Viren, Spyware, Datenschutz 11.223 Themen, 94.294 Beiträge

Wie ist die Rechtslage ?

(Anonym) / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Laufzeitbeschränkung von Sharewareprogrammen außerkraftsetze?
Bin ich in dem Fall im Internet identifizierbar (z.B.beim updaten)?
Mir geht es nicht darum zu betrügen, ich möchte einige Programme lediglich länger testen.
D.W.

bei Antwort benachrichtigen
Ronin (Anonym) „Wie ist die Rechtslage ?“
Optionen

Hi,

strafbar...naja, legal ist es nicht. Identifizierbar bist Du eigentlich auch nicht; allerdings halte ich es nicht für ok, gecrackte Programme auch noch upzudaten. Dann hol Dir doch lieber die neue Shareware-Version und teste diese auf _legalem_ Wege.

bei Antwort benachrichtigen