Hallo zusammen,
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die gängige Praxis, Online-Verbindungsdaten 7 Tage zu speichern, so wie es etwa die Deutsche Telekom macht, rechtlich einwandfrei ist:
Noch aber ist das letzte Wort hierzu nicht gesprochen - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kämpft weiter.
FYI
Olaf