Guten Tag,
ich verzweifle langsam und werde wankelmütig bezüglich der Rundfunkgebühren Verweigerung. Seit Ostern letzten Jahres zahle ich nicht mehr und habe das alles auch per Einschreiben/Rückschein bekundet. Die Arschlöcher gehen absolut nicht auf den Inhalt ein, schicken fleißig Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheid, sowie jetzt eine Mahnung mit der Vollstreckungsandrohung blä,blä,blä.
Wir sind zu dritt, die jeweils boykottieren. Eine davon ist bei der Bank beschäftigt und hat Angst, mit dem Arbeitgeber Probleme zu bekommen, der andere würde sogar in den Knast gehen und ich arbeite im öffentlichen Dienst im ÖPNV.
Das Problem, was wir alle drei haben ist folgendes. Wir suchen VERZWEIFELT nach Beweisen eines auch nur einzigen Erfolges bisher aber ergebnisslos. Stunden hänge ich vor diesem Scheiß PC und finde einfach nichts, nur Einträge, wie man angeblich da raus kommt.
Meine Frage an Dich, "Kennst Du einen Beweis mit Darstellung, dass jemand erfolgreich aus diesem Scheißverein rausgekommen ist"!
Ich wäre Dir zutiefst dankbar, denn dann lohnt es sich weiterzukämpfen. Ich kenne drei Gerichtsvollzieher persönlich, mehrere Rechtsanwälte, zwei Richter und Justizangestellte. Alle ausnahmslos , sagen mir : KEINE CHANCE!!!! Es ist zum Verzweifeln!!!!
Die lachen mich aus und in meinem Freundeskreis bis auf die Zwei Mitstreiter darf ich schon garnicht mehr darüber sprechen.
Es ist zum Kotzen, wenn einem die Energie so langsam verloren geht und die Freunde nicht verlieren möchte.
Ein befreundeter Unternehmer erklärte mir mal gestern die Folgen eines schlechten Score Wertes bei der Schufa. Für mich auch wieder nichts positives.
Ich würde mich absolut freuen, wenn Du mir mit dem Beweis helfen würdest, weiter zu kämpfen!
Schönes Wochenende
Jürgen Hucht
Rundfunkbeitrag Widerstand 211 Themen, 4.270 Beiträge
1. Du bekommst in einiger Zeit unangekündigten Besuch von nem Vollstreckungsbeamten und dann zahlst du oder wirst gepfändet!
2. Danach kannst du klagen oder es sein lassen!
Erfolgreich sich von der GEZ verabschiedet hat sich bisher so noch niemand, ausschließlich Verfahrensfehler bei der Eintreibung haben Gerichte bestätigt und die vorgenommene Eintreibung für nichtig erklärt!!!
3. Glaubs oder halt nicht!
ja klar du kommst auch gleich in den Knast und weil der Knast nicht für die viel Zahl von Verweigern ausreicht werden wieder s.g. Lager eingeführt. was sollen denn immer diese Drohungen ?
1. Du hast nen IQ auf Zimmertemperatur und zwar sowas von definitiv!!!
2. Der Executor kommt auch zu dir und von Knast war nie und nimmer die Rede, außer du mußt die eidesstattliche Versicherung ablegen (weils nix zu pfänden gibt!) und willst nicht!!!
3. EOD
Sobald der Festsetzungsbescheid da ist und die Widerspruchsfrist verstrichen ist, kann die Forderung beigetrieben werden. Es hätte Widerspruch/Klage gegen den Bescheid erhoben werden müssen. Tut man das nicht, ist das Thema durch und es gibt keine Rechtsmittel mehr.
Man kann sich natürlich auf formale Dinge beziehen, die das Verfahren der Pfändung in die Länge ziehen. Letztlich wird gepfändet werden, der Anspruch ist da, wenn der Bescheid nicht angefochten wurde.
Für die Pfändung muss noch nichtmal Besuch kommen, es kann auch eine Kontopfändung vorgenommen werden.
Meine Frage an Dich, "Kennst Du einen Beweis mit Darstellung, dass jemand erfolgreich aus diesem Scheißverein rausgekommen ist"!
Ich kenne keinen entsprechenden Beweis und ich gehe auch davon aus, dass es noch keinen gibt - und es auch keinen Beweis in diesem Sinne braucht.
