Soeben wurde der neuerliche Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesrat abgesegnet. Damit ist das Gesetz erst einmal rechtskräftig.
Grundaussagen sind die Speicherfrist von 10 Wochen durch die Provider sowie das Nichtauslesen von übertragenen Daten, sondern nur die IP/Telefonnummern/Dauer etcpp.
Nicht betroffen sollen E-Mails sein und Standortdaten dürfen nur 4 Wochen aufbewahrt werden. Der Zugriff darf nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen.
Aus meiner Sicht ist das ein erneuter Versuch, bei diesem Thema den Fuss erst einmal in die Tür zu bekommen, um dann bei entsprechend medial ausgeweideten Vorfällen die Restriktionen peu-a-peu zu erweitern. Der Sinn dahinter bleibt weiter fraglich, denn es ist erwiesen, dass dadurch weder Verbrechen verhindert noch im Verhältnis zum Mittel mehr oder besser aufgeklärt werden.
So btw. wird jeder Kommunkationsteilnehmer ungewollt als potentieller Täter betrachtet und damit vorverurteilt, da es bis zum möglichen Abrufen der Daten eigentlich keinen Grund gibt für´s Speichern. Der richtige Weg ist umgekehrt, dass bei einem begründeten Verdacht die Ermittlungsbehörden einen Antrag stellen und dann nur den/die Verdächtigen überwachen.
Es geht also einmal mehr um massenhaftes Überwachen von Meta-Daten und die Rückschlüsse auf den/die Nutzer über die Endgeräte. Wieviel davon zu halten ist, dass tatsächliche keine Inhalte ausgelesen werden, lasse ich angesichts des Wissens um die Arbeit der Geheimdienste im Raum stehen.
Der Gesetzentwurf kann hier nachgelesen werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf
PS. Wie so oft wird ein solcher Eingriff in die Grundrechte am Freitag Mittag ausgeworfen und verschwindet dann mehr oder weniger im Medienrauschen bis Montag. Ist das gesetz dann gültig, gibt es nur noch eine kleine Randnotiz und niemand hat etwas bemerkt:-(
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung ist für mich blanker Euphemismus, wird doch dadurch lediglich das Überwachen/Ausspionieren verharmlost und beschönigt.
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