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Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss überwachen?

user_323966 / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo!

Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss ohne richterlichen Beschluss überwachen?

In meiner Nachbarschaft wohnt ein Telekom-Mensch, der damit prahlt zu wissen, was seine Nachbarn im Internet so treiben.

Ist dies möglich?

Normalerweise braucht man einen richterlichen Beschluss, um sich aufzuschalten?

Könnte man Strafanzeige erstatten?

MfG

John

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giana0212 user_323966 „Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss überwachen?“
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Theoretisch ist das möglich, je nachdem, wo er arbeitet und auf welche Informationen er zugreifen kann. Praktisch kannst Du ihm das nicht nachweisen und er wird seinen Job wohl auch nicht riskieren für die sensationellen Geheimnisse der Nachbarn. Hoffe ich.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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Wäbbel user_323966 „Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss überwachen?“
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Mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Wichtigtuer/(Dumm-)Schwätzer.

Kannst ja mal anklingen lassen, dass du seine Behauptungen an seinen  Arbeitgeber zur Kenntnisnahme/weiteren Veranlassung weitergeleitet hast...

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lexlegis Wäbbel „Mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Wichtigtuer/ Dumm- Schwätzer. ...“
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Behauptungen an seinen  Arbeitgeber zur Kenntnisnahme/weiteren Veranlassung weitergeleitet

Nicht nur sagen, sondern auch machen. Die Telekom wird sicher ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führen.

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Wäbbel lexlegis „Nicht nur sagen, sondern auch machen. Die Telekom wird sicher ein ...“
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Wie ernst man macht bzw. machen muss/sollte, lässt sich bei der relativ vagen Frage des Threadstarters mMn nicht sagen.

Nachlegen kann man ggfs. dann immer noch ;-)

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mawe2 user_323966 „Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss überwachen?“
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In meiner Nachbarschaft wohnt ein Telekom-Mensch, der damit prahlt zu wissen, was seine Nachbarn im Internet so treiben.

Falls er vor Zeugen tatsächlich mit diesem Fakt geprahlt hat, solltest Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Ob es "nur" Prahlerei war oder ob er tatsächlich illegale Beobachtungen angestellt hat, werden dann die Ermittlungen der Polizei ergeben.

Wenn jemand so dämlich ist, seine Umgebung auszuspionieren und das dann auch noch öffentlich breitzutreten, gehört derjenige eigentlich in psychiatrische Obhut! Definitiv muss er aus einem Job, der hohe Integrität und Vertrauen voraussetzt, entfernt werden.

Gruß, mawe2

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Maybe mawe2 „Falls er vor Zeugen tatsächlich mit diesem Fakt geprahlt hat, ...“
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Ob es "nur" Prahlerei war oder ob er tatsächlich illegale Beobachtungen angestellt hat, werden dann die Ermittlungen der Polizei ergeben.

Ich persönlich denke nicht, dass mit Prahlerei alleine ein ausreichender Verdachtsmoment für eine polizeiliche Ermittlung gerechtfertigt ist....

Es ist halt wirklich die Frage, auf welche sensiblen Verbindungsdaten und Log-Dateien der Mitarbeiter wirklich Zugriff hat???

Definitiv muss er aus einem Job, der hohe Integrität und Vertrauen voraussetzt, entfernt werden.

Daher würde ich mich auch mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen!

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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mawe2 Maybe „Ich persönlich denke nicht, dass mit Prahlerei alleine ein ...“
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Ich persönlich denke nicht, dass mit Prahlerei alleine ein ausreichender Verdachtsmoment für eine polizeiliche Ermittlung gerechtfertigt ist....

Das muss der Staatsanwalt entscheiden.

Es ist halt wirklich die Frage, auf welche sensiblen Verbindungsdaten und Log-Dateien der Mitarbeiter wirklich Zugriff hat???

Und das müssen dann die Ermittlungen ergeben.

Man kann nicht von vornherein die Ermittlungen ablehnen, wenn man noch nicht ermittelt hat, ob es eine Relevanz für Ermittlungen geben kann.

Daher würde ich mich auch mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen!

Das wäre dann aber auch Sache der Ermittlungsbehörden. Im Zweifelsfall weiß ich doch gar nicht, an wen ich mich beim (potentiellen) Arbeitgeber desjenigen wenden muss. Auch das muss doch erst ermittelt werden.

Ich finde, den Arbeitgeber geht das erst etwas an, wenn auch was an der Sache dran ist. Und das kann nicht der Threadstarter ermitteln sondern nur die Polizei. Zu schnell wird jemand zu Unrecht vorverurteilt auf Grund irgendwelcher Gerüchte!

