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Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?

tina-w2k / 50 Antworten / Baumansicht Nickles

man deinstalliert das Programm und würde es gern nochmals in Betrieb setzen. Allein es geht nicht, obwohl man auch in der Registry alle Spuren vermeintlich gelöscht hat. Irgendwo hat sich das System noch einen Merker gestzt. Was sind dafür typische Orte unter XP. Kann man das sagen oder ist die Frage unkeusch?

gelöscht_152402 tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Irgendwo setzen die ihren "Schlüssel", wo bleibt meist ein Geheimnis. Selbst BIOS-Datum zurück setzen hilft nicht. Da hilft nur ausprobieren oder Win neu installieren.

Oder eine VM. Die ist quasi per Mausklick wieder jungfräulich. Unkeusch würde ich das aber nicht nennen, eher eine Reinkarnation ;-)

tina-w2k gelöscht_152402 „Irgendwo setzen die ihren Schlüssel , wo bleibt meist ein ...“
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@zucchero
was ist eine VM?
also die setzen ihren geheimen Schlüssel? d.h. jeder Hersteller denkt sich da was eigenes aus?
gibt es da typische Methoden oder Orte? wohl nicht?
hm, schade, hätte da gern mal näheres erkannt. gibt es da ein Kompendium drüber, z.b. im Internet?

groggyman tina-w2k „@zucchero was ist eine VM also die setzen ihren geheimen ...“
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Hallo

Der Hersteller gibt sein Produkt für einen gewissen Zeitraum zum testen frei, das sollte ausreichen um sich ein Bild von dem Produkt zu machen. Ein erneuter Testzeitraum und damit eine unerlaubte Nutzung des Produktes ist vom Hersteller nicht vorgesehen und entspricht nicht den AGB.

Sollte es von deiner Seite da noch Probleme geben, setze dich mit dem Hersteller in Verbindung.
Hier bei Nickles solltest du nicht weiter nach einer unerlaubten Vorgehensweise fragen.

-groggyman-

lexlegis groggyman „Hallo Der Hersteller gibt sein Produkt für einen gewissen ...“
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Hallo groggyman,

wenn man es genau nimmt, dann haben viele von uns gegen diese Regelung verstoßen. Ich meine, wer kauft denn schon nach 40 Tagen WinRAR? Lachend


lexlegis

tina-w2k groggyman „Hallo Der Hersteller gibt sein Produkt für einen gewissen ...“
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danke, bin groggy gegangen

mawe2 groggyman „Hallo Der Hersteller gibt sein Produkt für einen gewissen ...“
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Hier bei Nickles solltest du nicht weiter nach einer unerlaubten Vorgehensweise fragen.

Ich finde, die Frage allein ist noch kein Vergehen!

Auch ich habe mir schon orft diese Frage gestellt aber noch keine wirklich brauchbare Antwort bekommen.

Es gibt durchaus berechtigte Gründe, dieses Problem zu klären, ohne gleich einen Lizenzverstoß zu begehen. So kann es z.B. sein, dass jemand einen gebrauchten PC kauft, auf dem eine Software getestet werden soll. Ein früherer Test verhindert dies aber. Der (Gebraucht-)Käufer würde also die Software erstmalig testen, der begeht also keinen Lizenz-Verstoß!

(Ja, ich weiß: Bei einem gebrauchten PC installiert man grundsätzlich das OS erstmal neu, sonst ist das Ding sowieso nicht vertrauenswürdig, klar. Aber es kann Gründe geben, dies doch im Ausnahmefall mal anders zu handhaben. Schließlich gibt es auch kein Gesetz, das mir eine solche Neuinstallation vorschreiben würde.)

Gruß, mawe2
groggyman mawe2 „Ich finde, die Frage allein ist noch kein Vergehen Auch ich ...“
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Hallo

Das du mir wieder mit dieser Erbsenzählerei kommst, war mir schon klar, ist aber an den Haaren herbei gezogen.
tina-W2K schrieb oben :

und würde es gern nochmals in Betrieb setzen.

Darauf habe ich geantwortet, die Sache mit dem gebrauchten PC hast du dir schon selber beantwortet.

