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zweites Win7 auf gleichem PC

80jours / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin,

hab meinen heimischen PC nun von XP auf Win7 prof. umgestellt. Alles ist gut!

Um unabhängig von der Arbeitsinstallation was testen und ausspielen zu können habe ich auf dem gleichen Rechner ein unabhängige Festplatte eingebaut und das Win7 ein zweites mal installiert. Gestartet wird diese (zweit)Installation über das Bios.

Nachdem ich die zweit-Installation nun ca. 4 Wochen nicht benutzt habe werde ich nach der Aktivierung gefragt und darauf hingewiesen das ich möglicherweise ein illegale Version habe...

Frage: kann ich die parallel Installation nochmal aktivieren oder schieß ich mir dabei meinen Arbeitsrechner ab? oder was muss ich tun um die Zweitinstallation nutzen zu können?

Wahrscheinlich ist bewegt sich mein Vorhaben in der legalen Grauzone, aber es ist mein PC, gekaufte SW, und an dem PC sitze ich nur selbst - würde halt gern den Kauf einer zweiten Lizenz vermeiden.

vielen Dank im Voraus

Uli

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Maybe 80jours „zweites Win7 auf gleichem PC“
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Moin,

rechtlich ist die Situation klar, Du brauchst eine 2te Lizenz bzw. einen Lizenzkey.

Microsoft unterscheidet hier nicht zwischen verschiedenen Installationen, Geräte oder virtuellen Maschinen.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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80jours Maybe „Moin, rechtlich ist die Situation klar, Du brauchst eine 2te ...“
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Hallo Maybe,

ich hatte so was schon vermutet, allerdings wäre mein Schuldbewusstsein nicht allzu heftig hier etwas außerhalb der Legalität zu tun. Wenn also noch jemand eine Idee hat ....

Wenn ich mir nun eine zweite Lizenz kaufe, kann ich dann den Lizenzkey für das bereits installierte System eintragen oder muß ich den ganzen Schmutz anhand des neuen Keys noch mal (mit allen updates) runterladen und installieren?

viele Grüße

Uli

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jueki Maybe „Moin, rechtlich ist die Situation klar, Du brauchst eine 2te ...“
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Microsoft unterscheidet hier nicht zwischen verschiedenen Installationen, Geräte oder virtuellen Maschinen

Korrekt.
Und aktiviert jede dieser Installationen telefonisch anstandslos.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Borlander Maybe „Moin, rechtlich ist die Situation klar, Du brauchst eine 2te ...“
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rechtlich ist die Situation klar, Du brauchst eine 2te Lizenz bzw. einen Lizenzkey.

Soweit ich mich erinnere (ist schon eine weile her, dass ich das nachgeschaut hatte) erlaubt die Lizenz die Installation auf einem Computer und da sprach bei der Konstellation mit zwei Installationen direkt auf der Hardware erst mal nichts dagegen. Nicht abgedeckt wäre dagegen (u.U. auch abhängig von der konkreten Windows-Version) die Installation in einer VM, wobei dann allerdings auch ein gleichzeitiges ausführen möglich wäre. Anders als bei hier diskutierten Variante wo jeweils nur ein System ausgeführt werden kann.

Da würde ich also einfach mal auf die genauen Formulieren der EULA achten die bei der Installation mit angezeigt wird ;-)

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jueki Borlander „Soweit ich mich erinnere ist schon eine weile her, dass ich ...“
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die genauen Formulieren der EULA

- der M$- Lizenzen sind in Deutschland nicht Gesetz - sondern nur eine Willensbekundung.
Beim Kauf der verschiedenen Lizenzen, die ich besitze, wurde in keinem Fall auf eine EULA verwiesen, war also kein Bestandteil des Kaufvertrages.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Maybe Borlander „Soweit ich mich erinnere ist schon eine weile her, dass ich ...“
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Moin,

schau mal unter 1b nach:

https://www.strath.ac.uk/media/ps/its/its-software/Windows_7_Professional_English_7bb89e9f-20ea-4555-892f-394539ec1090.pdf

"A hardware partition or blade is considered to be a separate computer."

der in der deutsche EULA:

"Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer
betrachtet."