Willst Du die ganze Ermittlungsarbeit übernehmen, die eigentlich Sache des Staates ist?

Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 mawe2 „Das muss der Staatsanwalt entscheiden. Und das müssen dann die ...“
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Hier so einen Quatsch zu schreiben ist die eine Sache, mit so einer windigen Anschuldigung bei der Polizei aufzukreuzen eine ganz andere.

Nein, die lachen dich nicht aus (in der Wache), aber du wirst an ihren Gesichtern sehen dass du in den Fokus ihrer Beobachtung kommst.

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mawe2 gelöscht_238890 „Hier so einen Quatsch zu schreiben ist die eine Sache, mit so ...“
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mit so einer windigen Anschuldigung bei der Polizei aufzukreuzen

Was ist daran "windig", wenn es Zeugen gibt?

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gelöscht_238890 mawe2 „Was ist daran windig , wenn es Zeugen gibt?“
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Was ist daran "windig", wenn es Zeugen gibt?

Wo steht etwas von Zeugen?

Ich war in den letzten 15 Jahren 2 mal auf einer Polizeiwache.
Ich wurde beide male bedroht, man wollte mich umbringen, unter Zeugen...

Außer einer Stunde blödem Gelabere der Polizisten habe ich gelernt, dass das der falsche Weg ist. Ach ja, Schiedsmann kann man auch in die Tonne treten, außer Spesen nix gewesen.

Offener Brief an die Telekom: Betr.: Sicherheit im Fernmeldewesen:   ...in meinem Ort brüstet sich jemand damit... / ...ist das pure Angabe, oder sogar möglich?

Dann ist die Telekom in der Pflicht...

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mawe2 gelöscht_238890 „Wo steht etwas von Zeugen? Ich war in den letzten 15 Jahren 2 mal ...“
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Wo steht etwas von Zeugen?

Ich zitiere mich mal selbst:

Falls er vor Zeugen tatsächlich mit diesem Fakt geprahlt hat, solltest Du bei der Polizei Anzeige erstatten.

Ohne Zeugen ist es natürlich sinnlos!

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gelöscht_238890 mawe2 „Ich zitiere mich mal selbst: Ohne Zeugen ist es natürlich sinnlos!“
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Ohne Zeugen ist es natürlich sinnlos!

Mit Zeugen genau so!

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mawe2 gelöscht_238890 „Mit Zeugen genau so!“
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Also mit anderen Worten: Wenn ich und einige Zeugen Kenntnis von einer Straftat erlangt haben - bloß nicht zur Anzeige bringen!? Die Polizei glaubt sowieso niemandem?

Hm. Dann haben wir ein ziemliches Problem, oder?

Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 mawe2 „Also mit anderen Worten: Wenn ich und einige Zeugen Kenntnis von ...“
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Wenn ich und einige Zeugen Kenntnis von einer Straftat

Das Blah-bla eines "Nachbarn" ist erst einmal keine Straftat und nur das Zuhören bei einer "Geschichte" die dieser erzählt keine Kenntnis einer Straftat.

Und so lange der dir nur Prügel oder ähnliches androht, ja, da hast du ein Problem.
Erst wenn du mit dem Kopf unter dem Arm auf der Wache erscheinst, lüften die ihren Hintern.

Alleine das er damit prahlt Internetverbindungen zu kontrollieren, rechtfertigt nicht einmal einen Anfangsverdacht und dieser Anfangsverdacht müsste gegeben sein, wenn die Staatsanwaltschaft tätig werden soll.

Also, Brief an die Telekom...

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Wäbbel gelöscht_238890 „Das Blah-bla eines Nachbarn ist erst einmal keine Straftat und ...“
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Ob das, was der "Nachbar" veranstaltet, strafbar ist, hängt halt davon ab, was (und ob überhaupt) der so macht.

(Bei manchen Nachbarn ist mir auch ziemlich klar, was die so im Internet treiben ;-))

Ich bleibe aber bei meiner Einschätzung von oben und stimme dir im Ergebnis zu, dass das hier (wenn überhaupt) eher nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen schreit.

Deine Erfahrungen bezüglich deiner beiden Anzeigen kann ich nicht nachvollziehen. Strafanzeige kann man auch (direkt) bei der Staatsanwaltschaft erstatten, das klingt ja nicht gerade nach pillepalle ...

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gelöscht_238890 Wäbbel „Ob das, was der Nachbar veranstaltet, strafbar ist, hängt halt ...“
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Strafanzeige kann man auch (direkt) bei der Staatsanwaltschaft erstatten,

Natürlich:
..."aber die Aussicht auf Erfolg tendiert gegen Null", natürlich wenn Sie unbedingt wollen, werden wir die Anzeige aufnehmen und verfolgen. Der Nachbar wird mit Sicherheit Ihre Aussage nicht bestätigen und als Zeugen sollten Sie nur die benennen die mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert oder in ihrem Haushalt leben.

