"Im September gab es einen Rückschlag für die "GEZ": Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. "Verwaltungsvollstreckungen" wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen nun den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen."
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Hallo jofri62,
macht die Endabrechnung nur noch teurer und belastet die jetzt schon überlasteten Gerichte noch mehr.
Von Kathrin Sumpf28. September 2016 Aktualisiert: 18. Dezember 2016 11:38