Soeben habe ich einen Artikel gefunden, bezüglich einiger Details zum Gesetzesentwurf betreffend der geplanten Internetzensur.
Am interessantesten am ganzen Artikel fand ich, das folgender Abschnitt in den Gesetzesentwurf eingebracht wurde:
"Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten."
Na das ist doch prima, dann brauchen die sich schon mal keine Sorgen machen, wenn sie sich brav an die Zensurlisten vom BKA halten.
Gruss
Fake23