-groggyman-
mawe2 groggyman „Hallo Das du mir wieder mit dieser Erbsenzählerei kommst, ...“
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Ich finde es halt nur schade, wenn wir bestimmte Fragestellungen gar nicht mehr zulassen, weil irgendjemand damit Schindluder treiben könnte. Das ist dann so eine Form von vorauseilendem Gehorsam, die einem viele Möglichkeiten verbaut.

Auch wenn tina-W2K schrieb:

und würde es gern nochmals in Betrieb setzen
heißt das noch lange nicht, dass sie einen Lizenzverstoß begeht.

Sie kann auch einfach nach der Installation der Testversion vier Wochen im Krankenhaus gelegen haben und konnte die offiziell eingeräumte Zeit nicht nutzen. Da sie ein ehrliches Interesse an der Software hat, würde sie aber jetzt gern diesen Test durchführen (und danach höchstwahrscheinlich das Produkt auch kaufen). Das kann sie nun nicht, weswegen die Wahl auf ein Konkurrenzprodukt fallen muss. Schade für den ersten Anbieter :-(

(Insofern gefallen mir die Testversionen, die n mal gestartet werden können - egal, in welchem Zeitraum - besser als die, bei denen man auf Gedeih und Verderb genau 30 Tage Zeit hat und keinen Tag mehr. Bei MS Office 2003 war das z.B. so. Das konnte man 50 mal starten bis man zum Kauf "gezwungen" wurde. Man konnte sich aber dafür auch 6 Wochen oder ein Jahr Zeit nehmen.)

Wenn hier schon ein illegales Handeln unterstellt wird, dürften wir eigentlich hier nur noch Off Topic behandeln. Alles, was wir zum Betrieb und zur Manipulation von Computern schreiben, kann immer auch missbräuchlich verwendet werden!

Gruß, mawe2
peterdeutzmann mawe2 „Ich finde es halt nur schade, wenn wir bestimmte ...“
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Hallo  - erst mal!

Muss mich auch einklinken, ist ja wohl auch nur erst mal eine Frage gewesen, von tina-W2k!
Mawe hat doppel RECHT!
Wat nutzen 40Tage, wenn ich 50 im Krankenhaus bin, oder PC 50 Days platt!!!

Gruß an alle, aus dem schönen warmen UERDINGEN am RHEIN,
Peter

groggyman peterdeutzmann „Hallo - erst mal Muss mich auch einklinken, ist ja wohl auch ...“
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Glaubst du wirklich, du bekommst bei deinem Autohändler eine Garantieverlängerung wenn du 6 Monate krank bist, träum weiter...

peterdeutzmann groggyman „Glaubst du wirklich, du bekommst bei deinem Autohändler ...“
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Hallo groggyman, ISCH wohl, weil alle meine AUTOS BAR bezahlt werden!!!

Gruß

groggyman peterdeutzmann „Hallo groggyman, ISCH wohl, weil alle meine AUTOS BAR ...“
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Was hat das mit Barzahlung zu tun, rechtlich garnichts. Als guter Kunde gibt es da sicher eine Regelung auf Kulanzbasis aber das war nicht das Thema.



mawe2 groggyman „Glaubst du wirklich, du bekommst bei deinem Autohändler ...“
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Schlechter Vergleich.

Ich würde eher sagen, dass man das mit einer Probefahrt vergleichen könnte. Und wenn ich zum ersten vereinbarten Probefahrt-Termin krank bin, kriege ich garantiert einen zweiten und wenn es sein muss auch einen dritten!

Gruß, mawe2

groggyman mawe2 „Schlechter Vergleich. Ich würde eher sagen, dass man das ...“
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Deswegen hatte ich oben schon geschrieben, wenn wirklich Interesse besteht, sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, es gibt viele Möglichkeiten. Nur,  wenn man den Teil, der die Testphase beendet, zum Löschen frei zugänglich macht, dann wird das auch schamlos ausgenutzt, mit Ausnahme von dir und jueki, ihr würdet das nur wissen wollen aber nicht nutzen :-)

mawe2 groggyman „Deswegen hatte ich oben schon geschrieben, wenn wirklich ...“
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Nur,  wenn man den Teil, der die Testphase beendet, zum Löschen frei zugänglich macht, dann wird das auch schamlos ausgenutzt

Es stellt sich die ganz grundsätzliche Frage, ob ich es zu dulden habe, dass auf meiner Festplatte Informationen abgelegt werden, die ich dort nicht haben will.

