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upgradeversion-vista business..

ghartl1 / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo,

habe vor 2 monaten einen laptop mit xp-pro gekauft.(für einen bekannten)
habe dann über internet vista bestellt(ist ein upgrade , soviel ich verstanden habe..kostete so 15 euro..vista-business)

bekomme es in den nächsten wochen zugeschickt.

frage: darf man das weiterverkaufen(vista-upgrade)?..wohlgemerkt legal.
wenn ja, was wäre ein angemessener preis??...

verzeiht die blöde frage, aber ich beschäftige mich schon länger nicht mehr mit microsoft und dessen policy..nicht weil ichs nicht mag, aber weil ichs einfach nicht mehr brauch...

gruss günter

gelöscht_35042 ghartl1 „upgradeversion-vista business..“
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Du kannst es weiter verkaufen mit dem Hinweis, dass bei Aufspielung des Upgrades ein gültiger XP-Prof.-Schlüssel vorhanden sein muss...

Schicke mir doch mal eine Mail unter luttyy ät t-online.de

Gruß
luttyy

Schluckauf ghartl1 „upgradeversion-vista business..“
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Laut Microsoft Lizenzvertrag handelt es sich um eine gerätegbundene OEM-Version. Die Weitergabe der Lizenz ist nur gestattet wenn auch das Gerät, also der Computer, für den die Lizenz erworben wurde mit der Software veräußert wird. Inwiefern dieser Teil des Lizenzvertrages rechtlich verbindllich ist oder durch deutsche Gesetz unwirksam sein könnte vermag ich allerdings nicht zu sagen.

holger47 Schluckauf „Laut Microsoft Lizenzvertrag handelt es sich um eine gerätegbundene...“
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Wenn dem so ist, wie du schreibst, dann ist das auch rechtlich in Ordnung. Denn die Verdongelung von Hard- und Software kommt nicht von Microsoft, sondern vom Hardware-Hersteller - und der darf das. Fraglich ist, ob das Upgrade von Microsoft oder vom Laptop-Hersteller?

chrissv2 Schluckauf „Laut Microsoft Lizenzvertrag handelt es sich um eine gerätegbundene...“
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nur gestattet wenn auch das Gerät... ...mit der Software veräußert wird

das ist nach gültigem EU-Recht unzulässig, man kann die Software also weiter verkaufen

mfg
chris

ghartl1 chrissv2 „ das ist nach gültigem EU-Recht unzulässig, man kann die Software also weiter...“
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hmmm, also scheint es legal zu sein.....

gruss günter

GarfTermy Schluckauf „Laut Microsoft Lizenzvertrag handelt es sich um eine gerätegbundene...“
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@schluckauf

deutsche gerichte haben bereits vor jahren entschieden, dass der getrennte verkauf von oem-versionen losgelöst von der hardware legal ist.

in deutschland erwirbt man eigentum - nicht lizenzrechtliche nutzung.

;-)

Schluckauf GarfTermy „@schluckauf deutsche gerichte haben bereits vor jahren entschieden, dass der...“
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Ich bin ja kein Jurist. Deswegen bin ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Soweit ich das weiss betreffen die von Dir erwähnten Urteile den Verkauf von Neuware, wonach Händler OEM-Versionen ohne Hardware verkaufen dürfen. Fraglich ist für mich die Rechtslage in diesem Fall da es sich um ein Upgrade handelt. Dieses ist ja an die upzugradende Vorgängerversion gebunden, die m.E. mitzuveräußern wäre. Insbesondere handelt es sich ja auch um ein kostenloses Upgrade weil sich der Erscheinungstermin von Vista verzögert hat. Die 15 Euro sind ja "nur" Versandspesen. Ich sehe den Verkauf also rechtlich nicht ganz so unproblematisch, aber wie gesagt ich bin kein Jurist und möglicherweise im Irrtum.

siggi12 Schluckauf „Ich bin ja kein Jurist. Deswegen bin ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Soweit...“
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Das mit dem OEM Versionen gilt aber nur für einzelne Komponenten bzw für OEM Software bei Komplettsystemen ist eine Koppelung von Hard und Software rechtlich in Ordnung.

siggi

GarfTermy siggi12 „Das mit dem OEM Versionen gilt aber nur für einzelne Komponenten bzw für OEM...“
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ihr habt es beide noch nicht richtig verstanden.

egal was der hersteller der hardware oder der software in seinen vetrag reinschreibt - in deutschland ist der getrennte verkauf zulässig und legal.

das ist höchstrichterlich und letztinstanzlich ausgeurteilt.

;-)

Schluckauf GarfTermy „ihr habt es beide noch nicht richtig verstanden. egal was der hersteller der...“
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Hast Du einen Link auf die höchstrichterliche und letztinstanzliche Entscheidung? Behaupte ja nicht das Du im Unrecht bist. Hätte es aber ggf. gerne nachgelesen.

GarfTermy Schluckauf „Hast Du einen Link auf die höchstrichterliche und letztinstanzliche...“
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OEM-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 (Az: I ZR 244/97)

;-)

Schluckauf GarfTermy „OEM-Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2000 Az: I ZR 244/97 - “
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Danke für das Aktenzeichen. Konnte die Sache inzischen nachlesen. Hatte in meinem ersten Posting ja auch nur auf den Lizenzvertrag von Microsoft hingewiesen. Da ich aber eh schon im Hinterkopf hatte, daß das so möglicherweise nicht mit geltendem Recht vereinbar ist habe ich jenem Posting auch schon gewisse Zweifel aufgeworfen. Somit ist also klar, dass die Koppelung von Hard- und Software bei der Veräusserung der Software nicht rechtens ist. Bleibt für mich aber dennoch die Frage wie das mit der Koppelung von Upgradeversionen mit der ugradeberechtigten Software aussieht. Viele Softwareanbieter gestatten die Weitergabe der Lizenz eines Upgrades nur in Verbindung mit der Upgradeberechtigten Vorgängerversion. Ist das rechtens? Hast Du auch da genauere Infos oder Links?

GarfTermy Schluckauf „Danke für das Aktenzeichen. Konnte die Sache inzischen nachlesen. Hatte in...“
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"...Ist das rechtens? Hast Du auch da genauere Infos oder Links? ..."

jein.

dazu habe ich keine letztinstanzlichen urteile gefunden - die bisherigen urteile sind mal in die eine, dann in die andere richtung. tendenz aber zum verbraucher.

;-)

Schluckauf GarfTermy „ ...Ist das rechtens? Hast Du auch da genauere Infos oder Links? ... jein. dazu...“
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Danke für die umfangreichen Infos. Denke wir können diesen Thread damit beenden. Bis zum nächsten mal ;-)

ghartl1 Schluckauf „Danke für die umfangreichen Infos. Denke wir können diesen Thread damit...“
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stimmt..

danke für die infos

gruss günter

GarfTermy Schluckauf „Danke für die umfangreichen Infos. Denke wir können diesen Thread damit...“
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...gerne.

;-)