Sinngemäße Wiedergabe.

Recht haben und Rechtsprechung schließen sich in Deutschland "fast" aus.Unentschlossen

Es lebe das Hornberger Schießen.Lächelnd

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Wäbbel gelöscht_238890 „Natürlich: ... aber die Aussicht auf Erfolg tendiert gegen Null ...“
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Lach, ja, wenn man den Hund zum Jagen tragen muss ...

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giana0212 mawe2 „Also mit anderen Worten: Wenn ich und einige Zeugen Kenntnis von ...“
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Nein, mit Zeugen glaubt man Dir schon, was gesagt wurde. Das ist aber noch keine Straftat. Natürlich schädigt der Angestellte mit solchen Aussagen den Ruf des Arbeitgebers. Wenn er zu Kenntnissen gelangt sein sollte, hat er darüber natürlich Stillschweigen zu wahren.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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mawe2 giana0212 „Nein, mit Zeugen glaubt man Dir schon, was gesagt wurde. Das ist ...“
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Heute, in Zeiten allumfassender Überwachung = VDS (die ja immer zum Zwecke der besseren Aufklärung von Straftaten - angeblich sogar zur Verhinderung von Straftaten durchgeführt wird), kann man also Ärger kriegen, wenn man zur falschen Uhrzeit die falsche IP-Adresse hatte?

Aber wenn man auf offener Straße (selbst) ausführlich davon erzählt, wie man im Keller Bomben baut und was man dafür benötigt, dann sehen die Ermittlungsbehörden gnädig drüber hinweg??

Idiotischer geht'ts wirklich nicht mehr!

Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 mawe2 „Heute, in Zeiten allumfassender Überwachung VDS die ja immer zum ...“
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Aber wenn man auf offener Straße (selbst) ausführlich davon erzählt, wie man im Keller Bomben baut...sehen die Ermittlungsbehörden gnädig drüber hinweg??

Nein, das ist Terrorismus, darauf springen die wie der Hund auf die Frikadelle.Lächelnd

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giana0212 mawe2 „Heute, in Zeiten allumfassender Überwachung VDS die ja immer zum ...“
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Ich mache die Gesetze ja nicht. Aber nur etwas im privaten Umfeld zu behaupten, ist ja erstmal nicht strafbar. Das ändert sich eventuell, wenn das Gesagte offizieller wird.

Beispiel:

Ich baue im Keller eine Atombombe. Nur privat geäußert, ist das harmlos. Rufe ich aber jetzt bei der Merkel an und behaupte, bei denen in der Tiefgarage lagere ich die Atombombe, die ich im Keller gebaut habe, kann das sehr schnell strafrechtlich relevant werden.

Ergänzung: Wie mein Forenbild vermuten lässt, baue ich nur die Zeitzünder, also Wecker.Lachend

Und eine falsch zugeordnete IP verursachte schon oft Strafzahlungen Unschuldiger. Ist bei den verkalkten Strafverfolgern aber noch nicht angekommen. Auch der Austausch der IP ist möglich, aber woher sollen Richter das wissen? Und mit der Erfassung von IPs sind oft sehr nebulöse Firmen im Ausland beauftragt, die mit den abmahnenden Anwälten unter einer Decke stecken. Das wird nie untersucht. Bei den Redtube-Abmahnungen war es sogar so, dass Surfer ohne deren Wissen auf andere Seiten weitergeleitet und dort erfasst wurden.

Abmahnungen gegen Privatpersonen müsste ein Riegel vorgeschoben werden. Aber der Gesetzgeber hat den Mißbrauch ja erst möglich gemacht. Früher war eine solche Abmahnung wegen Urheberrechten gegen Privatpersonen nicht vorgesehen. Die Änderung im Gesetz wurde von der entsprechenden Lobby (GEMA) einfach gekauft. Und die Politiker haben geliefert.

Ganz genauso war es beim Leistungsschutzrecht.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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lexlegis user_323966 „Kann ein Telekom-Mitarbeiter meinen Anschluss überwachen?“
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ein Telekom-Mensch, der damit prahlt zu wissen, was seine Nachbarn im Internet so treiben

Mit etwas Glück doch ein Prahler, der "nur" auf die Verbindungslogs der Telekom (Anmeldung, Abmeldung) Zugriff hat. Trotzdem asozial.

Oder hat er etwa Zugriff auf ein fremdes WLAN?

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