Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge

Nachweis über Internetverbindungen

Migas / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen,
zunächst ein erfolgreiches, neues Jahr 2015!!
Ich habe 2 Verständnisfragen:
1) Welchen Nachweis kann ich erbringen, daß ich z.B. am 20.12.2014, 16.26 Uhr nicht im Internet war? Ist ein Protokoll des Routers dafür geeignet?

2) Wenn ich mit eingeschaltetem "CyberGhost" im Netz unterwegs bin, kann man dann von außen herausfinden, mit wem ich Verbindung hatte?

Ich bitte um Stellungnahme
mfG
Migas

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 Migas „Nachweis über Internetverbindungen“
Optionen
Welchen Nachweis kann ich erbringen, daß ich z.B. am 20.12.2014, 16.26 Uhr nicht im Internet war?

I.d.R. ist es schwer bis unmöglich, zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat.

Ist ein Protokoll des Routers dafür geeignet?

Nein. Selbst wenn die Gegenseite das Routerprotokoll anerkennen würde, ist damit der Beweis noch nicht erbracht. Du könntest ja genau so über einen alternativen Weg (z.B. UMTS-Stick, fremdes WLAN usw.) im Web gewesen sein, was ja von Deinem Routerprotokoll nicht aufgezeichnet würde.

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
RW1 Migas „Nachweis über Internetverbindungen“
Optionen
1) Welchen Nachweis kann ich erbringen, daß ich z.B. am 20.12.2014, 16.26 Uhr nicht im Internet war? Ist ein Protokoll des Routers dafür geeignet?

Bei meinem Telekomroter/VDSL-Modem könnte ich zwar das Protokoll auslesen, da die Kiste aber 24Std pro Tag online ist, bringt das wohl wenig. Falls Du also auch eine Flatrate hast, hast Du das Gleiche Problem. Und da das Protokoll manuell löschbar ist, ist mit der Beweiskraft eh Essig. Ich glaube mal im Zusammenhanng den ganzen Abmahnwellen gelesen zu haben, dass diese Protokolle vor Gericht auch nichts taugen.

2) Wenn ich mit eingeschaltetem "CyberGhost" im Netz unterwegs bin, kann man dann von außen herausfinden, mit wem ich Verbindung hatte?

Ja. Zunächst mal weiß Dein Provider dass Du mit dem Server von CyberGhost in Kontakt bist. Das ist dann in D auch schon alles. Welche Seiten oder Dienste Du dann über CyberGhost besuchst bekommt Dein Provider jedoch nicht mehr mit. ABER: Natürlich loggst Du Dich mit Deiner IP Adresse beim CyberGhost Server ein. So dass Die dann auch nachvollziehen können, wo Du wieder rumsurfst. Theoretisch könnte also durchaus jemand rausfinden wer von wo auf welche Seiten zugreift. Ich glaub jedoch das Risiko ist rel. gering dass Dich jemand beim ??? aufspürt...

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Migas „Nachweis über Internetverbindungen“
Optionen
1) Welchen Nachweis kann ich erbringen, daß ich z.B. am 20.12.2014, 16.26 Uhr nicht im Internet war? Ist ein Protokoll des Routers dafür geeignet?

Kommt darauf an, was genau Dir vorgeworfen wird. Wenn jemand kommt und sagt Du wurdest über die IP-Adresse soundso ermittelt, die Dein Router angeblich zu der Zeit hatte, können die Protokolle durchaus wichtig sein. Aber Vorsicht, es kommt auf die Details an.

Solange die Protokolle noch im Router gespeichert sind, sind sie relativ manipulationssicher und können damit durchaus einen Beweiswert haben. Hier kommt es darauf an, wie Du sie als Beweis anführst. Einfach irgendwas ausdrucken und irgendwem vorlegen gilt nicht - es ist dann ja nicht mal sicher ob es die Protokolle Deines Routers sind, geschweige denn ob daran nach dem Auslesen was geändert wurde. Etwas Anderes ist es, wenn Du es nicht selbst machst, sondern ein unabhängiger Zeuge (kein Verwandter) die Protokolle z.B. per Screenshot dokumentiert (nicht auslesen!) und damit auch bezeugen kann, dass sie authentisch sind. Hilfreich ist dabei wenn der Zeuge etwas von der Materie versteht und das auch belegen kann, z.B. über Beruf usw.. Das Wort eines Technikers hat einfach mehr Gewicht als das eines Bäckers, auch wenn der privat noch so fit in der EDV ist. Du musst natürlich trotzdem noch nachweisen, dass es auch wirklich Dein Router ist, das kannst Du z.B. über die Seriennummer des Gerätes, wenn Du auch einen Liefernachweis oder Kaufbeleg hast, auf dem sie steht. 

Allerdings ist das Protokoll - vor allem wenn Du eine Internetflat hast - nicht dafür geeignet zu beweisen dass Du etwas nicht getan hast. Außer es ist anhand des Protokolls wirklich klar ersichtlich, dass zur relevanten Zeit wirklich keine Internetverbindung bestand oder Du eine andere IP-Adresse hattest als Dir jemand vor die Nase hält.  

Ach ja, egal was Du tust: Trenne den Router dabei nicht vom Stromnetz, die meisten Modelle "vergessen" dabei sämtliche Protokolle.

2) Wenn ich mit eingeschaltetem "CyberGhost" im Netz unterwegs bin, kann man dann von außen herausfinden, mit wem ich Verbindung hatte?

Von "außen" sieht man bloß, dass irgendwer über CyberGhost irgendwas macht. Allerdings ist CyberGhost eine Firma und unterliegt damit auch den Gesetzen des Landes in dem sie arbeitet. Sprich: Wenn eine Behörde in diesem Land wissen will, wer wann dies und jedes gemacht hat, ist CyberGhost je nach lokaler Gesetzeslage auskunftspflichtig.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Migas InvisibleBot „Kommt darauf an, was genau Dir vorgeworfen wird. Wenn ...“
Optionen

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten, bin wieder ein bschen schlauer geworden!

mfG
Migas

bei Antwort benachrichtigen