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XP-Aktiverung

Gerdis / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


habe mir die XP Home Edition (SB) Vollversion gekauft.  Laut Händler kann ich sie Hersteller unabhängig auf jedem Rechner, sooft ich will, installieren.Habe drei PC's mit unterschiedlichen Komponenten. Meine vielleicht etwas dumme Frage: Kann ich meine XP Vollversion auf allen drei PC's installieren und auch aktivieren? Wie oft kann man eigentlich XP überhaupt aktivieren? Ich habe vor, demnächst meinen Rechner mit einem neuen Motherboard und einem neuen Prozessor aufzurüsten. Wie sieht es dann mit der Neuinstallation und Aktivierung von XP aus? Zurzeit habe ich korrekterweise XP nur auf meinem Rechner. Meine Kids hätte aber auch gern XP.


Was passiert, wenn XP nicht aktiviert wird?


Über eine mir leichtverständliche Antwort wäre ich dankbar.


 

Grossadministrator Gerdis „XP-Aktiverung“
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Mehrfachinstallation: Können - ja Dürfen - nein

Keine aktivierung - nach 30 tagen schluss mit lustig (Xp startet nicht mehr)

Aktivierung - 3x per Internet, unbegrenzt per Telefon, nach 6 Monten werden Internetaktivierungen wieder gelöscht und es kann wieder 3x per Internet aktiviert werden.

Markus Klümper Grossadministrator „Mehrfachinstallation: Können - ja Dürfen - nein Keine aktivierung - nach 30...“
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Also so ganz stimmt das ja nicht mit dem Lizenzrecht. Es ist (oder war zumindest mal so), daß ein Käufer eines Softwareproduktes auf mehreren seiner Rechner installieren, aber nicht gleichzeitig nutzen darf. Das macht aber nur Sinn, wenn jemand z.B. ein teueres Office-Paket gleichzeitig auf seinem Laptop und auf seinem Desktop-PC installiert hat, so daß er daheim nur an dem einen, unterwegs nur an dem anderen arbeitet. Das wäre aber auch schon so der einzige Fall, wo die Regelung Sinn macht. Deine Kinder wollen doch garantiert auch gleichzeitig die Rechner nutzen. Glaube auch nicht, daß dieses System auch Betriebssysteme gilt. Und ob die Sache noch aktuell ist, ist auch unklar, wird ja alles immer schärfer... Die Aussage Deines Händlers ist also Humbug. Nimm doch Linux: 1x kaufen, 10x legal installieren, denn Du bezahlst ja nür für die Handbücher und CDs und Support...

Maxx Stone Markus Klümper „Also so ganz stimmt das ja nicht mit dem Lizenzrecht. Es ist oder war zumindest...“
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Hi Markus Klümper,

was bitte ist Humbug?
Die Aussage des Händlers stimmt doch.
Bsp.:
Die gekaufte Vollversion kann und darf:
auf PC1 installiert, und genutzt werden,
auf PC1 gelöscht, auf PC2 installiert und genutzt werden,
auf PC2 gelöscht, auf PC3 installiert und genutzt werden,
auf PC3 gelöscht, auf PC4 installiert und genutzt werden, ...

SO OFT DU WILLST!
Mit Recoverygedöns geht das nicht.
;-)

Gruss
Maxx Stone



TCPA? Geschrei! --- Die Privatspäre durch PGP schützen? Kein Bedarf. Haa! - Maxx Stone (Ketzer?) 
Grossadministrator Gerdis „XP-Aktiverung“
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Nein, mein lieber markus, so einfach ist das nicht. Bei älteren Office-Versionen hattest du zwar durchaus das Recht, diese auf deinem PC und auf einem Laptop zu installieren, vorausgesetzt natürlich, es ist dein Laptop. Für Betriebssysteme galt das aber nie. Und ob du das darfst, steht immer in den deinem Produkt beiliegenden Lizenzbedingungen. Und zu Linux: Les dir mal die Lizenzbedingungen von Suse durch, abgesehen davon, das die Software unbesehen verkauft wird, hast du keinerlei Gewährleistung. Ohne Registrierung mit Eingabe eines CD-Codes gibt es keinen Support, und du kannst kein installationsfähges Programm downloaden.

Benutzung

YaST und SuSE Linux dürfen für private und kommerzielle Zwecke unter Beachtung der Urheberrechte und Lizenzbestimmungen der installierten Pakete und Programme genutzt werden. Die Benutzung von YaST, auch bei Verwendung einer modifizierten Version, befreit insbesondere den Lizenznehmer NICHT von der gebotenen Sorgfaltspflicht gegenüber den Lizenzbestimmungen der durch YaST oder darauf basierenden Werken installierten Pakete und Programme.

