Hallo, Ulli.
Nein, meine Aussage bezieht sich auf alle Windows-Versionen.
Die Vollpreis-Lizenz aus dem Laden kann nicht eingeschränkt werden. Ist klar.
Nun ist es so, dass Microsoft den Handel mit Lizenzen, die mit PCs verkauft wurden (mit Sticker auf dem Gehäuse), verhindern wollte. In USA kann man nämlich sehr wohl Lizenzen an eine bestimmte Hardware binden. In Deutschland (und einigen anderen Ländern) sind sie damit gescheitert, auch diese Lizenzen dürfen gebraucht weiterverkauft werden.
In dem von Dir verlinkten Artikel stimmt gar nichts. Der "Anwalt" geht davon aus, man kann Lizenzen an die Hardware binden. Damit ist er schonmal alleine. Die Rechtsprechung widerspricht ihm da.
Er geht davon aus, Win10 sei gratis zu bekommen. Da irrt er schon wieder.
Als Beispiel: Deine Win7-Lizenz bleibt gültig, wenn Du auf Win10 upgradest. Sie ruht nur, solange Du das darauf aufbauende Win10 nutzt. Wenn jetzt die Hardware kaputt geht, könntest Du das Win7 wieder auf einen anderen Rechner installieren. Und deswegen ist das auch für das Win10 vorgesehen, steht auch so in den Lizenzbedingungen von MS, ist leider im Moment technisch noch nicht gelöst.
Der Grund ist einfach: MS möchte nicht, das Du Win7 wieder nutzt, MS möchte, dass Du bei Win10 bleibst.
Daraus ergeben sich zwei Schlußfolgerungen:
1. Du kannst Win7 und Win10 parallel installieren, aber nur abwechselnd benutzen, nicht gleichzeitig. (Laut Lizenz; was technisch machbar ist, lassen wir hier weg.)
2. Du solltest mal überprüfen, ob Du zum Schmökern nicht bessere Netzseiten findest, die ist jedenfalls nicht so doll.
MfG
NACHTRAG: Besuch mal die Seite: (und sieh ganz oben; blauer Balken)
http://www.microsoft.com/de-de