Hallo,
darf mann offiziell bei den Kauf von WinXP auch andere Betriebssysteme installieren? (Ältere als Win XP, zb. Win98SE)
Angeblich musste Microsoft nach einem Gerichtsurteil einlenken und dies stattgeben!?
Wenn ja, gibt es da evtl. einen Link zur einer offiziellen Stellungname von Microsoft?
Danke für die Hilfe
Archiv Windows XP 25.916 Themen, 128.567 Beiträge
Auf deinem Computer darfst du alle OS'/Software installieren, die du legal besitzt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
??? Bei den Prozessen ging es darum, ob OEM legal ist, was verkauft werden darf und so einen Kram, aber nicht, ob Du für immer und ewig an dem inst. MS Betriebssystem festhalten mußt. Und hier hat MS hat ja verloren.
XP ist m.E. mit seiner Zwangsregistrierung, nach deutschem Recht, illegal. Du hast es erworben und es gehört Dir und Du darfst es auch verkaufen. Trotzdem funktioniert es nicht, wenn Du dich nicht registrieren läßt. Und das ist nicht rechtens. Aber die warten doch nur auf die nächsten Prozesse. Und wenn Du den gewinnst, gibt es ein neues OS.
Wenn MS übrigens mal ganz klever ist, dann verschenken die ihre OS ganz einfach. Löst alle Probleme. Du hast keinerlei Rechte!!! Und wenn das Ding nach einer Woche nicht mehr läuft, kannst Du es via Telefon oder Internet bei von der Firmenzentrale, die in Timbuktu sitzen kann, freischalten lassen. Dann gilt das Recht des Ortes, mit dem Du den Vertrag über die Freischaltung vereinbart hast, also hier Timbuktu-Recht!!!
Falsch gedacht. Bisher ist die Registrierung rechtens, in Deutschland kannst du nicht mit m.E. argumenentieren, das zählt nicht das geringste. Das einzige, was zählt, ist die gültige Rechtsprechung und die gesteht MS eben diese Registrierung zu. Und wenn du andere Ansicht bist und dagegen handelst, wird dir der Richter bei der Verhandlung schon etwas zu dieser Einstellung erzählen. Wenn du das im Gerichtssaal erzählst, kommt das einem Todesurteil gleich. Da kannst du nur noch kleine Brötchen backen und ganz unwissend tun (was du dann eh tun wirst, spätestens wenn dir dein Anwalt das rät). Und irgendwas hast du auch falsch verstanden, bei den Prozessen ging es um den Verkauf von OEM-Versionen seitens der Händlerschaft. Du als Endkunde durftest eine OEM-Version schon immer verkaufen, da du ja mit MS keinen direkten Vertrag abgeschlossen hattest. Und nach einem etwas längeren Rechtsstreit wurde dieses Recht dann auch gewerblichen Wiederverkäufern eingeräumt. Und was das erwerben betrifft: Du hast das Programm nicht erworben, lies mal deinen Lizenzvertrag (so du denn einen hast). Du hast das Recht zur Benutzung des Programms erworben, und das ist etwas ganz anderes. Als Vergleich nenne ich mal die private Haftpflicht. Nehmen wir an, du leihst dir bei mir etwas aus und es geht dir kaputt. Als ehrlicher Mensch meldest du das so deiner Versicherung, und die zahlen nicht. Und zwar mit Recht, denn du bist in dem Fall zwar nicht der Eigentümer der Sache, aber der Benutzer und damit brauchen die nicht zu zahlen. Bei solchen Rechtsverhältnissen, egal ob Versicherung oder Software-Lizenzen zählt nicht der gesunde Menschenverstand oder dein m.E., sondern nur die Buchstaben des Gesetzes.
Ist doch eh alles nur Juristen-Kram - hier in Deutschland und Europa weht noch ein sehr milder Wind fuer uns Verbraucher. Habe gerade bei N-TV den Artikel ueber "Raub-Kopien" gelesen, ist in Kontinental-Europa immer noch im Steigen, sogar bei Firmen. Da sollte man sich keine Sorgen machen, solange man es kauft, ich meine, darueber hinaus.