Wenn der Hersteller die 30-Tages-Frist anderweitig (z.B. mit einer Online-Prüfung) absichert, ist das etwas anderes. Aber dass ich verplichtet bin, solche (letztendlich nur dem Hersteller dienenden) ansonsten nur "toten" Informationen bei mir vorzuhalten, bezweifle ich stark.

Also muss es mir wenigstens möglich sein, sie rückstandslos zu entfernen.

Gruß, mawe2
groggyman mawe2 „Es stellt sich die ganz grundsätzliche Frage, ob ich es zu ...“
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Du bist wirklich kompliziert, immer nach dem Motto : wasch mich aber mach mich nicht nass.

Wenn der Hersteller die 30-Tages-Frist anderweitig (z.B. mit einer Online-Prüfung) absichert, ist das etwas anderes
Wie soll das gehen, dann muss man die Identität prüfen, das willst du sicher auch nicht?
Mach doch einen sinnvollen Vorschlag und gib nicht immer den Herstellern den schwarzen Peter.
mawe2 groggyman „Du bist wirklich kompliziert, immer nach dem Motto : wasch ...“
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Wie soll das gehen, dann muss man die Identität prüfen

Ja. Das machen doch verschiedene Hersteller so, Symantec z.B.

das willst du sicher auch nicht?

Nein, möchte ich nicht. Deswegen meide ich die dann auch.

Mach doch einen sinnvollen Vorschlag und gib nicht immer den Herstellern den schwarzen Peter.

Ich gebe denen doch keinen schwarzen Peter. Es ging nur darum, dass hier jemand wissen wollte, wie sowas konkret funktioniert. Und das hat mich auch schon interessiert.

Ansonsten kaufe ich die Lizenzen, die ich brauche oder ich verzichte auf Programme, die ich nicht brauche und die mich unnötig gängeln wollen.

Gruß, mawe2
groggyman mawe2 „Ja. Das machen doch verschiedene Hersteller so, Symantec ...“
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Wir drehen uns doch nur im Kreis!
Wenn es bekannt wird für die Masse der PC Nutzer, wo diese Daten vom Hersteller platziert werden, dann gibt es wieder etwas Neues, denn die Hersteller sind ja auch nicht von Gestern. Mit der Ablauffrist per Datum war es ja genau so, das findest du  heute kaum noch.

Wenn ich an einem Programm ein Interesse habe, dann sehe ich mir die Tutoriales dazu auf Youtube an, das reich mir für einen Überblick in den meisten Fällen schon aus.

tina-w2k groggyman „Wir drehen uns doch nur im Kreis Wenn es bekannt wird für ...“
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also Leute, erst mal danke
ich hätte nicht gedacht, was ich mit meiner Frage für eine Lawine lostrete.Ich schliesse jetzt mal daraus: 1. version: Die Zahl der Möglichkeiten irgendwo einen solche Merker zu setzen ist legion?? Jede SoftwareFirma setzt sich hin und bespricht unter den Programmierern, Leute, wie wollen wir das machen?
2. Version: die Zahl ist nicht Legion, dann greifen die in einen schon vorhandenen systemtechnischen Werkzeugkasten und suchen sich eine Methode aus. Würde heissen: man könnte einen Crack fragen, was geht denn da generell oder was ist zur Zeit gängig oder ein schon mal irgendwo verfasstes Kompendium über dieses Thema hat alles erschöpfend abgehandelt und kann im Internet gefunden werden.
Betonung nochmals: es ist eine theoretische Frage, da ja alles Geheimnisvolle uns nun mal antörnt, egal ob Mann oder Weib. Klar ist natürlich auch, dass eine solche Plattform, wie diese nicht der Ort ist, solche Geheimnisse akribisch zu lüften, andererseits: kann man allgemein zugängliche Überlegungen technischer Art und deren Mitteilungen an andere verbieten, nur weil sie möglicherweise das Geschäft anderer behindern könnten? ich meine wohl kaum.

