In der Schweiz wurde ein Deutscher für die Weitergabe der Kontodaten verurteilt.
Die SteuerCD sorgte seinerzeits für viel aufsehen, und das der Dieb die Daten, später an die deutschen Finanzbeamten verkaufte, für rund 1.000.000€.
Insgesammt soll es sich um ca 2700 Datensätze einer schweizer Bank gehandelt haben.
Der Deutsche wurde jetzt zu einer 3jährigen Haftstrafe, sowie einer Zahlung von rund 740.000€ Schadensersatz verurteilt.
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zu wenig
Die Mio würd ich ihm voll versteuern mit 66%, Dafür nochmal in gleicher Höhe ein Strafgeld oder Schadensersatz und die Kosten der Verteidigung muss er eh selbst tragen. 3 Jahre sitzt der ab.
Bei mir hätte er 5-6 Jahre bekommen, um ein Zeichen zu setzen.
Dem Schweizer Gericht stünde es gut, wenn es den Deutschen Staat pro forma mitverurteilt, wegen Anstiftung zu einer Straftat.
Es hätte zwar keine Wirkung, würde aber hier auch ein Zeichen setzen.
Ich vermute, das ich mit meiner Meinung alleine dastehe.
Dem Schweizer Gericht stünde es gut, wenn es den Deutschen Staat pro forma mitverurteilt, wegen Anstiftung zu einer Straftat.Eine Anstiftung dürfte da nur schwer nachweisbar sein…
Eine Anstiftung dürfte da nur schwer nachweisbar sein…
Von wem hat er Geld bekommen?
Alleine die Zahlung vom deutschen Staat und die öffentliche Auslobung ist Beweis genug.
Worin lieg der Unterschied wenn ich schreibe "zahle 100k für einen Kopfschuss für Frau M." und
"zahlen 1 Mio für eine Steuer DVD"?
Ich sehe keinen Unterschied, aber Folgen für das Rechtssystem in Zukunft.
Alleine die Zahlung vom deutschen Staat und die öffentliche Auslobung ist Beweis genug.Anstiftung wäre es wenn der deutsche Staat vorab gesagt hätte "klaue uns die Daten und die bekommst Geld". Wenn der die CD allerdings aus eigener Motivation dem deutschen Staat angeboten (in der Hoffnung, dass es sich für ihn schon irgendwie lohnen würde) hat dann kann man daraus keine Anstiftung konstruieren.
Sehe ich anders.
Anstiftung wäre es wenn der deutsche Staat vorab gesagt hätte "klaue uns die Daten und die bekommst Geld"Der Staat bekundet interesse an geklauten Daten. Er lobt dafür Geld aus. Das ist Anstiftung.
Der Staat spricht zwar keine Person direkt an sondern Personengruppen. Also die, die an der Quelle sind.
Man muss nicht eine Person direkt ansprechen, damit der Straftatsbestand der Anstiftung zu einer Straftat gegeben ist. Würde man dies als Voraussetzung betrachten, wäre der Satz "zahle jedem, der Person X den Schädel einschlägt" nicht Verfolgungswürdig, hab ja niemand direkt angesprochen?!
Der Staat eröffnet einen Markt für geklaute Daten. Nur wenn ein Markt vorhanden ist, gibt es auch Anbieter.
Ich denke, wir ticken hier ganz unterschiedlich. Insbesondere hab ich ein ganz schlechtes Gefühl für zukünftige Rechtsstreitigkeiten. Hier ist eine Hürde gefallen.
Der Staat bekundet interesse an geklauten Daten.
Genau eine solche offizielle Interessensbekundung wirst Du allerdings nirgendwo finden. Oder hast Du irgendwo mal einen Satz gelesen wie "wir zahlen jedem Geld der uns ausländische Kontodaten von potentiellen Steuersündern beschafft"? (Anstiftung muss sich nicht an eine bestimmte Person richten) Die Maximalaussage wird sich eher darauf beschränken, dass in Einzelfällen geprüft wird ob man vielleicht die Daten kauft.
Wenn A die Erbtante von B umbringt weil A davon ausgeht, dass B eine Erbschaft sehr gelegen käme (und dieser sich vielleicht auch dankbar zeigen könnte), so kann man B daraus keine Anstiftung anhängen. Auch nicht wenn C vorher schon den Erbonkel von B umgebracht hat.
Ob der Staat nun einen Markt eröffnet hat ist auch fraglich: Aus den Daten können auch andere ihren finanziellen Nutzen ziehen. Man denke da nur mal an organisierte Erpressung von Steuersündern.
Das soll nun aber alles keinesfalls heißen, dass ich das ganze vorgehen für unkritisch halte. Lediglich eine Anstiftung erscheint mir hier ein wenig konstruiert.
