Hallo,
ich habe einen IBM ThinkPad (Defekt)gekauft. Reparatur wird wohl kein Problem sein; wo ich nicht genau bescheid weiss: Auf dem Gerät ist ein COA (Key)- Aufkleber. Die dazugehörende (Recovery?)-CD ist allerdings nicht dabei, der Verkäufer hat sie verschusselt. Ist es korrekt dass ich z.B. eine fremde Windows XP-Pro Original-CD nehmen kann und dann meinen Key eingebe? Oder ist so etwas schon wieder Illegal?? So langsam steigt man ja nicht mehr durch was alles erlaubt ist und was nicht. Und dann noch etwas: Sollte es sich bei dem vorhandenen Key um eine Recovery-Version handeln; muß ich dann auch eine Recovery-CD Version nehmen oder geht es auch mit einer beliebigen XP vollversion?
danke für Eure Antworten,
gruß michel9
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Spricht absolut nichts dagegen eine andere CD zusammen mit Deinem Key als Installationsquelle zu verwenden...
Was aber ist, wenn das Notebook nicht reparabel ist?
Darf man dann diesen Produkt-Key dazu verwenden, XP auf ein anderes Gerät zu installieren?
Nur rein juristisch betrachtet.
Gruß
Shrek3
In deutschland kannst Du die Lizenz mit einem anderen Gerät nutzen, eine bindung an ein bestimmtes Gerät ist nicht möglich.
Jetzt, wo du es sagst, dämmert es mir wieder.
Ja, da gab es doch mal richtungsweisende Gerichtsurteile zu dieser Frage.
Gruß
Shrek3
Irrtum. So einfach ist es nicht, denn Microsoft kann zwar keine Bindung an bestimmte Hardware seitens seiner Betriebssysteme erstellen - wohl aber der Hersteller der Hardware. Sprich: Microsoft kann und darf XP nicht mit einem beispielsweise HP-PC verdongeln. HP (und alle anderen Hersteller) darf das aber sehr wohl.
Nun wird selbst bei einem PC, dessen BS ohne Datenträger ausgeliefert wird, eine Recovery-Partition auf der Festplatte sein. Wenn die Platte nun ersetzt wird oder defekt ist, dann ist natürlich auch das BS weg. Nun ist es so, das die verdongelten Versionen´bei Installation auf dem dazugehörigen PC ohne Aktivierung funktionieren, sogar ohne Eingabe des Keys. Eine andere BS-Version verlangt zwingend die Eingabe des Keys, verweigert diesen aber bei der Aktivierung und man ist gezwungen, bei MS anzurufen, um XP aktivieren zu lassen.
Das ist also eine wackelige Konstruktion mit der Verwendung einer anderen XP-Version, denn diese gehört ja offensichtlich nicht zu dem PC.
Der hier und auch anderswo gerne zitierte Richterspruch hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, das die Hardware-Hersteller das BS verdongeln dürfen. Bei dieser Verhandlung ging es um etwas ganz anderes.
Hallo @ alle...Danke für die Information und beruhigung :-), dann werde ich mein Glück mal versuchen. Es fehlen eigentlich "nur" Laufwerk, HDD, BS und Akku...dann sollte alles wieder gehen. Eventuell noch W-Lan, aber das wäre verzichtbar.
Danke an euch und schönen restsonntag;-)
gruß michel9
Die teile sind ja leicht zu beschaffen. Beim LW natürlich auf den passenden Wechselschacht achten (die aktuellen Modelle sollten inzwischen alle den 9,5mm UltraBay-Slim haben, vorher war der der 12,5mm UltraBay-2000 üblich). Der Einbaurahmen (eigentlich nur ein kleines Metallprofil) für die Festplatte ist hoffentlich vorhanden?
Gruß
Borlander
Hallo Borlander,
ja der Rahmen ist vorhanden...jedenfalls weiß ich jetzt wofür das Blechteil sein soll :-))...man lernt eben immer dazu.
gruß michel9
