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uneingeschränkte Nutzungsdauer von Windows 10?

ullibaer / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Liebe Gemeinde,

Der Volksmund sagt: " Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul ".

Beim kostenlosen Upgrade auf Windows 10 gibt es natürlich auch einen Haken!

Denn nur solange der PC in Ordnung ist, besteht auch die Aktivierung und man bekommt Windows-Updates.

Wahrscheinlich auch, weil das Upgrade Hardware gebunden ist.

Denke mal, das es bei der Vollversion nicht so ist, oder?

Ich will damit sagen, wenn ich mir Windows 10 Home kaufe und es auf meinem PC installiere, der aber nach 8 Monaten den Geist aufgibt, dann kann ich doch diese käuflich erworbene Lizenz auf dem neuen PC installieren, oder?

Diesen Artikel bei teltarif.de hatte ich vorhin gelesen.

http://www.teltarif.de/windows-10-lifetime-recht/news/60870.html

Gruß Ulli

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giana0212 ullibaer „uneingeschränkte Nutzungsdauer von Windows 10?“
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Ok, Ullibaer.

Ganz deutlich: Windows-Lizenzen können in D nicht mit der Hardware verbundelt werden. Du kannst Deine Lizenz also auf das nächste Gerät mitnehmen.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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ullibaer giana0212 „Ok, Ullibaer. Ganz deutlich: Windows-Lizenzen können in D nicht ...“
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Ganz deutlich: Windows-Lizenzen können in D nicht mit der Hardware verbundelt werden. Du kannst Deine Lizenz also auf das nächste Gerät mitnehmen.

Hi Giana,

Deine Aussage bezieht sich aber nur auf die gekauften Windows-Lizenzen, oder?

Egal ob Win 7, 8.1 oder 10 und egal ob es sich um eine sogenannte Systembuilderversion handelt, die ja in der Regel günstiger sind. Diese werden doch auch als OEM-Versionen bezeichnet, oder?

Aber bei dem kostenlosen Upgrade von zum Beispiel Win 7 auf Windows 10, wird doch ein generischer Key erstellt, der auf der Hardware im PC baut.

Deshalb braucht man ja auch keinen Key eingeben, bzw. man sollte diesen Schritt überspringen, wenn man später nach dem kostenlosen Upgrade den Clean-Install von Windows 10 macht.

Bitte korrigiere mich, falls ich falsch liege.

Gruß Ulli

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giana0212 ullibaer „Hi Giana, Deine Aussage bezieht sich aber nur auf die gekauften ...“
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Hallo, Ulli.

Nein, meine Aussage bezieht sich auf alle Windows-Versionen.

Die Vollpreis-Lizenz aus dem Laden kann nicht eingeschränkt werden. Ist klar.

Nun ist es so, dass Microsoft den Handel mit Lizenzen, die mit PCs verkauft wurden (mit Sticker auf dem Gehäuse), verhindern wollte. In USA kann man nämlich sehr wohl Lizenzen an eine bestimmte Hardware binden. In Deutschland (und einigen anderen Ländern) sind sie damit gescheitert, auch diese Lizenzen dürfen gebraucht weiterverkauft werden.

In dem von Dir verlinkten Artikel stimmt gar nichts. Der "Anwalt" geht davon aus, man kann Lizenzen an die Hardware binden. Damit ist er schonmal alleine. Die Rechtsprechung widerspricht ihm da.

Er geht davon aus, Win10 sei gratis zu bekommen. Da irrt er schon wieder.

Als Beispiel: Deine Win7-Lizenz bleibt gültig, wenn Du auf Win10 upgradest. Sie ruht nur, solange Du das darauf aufbauende Win10 nutzt. Wenn jetzt die Hardware kaputt geht, könntest Du das Win7 wieder auf einen anderen Rechner installieren. Und deswegen ist das auch für das Win10 vorgesehen, steht auch so in den Lizenzbedingungen von MS, ist leider im Moment technisch noch nicht gelöst.

Der Grund ist einfach: MS möchte nicht, das Du Win7 wieder nutzt, MS möchte, dass Du bei Win10 bleibst.

Daraus ergeben sich zwei Schlußfolgerungen:

1. Du kannst Win7 und Win10 parallel installieren, aber nur abwechselnd benutzen, nicht gleichzeitig. (Laut Lizenz; was technisch machbar ist, lassen wir hier weg.)

2. Du solltest mal überprüfen, ob Du zum Schmökern nicht bessere Netzseiten findest, die ist jedenfalls nicht so doll.

MfG

NACHTRAG: Besuch mal die Seite: (und sieh ganz oben; blauer Balken)

http://www.microsoft.com/de-de

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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