Gruß
bor
Genau eine solche offizielle Interessensbekundung wirst Du allerdings nirgendwo findenöhm, ansich aber doch.
Wenn öffentlich über Politikkreise diskuttiert wird, wie man mit solchen Daten umzugehen hat, und dann (war nicht zuletzt Hessen am Drücker?) auch entgegen eines Abkommens mit der Schweiz dennoch Daten aufkauft, dann ist das keine Interessensbekundung?
Also ich mache Interessensbekundung nicht daran fest, das jemand sagt "Wir kaufen diese DVDs auf jeden Fall" sondern daran, wie er handelt. Wenn ich sehe, das immer wieder (angeblich, aber diese Lügenmärchen nehm ich niemandem ab), "geprüft wird" und dann doch gekauft, ist die Linie klar. Da brauchts keine Aussage sondern der regelmäsige Kauf läßt "Interesse" unterstellen.
Aus den Daten können auch andere ihren finanziellen Nutzen ziehen. Man denke da nur mal an organisierte Erpressung von Steuersündern.
Da stellt sich mir dann die Frage, wie blöd jemand aus der Wäsche schauen muss, wenn er Schwarzgeld in die Schweiz schafft und dann irgendwann ein Anruf bekommt, zahle 100k sonst melde ich dich dem Fiskus.
Ganz schön blöde Situation.....
Aber nochmal zurück. Wir treffen uns da nicht. Ich bin vom Interesse des deutschen Staates überzeugt. Auch bin ich davon Überzeugt, das der Staat Datendiebe ermutigt, selbige zu stehlen und sich letzenendes zu bereichern. Eine angebotene DVD mit Daten wird der Staat nicht ablehnen.
Damit ist für mich die Mitwirkung bewiesen.
Aber nochmal zurück. Wir treffen uns da nicht. Ich bin vom Interesse des deutschen Staates überzeugt. Auch bin ich davon Überzeugt, das der Staat Datendiebe ermutigt, selbige zu stehlen und sich letzenendes zu bereichern.Also ich habe grundsätzlich auch wenig zweifel daran, dass da ein Interesse besteht. Das erfüllt meines Erachtens jedoch nicht den Tatbestand einer Anstiftung. Spätestens wenn ein Kauf erfolgt, so fällt das allerdings unter Hehlerei. Ab wann versuchte Hehlerei greift ist mir nicht genau klar. Insgesamt scheint mir das eher in Richtung Gewerbsmäßige_Hehlerei,_Bandenhehlerei zu gehen. Ich bin aber kein Jurist und meine Ausführungen erheben nicht den Anspruch eines Rechtsgutachtens…
Grundsätzlich dürfte die SteuerCD garnicht verwendet werden, da die Beschaffung der Datensätze auch eine Starftat war.
Illegal beschaffte Beweismittel sind nicht zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung erlaubt. So können die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).[6] In der Urteilsbegründung hieß es: „Der ‚Datendiebstahl‘ sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen. Selbst wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich, weil sich aus der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrages, der keine persönlichen Rechte gewähre, kein Verwertungsverbot ergebe. Im Übrigen sei das möglicherweise völkerrechtswidrige Geschehen (‚Datendiebstahl‘ und Ankauf der ‚gestohlenen‘ Daten) abgeschlossen gewesen; durch die Benutzung der Daten in dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer würden die Übereinkommen nicht erneut beeinträchtigt.“ [7] Weiter sind „Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuers%C3%BCnder-CD#Rechtslage
Der Staat eröffnet einen Markt für geklaute Daten. Nur wenn ein Markt vorhanden ist, gibt es auch Anbieter. []... Insbesondere hab ich ein ganz schlechtes Gefühl für zukünftige Rechtsstreitigkeiten. Hier ist eine Hürde gefallen.
Sehe ich alles zu 100% wie GanovenEde. Und es geht mir hier keineswegs um "Sympathie" für Steuerhinterzieher, sondern einzig und allein um den Einsatz solch fragwürdiger Methoden in einem Rechtsstaat.
Anderes Beispiel, wenn auch schon etwas überstrapaziert: für Kinderschänder hegt auch niemand Sympathien, trotzdem sind die ewigen Forderungen nach Netzsperren u.a. mehr als fragwürdig.
Da wird eine Büchse der Pandora geöffnet, die sich so leicht nicht mehr schließt...
CU
Olaf
Jenau, da mußt du dich schon an Gauner wenden und nomen est omen!
?
Dummheit wird halt überall bestraft, wenn man sowas macht und im Land bleibt (dazu noch als Deutscher) ist man saudumm!
Genau meine Meinung. Anstatt sich mit der Million zu verpissen, bleibt der auch noch, im vermutlich teuersten Land, auf dem Kontinent Europas.