in diesem Sinne
T

Waldschrat_70 mawe2 „Ich finde es halt nur schade, wenn wir bestimmte ...“
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Ich habe es auch mal versucht eine Software nach der Testzeit später noch zu installieren, ging nicht, irgendwo in den Tiefen des BS war ein Pepperle was das verhindert hat. Bei meinem 2. BS hat es nochmal geklappt, also muß das Pepperle irgendwo im System versteckt sein. Trotzdem, wenn das Teil gut ist, dann kaufen oder meinen Enkel fragen, der kennt sich bestens aus.Lächelnd

Gruß aus dem sehr warmen Wald - jetzt schon 28°
Jürgen

gelöscht_152402 groggyman „Hallo Das du mir wieder mit dieser Erbsenzählerei kommst, ...“
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Dann dürfte man auch nicht fragen, wie die NSA es schafft, uns alle auszuspionieren. Nachher landen wir alle noch im Kittchen!

Ich darf auch hier fragen, wie ein CD/DVD-Kopierschutz funktioniert. Damit habe ich nicht gleich eine Anleitung, diesen auszuhebeln. Ich weiß nur, dass dieser z.b. defekte Sektoren erzeugt. Und nun?

Ausserdem benutzen viele Anwender eine virtuelle Maschine (VM) gerade dann, wenn sie viel Software ausprobieren. Dann dürfte man hier auch nicht mehr erwähnen, dass eine VM besonders beim vielen Software testen sehr nützlich ist. Das ist so als wenn der Messerverkäufer einem noch drauf hinweist, dass es nicht zu illegalen Zwecken missbraucht werden darf. Darauf weisen VMs aber auch nicht hin. Die Dinger gehören doch dann verboten?

Hier liegt der Fall ganz anders! Ähnlich wie mit dem Messer, kann man damit auch andere Dinge anstellen. Natürlich nur rein zufällig und nicht beabsichtigt. Sonst würde man sich ja strafbar machen.

Dagegen ist der Softwarehersteller auch völlig machtlos. Es müsste einem sonst per geltendes Recht verbieten können, sein System (oder eine VM), nach Installation seiner Software nie wieder neu aufsetzen zu dürfen. So gehts also nicht. Da bleibt dann nur DRM.

Im übrigen ist die Rechtsprechung beim Umgehen solcher Einschränkungen sehr deutlich. Nicht verboten ist alles, was sowieso umgangen werden kann.

Waldschrat_70 gelöscht_152402 „Dann dürfte man auch nicht fragen, wie die NSA es schafft, ...“
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Dann dürfte man auch nicht fragen, wie die NSA es schafft, uns alle auszuspionieren. Nachher landen wir alle noch im Kittchen!
Die haben eben richtig gute Leute nicht solche Amateure wie wir. Ins Kittchen will ich nicht unbedingt, aber dazu bin ich - wir -  auch zu uninteressant.

Gruß
Jürgen
gelöscht_152402 tina-w2k „@zucchero was ist eine VM also die setzen ihren geheimen ...“
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Nein, so was gibt es nicht! Eine VM ist ein Virtuelle Maschine, siehe Virtualbox. Damit kann man ein BS virtuell in seinem Hauptsystem nachbilden und es funktioniert quasi wie das echte. Ist kostenlos, kinderleicht und für sehr viele Zwecke nützlich. Googel mal :-)

gelöscht_265507 tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Einfach wäre es in der Registry, aber ich glaube, manche machen es auf der Festplatte.

Ein Image vor der Installation erstellen und später zurückspielen, macht den meist "Merker" ungeschehen.

lexlegis tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Hallo,

manche Programme lassen Reste in C:\Windows oder in %AppData% bzw. %LocalAppData%.

