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Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)

Mdl / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

So langsam schließt sich ja vermutlich das kostenlose-Upgrade-auf-Win10-Fenster: Wenn ich das richtig sehe noch 3-4 Monate, dann kostet es was

Und so würde ich gerne mit einem Umstieg von Win7 auf Win10 EXPERIMENIEREN, d.h. wenn es mir nicht gefällt, auch wieder zurückgehen.

Ist das lizenzrechtlich auch möglich? Genauer:

  - Kann ich (dauerhaft oder zeitlich begrenzt) auf einer Hardware beide Betriebssysteme laufen lassen, z.B. durch Austausch der Harddisks auf dem jeweiligen Laptop?

- Kann ich, nachdem ich auf Win10 up-gegraded habe, doch wieder zu Win7 zurück, ohne befürchten zu müssen, dass ich nicht mehr im Besitz einer gültigen Win7-Lizenz bin und mir MS somit die monatl. Win7-Patches untersagt?

Habt Ihr da negative Erfahrungen gemacht oder mach ich mir da zuviele Gedanken...

Grüsse,

Mdl

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apollo4 Mdl „Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)“
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Und so würde ich gerne mit einem Umstieg von Win7 auf Win10 EXPERIMENIEREN, d.h. wenn es mir nicht gefällt, auch wieder zurückgehen.

Den Schritt kannst Du dir spraren wenn Du keinen Ärger willst.

Bleibe bei Win7 wenn kein Grund besteht.

Ist das lizenzrechtlich auch möglich?

Dazu gab es hier schon jede Menge Info. Musst Du nur lesen.

Ein Computer ist dafür da, Dir die Arbeit zu erleichtern, die Du ohne Computer nicht hättest.
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gelöscht_35042 Mdl „Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)“
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Also, das geht schon!

Da brauchst eine 2. HD und installierst dort eine Clean-Installation.

Im Klartext, du belässt dein WIN7 wie es ist, ziehst dir eine WIN10-Version aus dem Netz und installierst diese auf die 2. Platte.

Bei der Aktivierung gibst du den Schlüssel von deinem WIN7 ein.

Ich habe das Testweise ausprobiert und nach ein paar Tagen wurde WIN7 dunkel.

Dann habe ich WIN7 über das Telefon wieder aktiviert. Somit laufen jetzt im Moment quasi mit einem Key beide Versionen.

Mit diesem WIN10 mache ich aber außer allen Updates so gut wie nichts, ich habe ein weiteres WIN10 von einem gekauften 8.1 laufen, damit bastele ich schon mehr damit.

Wie lange das mit dem einen Key noch funktioniert, weiß ich allerdings nicht. Da ich noch einige WIN7-Lizenzen besitze, wäre es kein Problem, aber zwei WIN10 will ich eigentlich nicht.

Die Wechselei der Platten in einem Book kann auch nervig sein, ideal wäre das über eine e-SATA-Schnittstelle, da diese in der Regel auch booten kann und man dann direkt über das Bootmenü sich das OS aussuchen kann.

Gruß

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Xdata Mdl „Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)“
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Es gibt genug Möglichkeiten ein 90 Tage  Windows 10 zu nutzen welches wohl noch 2 mal mit rearm verlängert werden kann zu nutzen
-- ohne die Lizenz eines Windows 7 in eine mit supoptimaleren Konditionen zu migieren.

Der Vorteil ist, Windows 10 entspannt und ohne Lizenzsorgen  bzw. Aktivierungs-sorgenfrei auf so vielen Computern zu testen wie gewolltLächelnd

http://winfuture.de/news,88252.html

Auch ein offizielles iso -Image kann kurze Zeit auch ohne Aktivierung geladen. gebrannt und genutzt werden. Die Eingabe des Keys kann übersprungen werden.
Die Pro oder < ist wählbar.

Ab 4GB RAM kann die 64Bit favorisiert werden.

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fbe Mdl „Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)“
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Ich habe es so gemacht:

Unter W7 das W10 Upgrade durchgeführt.

Die so entstandene W10 Version auf eine extra Platte geklont.

Das upgegradete W10 mit dem angebotenen Tool wieder nach W7 zurück konfiguriert. Das hat zu meiner Verwunderung ohne Probleme funktioniert.

Allerding hat die geklonte W10 Platte alle möglichen Schwierigkeiten gemacht, vermutlich weil ich von einer SSD auf eine HDD geklont hatte. Ich hab dann auf der HDD ein clean install von W10 gemacht. Seit dem läuft auch W10 ohne Probleme. Allerdings nur auf der gleichen Hardware.

Geht natürlich am besten wenn man Wechselplatten im Rechner hat.

Mit Aktivierung oder ähnlichem bin ich nicht belästigt worden.

fbe

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Mdl fbe „Ich habe es so gemacht: Unter W7 das W10 Upgrade durchgeführt. Die so entstandene W10 Version auf eine extra Platte ...“
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Hallo und danke für alle Antworten.

Bei einem vor >1Jahr versuchten Update von Win7 -> Win8 meine ich bei dem Updateversuch in den Lizensbedingungen gelesen zu haben, dass mit der Aktivierung auf Win8 automatisch keine Lizenz mehr für Win7 besteht. Daher habe ich NICHT upgegradet. Deshalb eben meine Frage, ob das bei Win7 -> Win10 auch so ist. 

Bei einer Neuinstallation von Win10 müsste ich all meine Programme neuinstallieren, nur um zu testen, ob sie auch laufen. Das will ich aber nicht. Definitiv zu zeitaufwändig.

Daher würde ich mein Win7 gerne testweise upgraden. Wenn damit die Lizenzgültigkeit von meinem bisherigen Win7 dauerhaft verloren geht, würde ich darauf aber verzichten. Selbst wenn die Erfahrung gezeigt hätte, dass eine Rückkehr ohne Beanstandung jederzeit möglich ist. MS könnte dies ja jederzeit ändern.

Vor einem Upgrade würde ich natürlich meine Win7-Paritition backup'en. Dann könnte ich via Restore jederzeit wieder zurück und - wiegesagt, wenn MS meinen Win7-Key durch das Upgrade nicht sperrt - auch weiterhin Updates erhalten. Die techn. Seite war aber eh nicht mein Problem

Vielleicht gehe ich das Ganze nach Ostern an. Melde mich dann vorr. nochmal... 

Grüße,

Mdl

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Tom West Mdl „Von Win7 nach Win10 UND WIEDER ZURÜCK... (Lizenzrechtl.. Frage)“
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Offiziell

Kann ich (dauerhaft oder zeitlich begrenzt)

Nein!

Kann ich, nachdem ich auf Win10 up-gegraded habe, doch wieder zu Win7 zurück

Ja!

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Mdl Tom West „Offiziell Nein! Ja!“
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Bin jetzt also doch umgestiegen. Und war erleichtert, dass dies recht problemlos ging. Und dass alle ausprobierten Programme zu laufen scheinen. Manche aber mit ein paar Macken (siehe anderes Posting). Sogar ein Programm, das nach einem Reboot wieder den Zustand des Computers vor dessen Start herstellt und lt. Vertrieb nur bis Win7 gedacht ist. 

Hatte mit auffälligen Änderungen gerechnet - hatte ja für kurze Zeit WIN8 laufen - aber es sah fast aus wie mein altes Win7.

Also wohl kein Grund, um wieder zurück zu gehen.

Vor der Installation muss einer Vereinbarung (aus 14 Punkten) zugestimmt werden, auf der ich auf den ersten nicht-juristischen Blick auch nichts gefunden habe, was ein zurück verbietet.  

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