Bei meinem neuen PC hat man so ein Siegel hingepappt( fuer nicht Kurpfaelzer : hingeklebt ) damit man erkennt ob das Gehaeuse geoffnet wurde ( war meine erste massnahme )Wie bei Komplett PC ueblich muss man die eine oder andere Komponente tauschen um die Kiste auf Kurs zu bringen .Wie ist hier die Rechtslage ? Kann sich der Verkaeufer/Hersteller bei berechtigten Reklamationen bei sachgemaessen Einbau neuer Komponenten druecken ?
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Scheiß auf das Siegel, das hat rechtlich keinerlei Bedeutung - ich arbeite in der Branche.
Aber Du hast da eventuell ein Problem wenn Du nicht aufrüstest sondern umrüstest - da sieht die Rechtslage ganz anders
aus. Speichereinbau wäre z.B. "Aufrüsten"; Austausch der Grafikkarte "Umrüsten". Bei Umrüsten kann die Garantie verloren
gehen - das muß dann aber in den AGB's stehen.