Hast du ein Beispiel für solche Programme? Man könnte versuchen, einen Schnappschuss der Registry zu machen und danach das Programm installieren und starten. So könnte man eventuell weiterkommen.


lexlegis

mi~we tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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alle Spuren vermeintlich gelöscht hat.
Es gibt Programme, die protokollieren welche Änderungen am System während einer Installation vorgenommen werden:
http://www.withopf.com/tools/trackwinstall/

tina-w2k mi~we „Es gibt Programme, die protokollieren welche Änderungen am ...“
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seltsamerweise funktioniert das Programm wieder, wenn man das Rechnerdatum in den Installationsmonat zurückstellt, zeigt also, dass da ein Programmteil auf das System-Datum rekuriert.

mawe2 tina-w2k „seltsamerweise funktioniert das Programm wieder, wenn man ...“
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Das ist ja der einfachste aller (Test-)Fälle - Glück gehabt!

Früher gab es sogar eine spezielle Software, die für solche Programme beim Programmstart das Datum kurzzeitig zurückgesetzt und danach wieder korrekt gesetzt haben. Deswegen wird dieses Prinzip, dass nur das Systemdatum ausgewertet wird, kaum noch verwendet.

Was passiert, wenn Du (nach dem Start der Testversion) das Systemdatum wieder auf den aktuellen Stand bringst? Kannst Du mit der Software dann noch arbeiten? Oder prüft sie auch während der Laufzeit permanent das Systemdatum?

Gruß, mawe2

tina-w2k mawe2 „Das ist ja der einfachste aller Test- Fälle - Glück gehabt ...“
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@mawe2
es hängt nur vom Datum ab. wenn ich es wieder aktuell stelle sagt er: Testzeitraum ist abgelaufen. Das kenne ich auch von einem anderen Programm zur vereinsverwaltung.
Heisst also: es gibt noch genügend viele Jungs, die sich nicht so viel Arbeit gemacht haben und eine einfache schiene fuhren.
trotzdem war es mir nicht möglich durch Absuchen der registry nach dem Programmnamen die Stelle zu finden, wo irgend etwas auf einbe solche Abfrage schliessen liess. Ist also schon etwas tricky, aber das ist ja dann auch ok. man hat halt so einen Forscherdrang, ohne unbedingt die Anbieter schädigen zu wollen. das war nicht die Intension.

mi~we tina-w2k „seltsamerweise funktioniert das Programm wieder, wenn man ...“
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zeigt also, dass da ein Programmteil auf das System-Datum rekuriert.
Klar, wie soll denn das Programm auch sonst feststellen, dass der Testzeitraum abgelaufen ist?Zwinkernd
mawe2 mi~we „Klar, wie soll denn das Programm auch sonst feststellen, ...“
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Klar, wie soll denn das Programm auch sonst feststellen, dass der Testzeitraum abgelaufen ist?

Die meisten Testversionen greifen heute nicht mehr (auf die einfach zurücksetzbare) Systemzeit zurück sondern ermitteln das Ende des Testzeitraums anders. Ist der Testzeitraum zu ende, wird irgendwo (wo, das ist ja hier gerade die Frage!) ein Flag gesetzt und danach hilft auch das Zurücksetzen der Systemuhr nichts mehr.

Gruß, mawe2
aldebuedel mawe2 „Die meisten Testversionen greifen heute nicht mehr auf die ...“
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Hast du auch ne Lösung?

mawe2 aldebuedel „Hast du auch ne Lösung“
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Dei "Lösungen", die ich kenne, wurden ja schon genannt: Entweder der Test läuft in einer VM (was auch aus anderen Gründen zu empfehlen wäre) oder man setzt das System nach dem Test mit einem vorher gemachten Image wieder auf den früheren Stand zurück.

Das beantwortet aber nicht die Frage, wie genau die Mechanismen arbeiten, die eine wiederholte Testinstallation verhindern sollen. Und genau die würden mich interessieren.

