seit 2009 geht das ganze nun schon ! bin mit meinem Freund zusammengezogen in einen Haushalt, habe der GeZ mitgeteilt , das ich in Zukunft zahlen werde , sein Teilnehmerkonto also Nr angegeben, damit sie wissen worum und um wen es geht . ein Haushalt, ein Beitrag.irgendwann kommt Post er soll nachzahlen , sind Beiträge offen. Wir zurückgeschrieben , wohnen zusammen, mit Umschreibung vom Amt , alle Belege das er keine offenen Zahlungen hatte etc..seit Jahren kommen Briefe , mal als Mahnung , mal als Vollstreckung , die ausstehende Summe ist immer anders...vor kurzem hab ich dort mal angerufen, der Typ hatte keinen Plan und das Teilnehmerkonto von meinem Freund existiert gar nicht mehr! der wollte sich darum kümmern , ich warte heut noch auf den Rückruf ! ein Jurist sagte mir auf keinen fall zahlen , Schuldzugeständnis !nun kam Vollstreckungsbescheid mit Eintrag in die Schufa ! Unsere Bank hat nun den Kredit daraufhin abgelehnt , mit Hausbau wird nun nichts Uns geht es nicht um die 200 Euro , uns gehts um s Prinzip...ich zahle doch nicht für irgendetwas doppelt...die bekommen alle 2 Monate von mir ihr Geld per Lastschrift ! hat jemand eine Idee , wir sind völlig fertig wegen der Geschichte .
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Deine böse Erfahrung hat mich so beeindruckt, dass ich mein an sich für immer geplantes Schweigen durchbreche.
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Sofort aktiv werden
1.) Sammle alle Belege nach Datum geordnet, dass die Beiträge für diese Wohnung" -- egal von wem von Euch beiden!! -- lückenlos gezahlt sind.
2.) Gehe unverzüglich zu einem GUTEN Anwalt.
3.) Dieser Anwalt soll unverzüglich eine Feststellungsklage gegen den Beitragsservice erheben und beantragen, das Gericht möge feststellen,
3.1) dass eine Beitragsschuld nicht existiert,
3.2) dass der Beitragsservice keinen berechtigten Grund hatte, gegen Euch/Dich zu vollstrecken,
3.3) dass ein Eintrag bei der Schufa unberechtigt war und auf Betreiben des Beitragsservice zu löschen ist,
3.4) dass die beigetriebene Summe wie auch alle auferlegten Kosten zu erstatten sind und
3.5) dass der Beitragsservice weitere Mahnungen und Beitreibungen zu unterlassen hat.
Das funktioniert aber nur, wenn die Zahlungsnachweise sauber erbracht werden können.
Falls aus irgendeinem Grunde eine kleine Lücke bei den Zahlungen entstanden sein sollte, ist das unschädlich, wenn die sich daraus ergebende Forderung mit dem angeblichen und beigetriebenen Beitragsrückstand nicht übereinstimmt.
- Weil Dir täglich und unkalkulierbar weitere Nachteile aus dem Schufa-Eintrag entstehen können, besteht eine sogenannte "Gefahr im Verzuge", weshalb der Anwalt eine Einstweilige Verfügung beantragen mag.
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DAS IST WICHTIG und beschleunigt das Verfahren ungemein!!!
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Und nun handele!
MfG, M.
Ich bin von deiner sachlichen Erklärung beeindruckt.
Respekt.