Bearbeitung

Alle aus YaST abgeleiteten Programme und alle vollständig oder auszugweise abgeleiteten Werke sind auf dem Eröffnungsbildschirm mit dem eindeutigen Hinweis `Modifizierte Version' zu versehen. Desweiteren hat der Bearbeiter seinen Namen, einen Hinweis, daß die SuSE Linux AG für die `Modifizierten Version' keinen Support leistet und den Ausschluß jedweder Haftung auf dem Eröffnungsbildschirm anzugeben. Als `Modifizierte Version' gilt jede Änderung in den Quellen, die nicht von der SuSE Linux AG durchgeführt wird. Der Lizenznehmer hat das Recht, seine Kopie der Quellen von YaST zu verändern, wodurch ein auf dem Programm YaST basierendes Werk entsteht, vorausgesetzt, daß die folgende Bedingungen erfüllt sind:

Jede Änderung muss in den Quellen mit Datum und Bearbeiter vermerkt sein. Die veränderten Quellen müssen nach Abschnitt 3), zusammen mit dieser unveränderten Lizenz, dem Benutzer zu Verfügung gestellt werden.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, daß jede von ihm verbreitete Arbeit, die ganz oder teilweise von YaST oder Teilen von YaST abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
Die Änderung dieser Lizenz durch einen Lizenznehmer, auch nur teilweise, ist untersagt.
Die SuSE Linux AG behält sich das Recht vor, unentgeltlich Teile oder alle Änderungen einer modifizierten Version von YaST in die offizielle Version von YaST aufzunehmen. Der Lizenznehmer hat darauf keinen Einfluß.

Weitergabe

Es ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SuSE GmbH YaST oder SuSE Linux gegen Entgelt zu vervielfältigen oder unberechtigt vervielfältigte Datenträger zu verbreiten. Die Verteilung gegen Entgelt des Programms YaST, dessen Quellen, ob vollständig oder teilweise verändert oder unverändert, und der daraus abgeleiteten Werke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SuSE Linux AG.

Alle aus YaST abgeleiteten Programme und alle vollständig oder auszugweise abgeleiteten Werke dürfen nach 2b) nur mit den veränderten Quellen und dieser Lizenz weitergegeben werden. Die kostenfreie Bereitstellung von YaST oder daraus abgeleiteten Werken zusammen mit SuSE Linux auf FTP-Servern und Mailboxen ist unter Beachtung der Lizenzen der Software gestattet.

Gewährleistung

Für YaST oder daraus abgeleitete Werke und SuSE Linux ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung der SuSE Linux AG erstreckt sich nur auf fehlerfreie Datenträger.

Die SuSE Linux AG stellt YaST und SuSE Linux so zur Verfügung, "WIE ES IST", ohne jedwede Gewährleistung, ohne die Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck oder die Verwendbarkeit zu garantieren. Insbesondere haftet SuSE nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Lizenznehmer. Die SuSE Linux AG haftet auch nicht für sonstige mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, insbesondere nicht für den Verlust oder die Erstellung aufgezeichneter Daten.

Die Beachtung der jeweiligen Lizenzen und Urheberrechte der installierten Software obliegt allein dem Benutzer von YaST und SuSE Linux.

Rechte

Es werden keine weiteren Rechte an YaST oder an SuSE Linux als die in dieser Lizenz behandelten eingeräumt. Ein Verstoß gegen diese Lizenz beendet automatisch die Rechte des Lizenznehmers. Jedoch werden die Rechte Dritter, die vom Lizenznehmer Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese Lizenz in allen Teilen anerkannt und befolgt wird. Falls der Lizenznehmer aufgrund eines Gerichtsurteils, Patentbestimmungen, Lizenzbestimmungen oder aus einem anderen Grund Bedingungen oder Verpflichtungen auferlegt werden, die dieser Lizenz ganz oder in Teilen widersprechen, so wird der Lizenznehmer ausdrücklich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SuSE Linux AG von dieser Lizenz und ihren Bedingungen ganz oder teilweise befreit. Es ist das Recht der SuSE GmbH, diese Zustimmung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Weitere Einschränkungen

Wenn die Verbreitung oder Benutzung von YaST und SuSE Linux oder Teilen von SuSE Linux in einem Staat entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann die SuSE Linux AG eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung von YaST und SuSE Linux oder Teilen von SuSE Linux angeben, mit der diese Staaten ganz oder teilweise von der Verbreitung ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die ganze oder teilweise Beschränkung, als wäre sie in dieser Lizenz niedergeschrieben.