Aber wie es scheint, würden sachdienliche Antworten hier sowieso nicht lange verfügbar sein ... :-(

Gruß, mawe2

jueki tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Kann man das sagen oder ist die Frage unkeusch?
Die Frage ist unkeusch. Denn keiner von uns wir derlei Schimpfliches machen und Testprogramme auch nur eine Minute länger verwenden, als der Hersteller es zuläßt...
jawoll!
Allerdings - ich bin sehr neugierig und versuche immer, auf bis zu den Grundlagen vorzudringen. Nicht, weil ich damit was verdiene oder mir das Geld für das Programm sparen will, sondern weil es mich ganz einfach interessiert.
Und so habe ich in der Hauptsache zwei Methoden gefunden, mit denen die längere Nutzung verhindert wird:
Das eine -und das ist die häufigste Methode- werden in der Registry im Bereich  HKEY_CLASSES_ROOT\ meist in mehreren Pfaden Schlüssel gesetzt, die aber überhaupt keinen Schluß auf das Programm zulassen - und die derart geschützt sind, das sie sich auch  nach Besitzübernahme nicht löschen oder ändern lassen.
Bei den meisten der von mir daraufhin untersuchten Programmen (Alcohol120% beispielsweise) lagen diese Einträge im Bereich eines Unterordners des Pfades HKEY_CLASSES_ROOT\CLSID.
Nach Beendigung der Testphase wird dieser Wert dort festgeschrieben und beim Versuch einer erneuten Installation mehrfach abgefragt.
Eine weitere Methode ist im Prinzip identisch. Da werden in Windows die Inhalte von dll-  Dateien verändert, die augenscheinlich überhaupt nichts mit dem Programm zu tun haben . Mir fielen da Einträge speziell im Pfad C:\Windows\inf\ auf.
Das ist nun von Programmierer zu Programmierer verschieden - eine gemeingültige Regel fand ich nicht. Oft genug sind übrigens beide methoden verknüpft.
Also kann es auch kaum eine universelle Methode geben, die Zeitbeschränkungen aufzuheben.

Eines will ich ganz klar feststellen: Ich habe von Programmierung keine Ahnung und in Windows bin ich nur so etwas wie ein etwas fortgeschrittener Anfänger.
Ich habe also nur die Änderungen bei der Installation und Deinstallation von Programmen beobachtet und die Änderungen und übrig gebliebenen Reste untersucht.
Und, ich gestehe, dann manchmal auch den schuldigen Eintrag (meist mehrere) gefunden und beseitigt.
Der Zeitaufwand steht allerdings in keinerlei Verhältnis zum Nutzen.
Ach ja - die Rückstellung der Systemzeit hatte nur in den Anfängen von Windows Erfolg. Bei Programmen, die heut sowieso keiner mehr benötigt.
Die Programmierer wurden schlauer.
Adobe hat übrigens sogar schon mal unlöschbare Einträge in den MBR dazu genutzt.

Jürgen
Waldschrat_70 jueki „Die Frage ist unkeusch. Denn keiner von uns wir derlei ...“
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Ich finde diese Antwort sehr gut und umfassend, wenn ich ein Programm getestet habe und der Meinung bin  ich kann es gebrauchen und es bringt mir was, dann sollte ich es kaufen. Es steckt immerhin eine ganze Menge Arbeit der Programmierer drin und die wollen auch bezahlt werden.
Die Firma die das Teil entwickelt hat möchte auch dran verdienen, denn es hat eine ganze Menge Kosten verursacht und wer es nutzt soll bezahlen, das ist ein ganz natürliches Verfahren. Also wenn ihr das Programm braucht oder glaubt es zu brauchen müssen, dann kauft einfach.
Gruß aus dem dunklen aber sehr warmen Wald
Jürgen

jueki Waldschrat_70 „Ich finde diese Antwort sehr gut und umfassend, wenn ich ein ...“
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wenn ich ein Programm getestet habe und der Meinung bin  ich kann es gebrauchen und es bringt mir was, dann sollte ich es kaufen
Genau.
Ich habe fast alle Programme, einschl. XP, Vista und Win7 erst mal ausführlich als Vollversion getestet - und dann bezahlt. Legalisiert.
Ich kann mich noch gut erinnern - vor Jahren, beim Kauf  eines Programmes wollte der Programmierer wissen, wie ich darauf aufmerksam wurde.
Ich sagte (schrieb) ihm, das ich eine Vollversion von Bittorrent getestet und für gut befunden habe und diese nun legalisieren will.
Der war derart verblüfft, das er mich anschrieb - und daraus entwickelte sich eine bie heut andauerde eMail- Freundschaft.