Da würde ich also einfach mal auf die genauen Formulieren der EULA achten die bei der Installation mit angezeigt wird ;-)

Die Frage ist nicht, was in der EULA angezeigt wird, sondern wann man der EULA zugestimmt hat. So scheint die rechtliche Situation in Deutschland so zu sein, dass man dieser bereits vor der Installation (z.B. bei einem Download/Online-Kauf) zustimmen muss.

Die Sache mit der EULA in Deutschland scheint allerdings so geregelt zu sein, dass man dieser bereits vor der Installation zustimmen muss, damit diese wirksam ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Borlander Maybe „Moin, schau mal unter 1b nach: ...“
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"Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet."

Mit Hardwarepartitionen sind hier aber nicht Festplattenpartitionen gemeint, sondern eher das bzw. das was man so aus dem Großrechnerbereich kennt.

Ggf. wäre 2a-b hier interessanter.

Die Geschichte mit der EULA ist wohl so alt wie Software-Lizenzverträge selbst. Auf der Basis wird es aber sicherlich nicht möglich sein, dass du Deine Windows-Installation auf 5 Computern einsetzt, weil Du vorher nicht wissen konntest, dass das nicht erlaubt ist. Wobei in den meisten Fällen wohl aber auch schon ein Satz wie "Für einen Computer" auf dem Karton stehen wird. Die strittigen Fragen dürften dort wohl nur relevant sein wo es in Richtung "überraschender Klauseln" geht, also vergleichbar mit ABGs.

Gruß
bor

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WVB-38 80jours „zweites Win7 auf gleichem PC“
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Uli,

mit WXP funktionierte das, "doppelt aud der selben Festplatte" also "die selbe Hardware(kennung?)" Trotzdem erkannte das eine XP, dass es noch ein zweites gab.

In der  "boot.ini" waren beide eingetragen.

Wolfgang

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jueki 80jours „zweites Win7 auf gleichem PC“
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Ich habe hier einen Rechner stehen mit 6 bootfähigen Festplatten, die allesamt mit dem gleichen Key laufen und aktiviert wurden.
Auch wenn da alle anwesenden Scheinheiligenscheine heftig bis ins Ultraviolette hinein flackern - ich hab da nicht das mindeste Unrechtsbewußtsein.
Ich arbeite nur immer mit einer dieser Festplatten. Wer da behaupten will, das ich dazu 6 Keys benötige, wird sicher auch vehement für Rundfunkgebühr für alle streiten...
Übrigens - auch 3 weitere PCs laufen mit dem gleichen Key, sind aktiviert und werden mit Updates versorgt - und das, obwohl ich mehr käuflich erworbene Lizenzen besitze, als ich Rechner hier laufen habe.
Es war so eben einfacher mit der Aktivierung.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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80jours jueki „Ich habe hier einen Rechner stehen mit 6 bootfähigen ...“
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Ok, hab das Zweitsystem jetzt telefonisch aktiviert und beide funktionieren derzeit.

Ich hoffe, dass bei einem SW- Update keine Fehlermeldung kommt oder das Arbeitssystem blockiert wird.

Herzlichen Dank

Uli

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jueki 80jours „Ok, hab das Zweitsystem jetzt telefonisch aktiviert und ...“
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Ich hoffe, dass bei einem SW- Update keine Fehlermeldung kommt oder das Arbeitssystem blockiert wird

Wird es nicht - und die Updates werden anstandslos geliefert.
Das Einzige, was Du tun mußt ist, Deine Kaufbelege für zwei legale Systeme bereithalten, wenn die SBKT (Schnelle Berittene Kontroll- Truppe) vorbeireitet und selbiges kontrollieren will.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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80jours jueki „Wird es nicht - und die Updates werden anstandslos ...“
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ok, danke dir

uli

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hanshh 80jours „zweites Win7 auf gleichem PC“
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Einfach telefonisch aktivieren.

So hab ichs auf 4 FP's gemacht.

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