Es geht nicht darum einen Weg zu finden, wie man persönlich aus dem Scheißverein rauskommt. Es geht darum ihn ganz einfach abzuschaffen.
Die Zeit für Diskussionen ist vorbei, der Zwangsrundfunkbeitrag hat keine Existenzberechtigung mehr.
Grüße,
Mike
Es geht nicht darum einen Weg zu finden, wie man persönlich aus dem Scheißverein rauskommt. Es geht darum ihn ganz einfach abzuschaffen.
Soweit würde ich nicht gehen. ARD und ZDF dürfen schon weitermachen, aber entweder im Rahmen eines eindeutig definierten Auftrags oder/und als kommerzielle Anbieter.
Wenn die so beliebt sind, wie sie immer tun, müssten sie doch genug Kunden finden.
Hi Harald,
Klar, mit dem "Scheißverein" meine ich natürlich ARD/ZDF in der jetzigen Form. Über eine moderne "Grundsanierung" lässt sich natürlich diskutieren. Ob sich ein "eindeutiger Auftrag" (der eine Gebühr von vielleicht 50 Cent pro Monat) rechtfertigen lässt, ist aber gewiss eine sehr knifflige Frage.
Eine Teilumwandlung des alten vergilbten Apparats in einen "kommerziellen Bereich" lehne ich ausdrücklich ab. Wenn es in diesem Land einen Bedarf an kommerziellem "Qualitätsfernsehen" gibt, dann wird sich gewiss ein privates Unternehmen finden, das ein entsprechendes Angebot schafft.
Grüße,
Mike
genau so wie z.b. die Stadtsparkasse die dem Öffentlichen Dienst angeglichen sind so war es jedenfalls mal , meiner Meinung sind die ÖR Sender auch nichts anderes, Abschaffen sollte man die GEZ trotzdem weil die sich gern über Gesetz und Ordnung hinweg setzten „die Zwangs Anmeldung „ Verträge und Vereinbarungen die man selber nicht abgeschlossen hat und zu Lasten 3. sind unzulässig , genau so das mit der Ratenzahlung die mir z.b. unter geschoben wurde das ist Urkunden Fälschung das Erneute immer wieder belästigen mit nicht bestellen Schreiben man soll zahlen ohne vorher zu fragen wie hoch das Einkommen ist , ist Nötigung und auch ein Straftat Bestand
ARD und ZDF Deutschland Radio ist kein Verein und auch keine Behörde und auch nicht das Finanzamt und auch nicht der Zoll , und auch keine Firma sondern NUR eine Rundfunk Anstalt, die GEZ 2 ist ebenfalls keine Behörde. im den News werden z.z. oft Gekaufte Journalisten die zum Zahlen in ihren Beiträgen auffordern und aggressiv Druck in ihren Berichten ausüben , das gesammte vorgehen hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit und nichts mehr mit Demokratie zu tun sondern erinnert mehr an eine Diktator , ich frage mich langsam wie lange wir das hier in Deutschland noch dulden müssen diese Art und weise
der sehr umstrittene Rundfunk Beitrag ist übrigens kein Gesetz sondern nur im Rundfunk Staatsvertrag der Länder festgelegt
Ich kämpfe auch seit einführung des Beitragsservice gegen diesen Verein, ich hatte schon den Beitragsbscheid, klar da gegen Widerspruch eingelegt, Antwort darauf kam keine, aber ein Festsetzungsbescheid. klar auch gegen diesen Widerspruch eingelegt, keine Antwort, aber eine Androhung des Landesverwaltungsamtes, dass der Gerichtsvollzieher vorbei kommt, auch bei diesem Schreiben reagiert.
Ich hab das Landesverwaltungsamt angeschrieben und mitgeteilt dass Sie nur für Ausländerangelegenheiten und Bußgelder zuständig (klar im Internet gelesen ) sind und Sie nicht im Auftrage eines Privatunternehmens (das ist der Beitragservice) tätig werden können.