Jürgen
Conqueror tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Na dann wärst Du ein Profi wenn Du alle Spuren in der Registry gelöscht hättest, oder auf der Festplatte.
es gibt es Programm dass den ganzen Installationsprozess protokolliert, nennt sich Total Uninstall, Revo Uninstaller kann dies in der Bezahlversion auch. 

hanshh Conqueror „Na dann wärst Du ein Profi wenn Du alle Spuren in der ...“
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Mit Total Uninstall habe ich mal Windows Live Mail (Essentials) deinstalliert, weil ich Thunderbird nutzen wollte. Zusätzlich noch Ccleaner suchen lassen.
Bin dann aber wieder zu Live Mail zurückgekehrt, neu installiert, und siehe da, Live Mail war wieder unverändert samt Kontakten da.

Da habe ich mich auch gefragt, woher weiß es das noch alles.

gelöscht_152402 hanshh „Mit Total Uninstall habe ich mal Windows Live Mail ...“
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Klingt, als hätte WLM eine DLL ersetzt. Jetzt ist die Frage, ob und in wie fern ein Uninstaller so was protokolliert. Ein Uninstaller kann ja auch nur das leisten, was seine programmierten Routinen hergeben. Einzig das Installationsprogramm weiß was es tut, zwar lässt es sich beobachten aber nicht ganz in die Karten schauen. Dazu müsste es im Quelltext vorliegen.

Gerade deswegen wird ja auch immer wieder davor gewarnt, sein Produktivsystem mit Testversionen zuzumüllen. Am Ende hat man ein System, dass man zu Recht schon als kompromittiert einstufen kann. Daher ist die Verwendung einer VM nicht nur angeraten sondern auch absolut statthaft! Und wenn man damit zufällig umgeht, was so eh keine Wirkung hat, kann man einem auch keinen Strick draus drehen. Es ist unterm Strich dasselbe als würde ich alle zwei Wochen mein BS neu installieren. Darf ich ja wohl machen.

EDIO tina-w2k „Wo merken sich Probeinstallationen, dass sie installiert wurden?“
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Ich nutze auch ein Programm der Firma Steinberg mit Testzeitraum von 15 Tagen,
ab Tag der install. Habe also das Programm am 31. 12. 2099 install, eimal gestartet,
dann auf original Datum zurueck.
Und ich kann das Programm jetzt bis zum 15. 01. 2100 nutzen.
Musst dir mal die Lizenz durchlesen, wenn was drin steht von Sie koennen das Programm fuer xx Tage ab Tag der Install. testen.
Solltest du das auch so machen, es gibt ja keine Lizenzverletzung da die Software erst ab Tag der Install. die Testtage rechnet.

groggyman EDIO „Ich nutze auch ein Programm der Firma Steinberg mit ...“
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Was soll denn der Unsinn :

Und ich kann das Programm jetzt bis zum 15. 01. 2100 nutzen.
es gibt ja keine Lizenzverletzung da die Software erst ab Tag der Install. die Testtage rechnet.
Die Nutzung der Programme ist ab dem 16 Tag nach der Installation nicht mehr statthaft. Wenn du es geschafft hast, die Regeln der Firma Steinberg zu umgehen, heisst das noch lange nicht , dass es richtig ist.
gelöscht_152402 groggyman „Was soll denn der Unsinn : Die Nutzung der Programme ist ab ...“
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Man könnte genauso gut alle 14 Tage eine neue VM bemühen. Schließlich beginnt dann der Testzeitraum auch wieder neu. Der "Trick" ist nur ein anderer, führt aber zum selben Ergebnis. Und das ist entscheidend. Der Gesetzgeber sagt, was von sich aus umgehbar ist, ist unwirksam und daher nicht relevant.

