein Gegenstand/Dienstleistung die zugesicherten (auch
mündlich!) Eigenschaften nicht, oder nur teilweise aufweißt...
besteht für den Käufer das Recht zu Wandlung oder Stornierung
des Kaufvertrages...
Die Frist für die Anzeige der Reklamation beträgt 6 Monate!
Sollte der Verkäufer aufmucken, auf HGB und Rechtsanwalt/
Verbracherverein verweisen...
Tschüß Ulli
(ullrich)

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