In allen Schreiben auch erwähnt dass es ohne Staat auch keinen Staatsvertrag und schon gar keinen Rundfunkstaatsvertrag geben kann, seit Zusammenschluß der ehemaligen DDR und Deutschland 1989 wird UNS das wählen einer gültigen Verfassung vorenthalten,das so hoch gelobte Grundgesetz wurde uns von den Siegermächten des zweiten Weltkrieges vordiktiert,somit werden wir eben immer noch von diesen "MÄCHTEN" regiert, die Zerschlagung Deutschland auf längere Sicht ist vorprogrammiert,die EZB ist auch dabei Involviert, warum werden wohl die Zinsen in den Keller getrieben, um andere Staaten zu unterstützen den Sparern in Deutschland den Gar auszumachen.
Die Politiker verdienen sich eine goldene Nase, weil sie sich eben ihre Gehälter selbst genehmigen können.
Mindestlohn von 8,50€ darauf wir es wohl hinaus gehen, dass dies nicht der Mindestlohn ist sondern der Regellohn in der Firma Deutschland.
Wer genau recherchiert im Internet wird über alles was ich hier geschrieben habe Bestätigung finden,ausser den letzten Satz, meine Eigene Feststellung.
Von den Dienern Deutschland verarscht und den Siegermächten niedergemacht, Wir Deutschen sind eben immer noch die NAZIS !!!
Ach wie süß. Du hast aber vergessen, auf den UPIK-Eintrag der Finanzagentur GmbH zu verweisen. Da frag ich mich aber gleich, wie die GmbH sich konstituieren könnte, wenn das zuständige Amtsgericht quasi einer Firma gehört, die sich am Amtsgericht anmelden müsste, das ihr selber gehört. Irgendwie dumm, oder?
Meine Damen und Herren, der Dunning-Kruger-Effekt lässt grüßen.
Lieber Jürgen,
es gibt bislang kein einziges Verfahren gegen den Beitragsservice und/oder gegen die Rechtmäßigkeit des geforderten Beitrag, das für den Veranlagten erfolgreich ausgegangen wäre.
Was zur Zeit schwebt, ist ein Verfahren (das jeder Rundfunkgebühren-Beitragszahler auch anstrengen könnte, um weniger bezahlen zu müssen!) gegen die Berechtigung der Höhe des Rundfunkbeitrages. Dieses Verfahren stützt sich auf das Gutachten (das sich jeder selbst herunter laden kann) und auf zahlreiche Beispiele für Mittelverschwendung durch die einzelnen Rundfunkanstalten (bestimmte Beiträge, Produktionsweisen, Anpassung an "Unterschichten-Niveau" der Privaten, Verfehlung des "Auftrages" usw.).
Dieses Verfahren verlangt allerdings hohen juristischen Sachverstand und einen umfassenden Überblick über das tatsächliche Treiben der öffentlich-rechtlichen Sender.
Für einen Privatmann und "Einzelkämpfer" ist das nichts, weil ein Gericht gezwungen sein/werden muss, in eine umfangreiche Beweiserhebung einzusteigen und zu entscheiden, ob die KEF zu Recht die Höhe des Rundfunkbeitrages abgesegnet hat. Als Nebeneffekt soll das Gericht auch darüber befinden, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine erzwungene "Schenkung" handelt, falls jemand über keinerlei technische Möglichkeiten verfügt, Rundfunk in irgendeiner Form zu empfangen. (Rossmann und SIXT wurden angefragt, ob sie mitziehen wollen in dem Sinne, dass bei der Heranziehung von Gewerbe eine Doppelzahlung anzunehmen ist, weil davon ausgegangen werden darf, dass Unternehmer, Kunden und Angestellte ja bereits selbst und privat fast ausnahmslos eine Rundfunkgebühr gezahlt haben.)
Dir und Deinen Mitbewohnern würde ich raten:
- Entweder schnell zahlen, weil man als Bankangestellter oder Mitarbeiter einen ÖPNV-Betriebes schnell in schiefes Licht geraten und eine Beschädigung der Kreditwürdigkeit erleiden könnte oder
- den furchtlosen Mitbewohner als Zahlungspflichtigen benennen.
Das birgt freilich das Risiko, dass Ihr als "Gesamtschuldner" zu haften habt. Wenn also einer der Bewohner nicht zahlt, sind automatisch die anderen dran.
Überlasse das "Spiel" anderen.
MfG, Manfred