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Noch 4 Tage Zeit für eine Klage

user_324229 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Lieber Nickles,

mein "Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg" ist datiert vom 08.7.2015.
Dass sie Müll schreiben sehe auch ich, doch sie verweisen auf eine Klagefrist von einem Monat.
Ich engagiere mich stark für das Thema und denke, dass ich ein paar Aspekte einbringen könnte, die vielleciht noch nicht überall gesagt worden oder in Klagen eingeflossen sind. Aber ich bin kein Jurist, wenn auch amateurhaft nicht ganz unbeholfen im Umgang (habe Klagen schon selbst formuliert für AG und Sozialgericht, auch erfolgreich) mit rechtlichen Dingen.

Allerdings ist ein Verwaltungsgericht eine tricky Sache und ich bin willens, aber noch unentschieden, die Klage einzureichen.
Meine Frage ist: kennen Sie einen Anwalt, der das Thema drauf hat und in der Sache engagert ist, damit ich einen Fachmann an der Seite hätte und mich nicht ruinieren muss im Kampf gegen die doch sehr mächtigen und durch das blöde Gesetz noch gestützten Anstalten.
Falls es rechtlich neue Bewertungen geben sollte, sind diese mir nicht bekannt.

Für Ihre Rückmeldung bin ich Ihnen sehr dankbar und hoffe, dass Sie diese Zeilen - sehe gerade, man sollte Mitglied sein - auch erreichen.

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Michael Nickles user_324229 „Noch 4 Tage Zeit für eine Klage“
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Hallo User,

Eine Auswahl von Anwälten, die sich der Sache widmen findet sich unter anderem hier:

http://online-boykott.de/de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/120-rechtsanwaelte-die-durch-ihre-taetigkeit-gegen-das-system-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-bzw-dessen-finanzierung-auf-sich-aufmerksam-gemacht-haben

Persönlich kennengelernt habe ich bislang nur Herrn Thosten Bölck, der meines Erachtens nach ein ausdrücklich harter und aktiver "GEZ-Gegner" ist, auch einige Leute vom Runden Tisch hier bei uns in München vertritt.

Mein Tipp zur Klage um Zeit zu gewinnen: Es reicht zur Fristwahrung aus, eine "Blanko-Klage" vorläufig ohne Klagebegründung einzureichen. Ich habe das hier beschrieben: http://www.nickles.de/c/s/report-ard-zdf-die-nickles-klage-gegen-den-zwangsrundfunkbeitrag-teil-1-730-1.html

Im Beitrag findest Du auch mein "Musterschreiben" hierzu: 

Das Gericht teilt dann eine Frist zur Abgabe der Begründung mit. In der Regel kann man diese Frist nach Ablauf auch noch mal verlängern,.was ich gemacht habe. Und zwar so:

München, 4.3.2015

Ihr Aktenzeichen: M 6b K 15.274

Sehr geehrte Damen und Herren,

In obiger Sache bitte ich Sie um Fristverlängerung für die Abgabe der Klagebegründung um zwei Wochen. Es haben sich in der Sache neue komplexe Erkenntnisse ergeben, die berücksichtigt werden müssen.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Michael Nickles

Grüße,
Mike

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