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e-commerce, Domainname, Lieferant, Gewerbeschein...

Martin Menge (Anonym) / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich möchte in Kürze einen kleinen Shop im Netz eröffnen, um mit diversen elektronischen Geräten eines Herstellers zu handeln.
Also habe ích mir erstmal einen Domainnamen für diesen künftigen Shop bei STRATO gesichert.
Nun mußte ich mich natürlich mit dem Hersteller der Ware in Verbindung setzen, die ich verkaufen möchte.
Problem: Der will natürlich nur Informationen geben, wenn ich (privat) einen Gewerbeschein vorlegen kann. Also war ich heute auf dem Gewerbeamt, um einen solchen zu beantragen.
Ganz so einfach ging's leider nicht: Ich muß genau angeben, ab wann das Geschäft startet (das kann ich aber erst, wenn ich mit dem Hersteller gesprochen habe...), welche Rechtsform die Firma haben soll (Firma?? Ich will doch nur einen kleinen Shop nebenbei allein betreiben) und außerdem würde der Gewerbeschein nun 13-mal kopiert und an die betreffenden Behörden und Kammern (Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, IHK...) weitergeleitet, die sicher alle die Hand aufhalten werden...
Das kann doch wohl nicht sein! Gibt es nicht einfachere Wege zum kleinen e-commerce Shop, den ich vielleicht auch privat betreiben kann? Hängen da immer x-Ämter und Behörden mit drin, die mich überwachen?
Dieser Versuch soll mir im Moment nur zeigen, ob der Verkauf überhaupt gewinnbringend möglich ist - und ob ich mich dann selbständig mache und mein Sortiment erweitere, wird sich anhand der hier zu sammelnden Erfahrungen zeigen...

Viele Grüße
Martin Menge

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Sniper Martin Menge (Anonym) „e-commerce, Domainname, Lieferant, Gewerbeschein...“
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Servus Martin,
durch Dein Bestreben Waren an- und weiterzuverkaufen, wärst Du ein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch) und würdest ein Gewerbe betreiben. Als Rechtsform wäre wohl die des Einzelkaufmanns zu wählen. Die Firma bezeichnet nur den Namen, unter dem Du Deine Geschäfte betreiben willst. Die müßtest Du aber auch im Handelsregister anmelden.
Nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) muß der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes der für den Ort zuständigen Behörde angezeigt werden.
Tja, dann kommst Du an den Behördengängen wohl nicht vorbei.

mfg sniper

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