Der 15. Tag beginnt also immer neu oder hat noch gar nicht stattgefunden. Deja-vúe-Installation oder eine Umgehung, die erst in weiter Zukunft liegt.

Was anderes wäre es, wenn ich wüsste wie das Programm diese Sperre einrichtet und ich dieses wieder rück-manipuliere. Das wäre dann eine Aushebelung. So aber greift die Sperre erst in weiter Zukunft oder verpufft wirkungslos.

groggyman gelöscht_152402 „Man könnte genauso gut alle 14 Tage eine neue VM bemühen. ...“
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So langsam verstehe ich euch nicht mehr, was soll das Rumgeeiere mit der Umgehung, mit einer VM oder sonstigen Verfahren. Mit Beginn der Installation bist du dir darüber im Klaren, es handelt sich um eine zeitlich befristete Testversion. Willst du mir hier vor allen Lesern erklären, dass du das nicht verstanden hast oder das du Probleme mit dem Zählen hast :-)

gelöscht_152402 groggyman „So langsam verstehe ich euch nicht mehr, was soll das ...“
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Es bleibt ja auch ein zeitlich begrenzte Version. Das Programm wird ja nicht manipuliert.

Und ich kann alle zwei Wochen eine neue VM einrichten um immer wieder eine zeitlich begrenzte Version installieren. Ich umgehe gar nichts. Ich richte eine VM ein und installiere ein Programm. Das nutze ich dann entsprechend. Alles in Ordnung. Dafür verstehe ich aber dein Problem nicht. Sonst nenne mir doch bitte Gesetze und entsprechende Urteile. Alles andere bleibt ja der Moral überlassen oder woran störst du dich? :-)

Andreas42 gelöscht_152402 „Es bleibt ja auch ein zeitlich begrenzte Version. Das ...“
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Hi!

Das ist wohl eher eine Frage nach dem "Warum?" bzw. die Motivation dahinter, immer neue Umwege zu suchen, den Testzeitraum zu verlängern.
OK, klar man könnte ja. Aber neee, mir ist das inzwischen zu anstrengend und zeitraubend. Entweder ich nutze was kostenloses (auch wenn es nicht das Optimum darstellt) oder ich Kaufe das Teil.

Ich bin da inzwischen zu faul Testzeiträume zu "umgehen" und vertrete das auch konsequent in der Öffentlichkeit - das ist quasi mein privater Garfield-Mode. Zwinkernd

http://www.allmystery.de/i/tfbfa9Z_garfield-childhood-memories-250719_1024_.jpg?nc

garfield-childhood-memories-250719 1024

Bis dann
Andreas

groggyman gelöscht_152402 „Es bleibt ja auch ein zeitlich begrenzte Version. Das ...“
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Dafür verstehe ich aber dein Problem nicht.
Ich..., ich habe doch gar kein Problem. Du bist es doch, der das Problem nicht sehen will, aber überlasse den Rest ruhig deiner Moral.

Wir sollten die Diskussion hier beenden, eine Übereinstimmung werden wir nicht finden :-)
peterdeutzmann groggyman „So langsam verstehe ich euch nicht mehr, was soll das ...“
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SCHULMEISTER?

groggyman peterdeutzmann „SCHULMEISTER“
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DANKE!
Na endlich mal einer, der Dank seiner Erfahrung das in mir schlummernde Talent erkennt und auf Grund seiner Sprachkenntnisse die Sache auf den Punkt bringt.

Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.

-groggyman-

EDIO groggyman „Was soll denn der Unsinn : Die Nutzung der Programme ist ab ...“
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Das ist so nicht ganz richtig.
Ich gehe ja nur nach den Lizenzvertrag, den Steinberg vorgibt.
Wenn im Lizenzvertag steht xx tage ab Tag der Install. gehe ich nur nach den regeln der Firma Steinberg.
Hatte mich sogar im Datum vertan, ist bis 30. 01. 2100.

groggyman EDIO „Das ist so nicht ganz richtig. Ich gehe ja nur nach den ...“
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Dein Humor ist ja wirklich ansteckend, wir sollten uns aber jetzt wieder ernsteren Dingen widmen.