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1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.

Fake23 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.

Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:

§ 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38

Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.

Gruss

Wenn du lachst, dann lacht die ganze Welt mit dir. Doch wenn du weinst, dann weinst du allein.
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Max Payne Fake23 „1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.“
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Die Verfassung lässt diese Einschränkungen ausdrücklich zu. Da heißt es in den entsprechenden GG-Artikeln dann z.B. "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.".

Das ist übrigens teils auch sinnvoll; anders wäre z.B. eine Freiheitsstrafe, der Notwehrparagraph, richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen bzw. Telefonüberwachung (auch z.B. Fangschaltungen bei Entführungen) gar nicht möglich.

Wer im Zweifel ist, ob die Einschränkung der Grundrechte in einem bestimmten Gesetz unnötig oder zu weitreichend ist, kann dies ja mit einer Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Fake23 Max Payne „Die Verfassung lässt diese Einschränkungen ausdrücklich zu. Da heißt es in...“
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Hallo Max,

ist denn diese Änderung nicht erst kürzlich 2007/2008 ersinnen und umgesetzt worden?
Aber es war doch schon vorher möglich eine Freiheitsstrafe, den Notwehrparagraph, richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen bzw. Telefonüberwachung anzuordnen?!!
Oder sehe ich das falsch? Bin selbstverständlich offen für jede Erklärung die mir deutlich macht, das diese Überarbeitung tatsächlich notwendig war.

Gruss


Wenn du lachst, dann lacht die ganze Welt mit dir. Doch wenn du weinst, dann weinst du allein.
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Max Payne Fake23 „Hallo Max, ist denn diese Änderung nicht erst kürzlich 2007/2008 ersinnen und...“
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Es handelt sich in dem von Dir genannten Fall offenbar um ein 2008 erlassenes Gesetz, das u.a. Einschränkungen der von Dir genannten Grundrechte beinhaltet.
Ich dachte, Dir geht es allgemein darum, dass (bzw. ob) Grundrechte per Gesetz "ausgehebelt" werden können, darum habe ich Dir diese von mir so verstandene Frage beantwortet.

Im von Dir verlinkten Fall geht es um das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union.

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peterson Max Payne „Es handelt sich in dem von Dir genannten Fall offenbar um ein 2008 erlassenes...“
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Bundeswehrsoldaten haben schon immer Einschränkungen der Grundrechte hinnehmen müssen.
Das war schon vor 40 Jahren so.

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Jokeman peterson „Bundeswehrsoldaten haben schon immer Einschränkungen der Grundrechte hinnehmen...“
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Hallo in die Runde.
Im zweiten Link steht, dass das Gesetz 1997 schon einmal geändert wurde und jetzt 2008. § 98 sagt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt. Artikel 2 Absatz 2
Das heißt also, jetzt darf mir jeder Dorfpolizist was auf die Vorderzähne geben, wenn er hinterher behauptet ich hätte mich einer "Kontrolle" widersetzt. Wie im wilden Westen. Danke Fake23 für die Inf. Jetzt werde ich mir einen Knüppel ins Auto legen und auf Notwehr plädieren. Wenn ich kein Recht auf körperliche Unversehrtheit habe, dann hat der, der mich schlägt auch keine mehr. Und dann regen sich alle auf, wenn ein Kripobeamter einem Mörder Folter androht. Irgendwie alles Schizo.
Gruß Jogi

Wenn alle Politiker das täten, was sie mich könnten, käme ich den ganzen Tag nicht zum sitzen
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Max Payne Jokeman „Hallo in die Runde. Im zweiten Link steht, dass das Gesetz 1997 schon einmal...“
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Das heißt also, jetzt darf mir jeder Dorfpolizist was auf die Vorderzähne geben, wenn er hinterher behauptet ich hätte mich einer "Kontrolle" widersetzt.

Wo steht das denn? Hast Du das gesamte Gesetz gelesen? Es geht um "internationale Rechtshilfe in Strafsachen". Unter anderem geht es um die Sicherstellung von Beweismitteln. Dazu ist u.U. eine Leibesvisitation erforderlich; dies berührt nun mal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Manchmal sollte man sich an Dieter Nuhr erinnern...
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shrek3 Fake23 „1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.“
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Kernstücke sind diese zwei Grundgesetzabschnitte:

GG, Art 1(3):
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

GG, Art 19(3):
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

Daraus ergibt sich:

  • Die Gesetzgebung (Parlament) ist bei der Ausarbeitung niederrangiger Gesetze (BGB, SGB, u.v.a.) daran gebunden, lediglich Gesetze auf den Weg zu bringen, die sich im Einklang mit den Grundgesetzen befinden - diese also nicht unterlaufen oder aushebeln.
  • Einschränkungen dürfen nur bei denjenigen Grundgesetzen vorgenommen werden, in denen bereits darauf hingewiesen wurde, dass sie eingeschränkt werden können (z.B. GG, Art 2(2) - GG, Art 8(2) - GG Art12)
Wenn jedoch Einschränkungen vorgenommen werden, muss im einschränkenden Gesetz das einzuschränkende Grundrecht ausdrücklich erwähnt werden.

Geschieht das nicht, gilt das Grundrecht im vollen Umfang!

Der vom Threadstarter zitierte Gesetzestext erfüllt die im GG festgelegte Formalie, ebenso z.B. das Wehrpflichtgesetz (siehe § 51 - Link dazu hier: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/BJNR006510956.html ).

Die von den Arge-Behörden gerne praktizierte Unterbringung in Berufsbereiche, zu denen Erwerbslose gar keine Neigung verspüren, hingegen überhaupt nicht.

Gruß
Shrek3
Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
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Max Payne shrek3 „Kernstücke sind diese zwei Grundgesetzabschnitte: GG, Art 1 3 : Die...“
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Die von den Arge-Behörden gerne praktizierte Unterbringung in Berufsbereiche, zu denen Erwerbslose gar keine Neigung verspüren, hingegen überhaupt nicht.

Dem liegt eine Interessensabwägung zugrunde, da das Interesse der Allgemeinheit - dass jeder Mensch für sich selbst sorgen kann und nicht der Gemeinschaft zur Last fällt - das Interesse des Einzelnen an der freien Berufswahl überwiegt.

Dies passiert übrigens auch in anderen Bereichen. Das Grundgesetz schützt ja auch das Eigentum, trotzdem kann im Interesse der Allgemeinheit in das Eigentum eingegriffen werden, z.B. in Form von Enteignungen von Grundstücken, wenn eine Autobahn gebaut werden soll und die Grundstückseigner einen Verkauf verweigern.

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shrek3 Max Payne „ Dem liegt eine Interessensabwägung zugrunde, da das Interesse der...“
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Dieser Logik zufolge wäre es auch überflüssig, im §51 des Wehrpflichtsgesetzes explizit die einzuschränkenden Grundrechte zu erwähnen.

Denn irgendein "Interesse der Allgemeinheit" ließe sich immer finden.

Gruß
Shrek3

Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
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neanderix Max Payne „ Dem liegt eine Interessensabwägung zugrunde, da das Interesse der...“
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trotzdem kann im Interesse der Allgemeinheit in das Eigentum eingegriffen werden, z.B. in Form von Enteignungen von Grundstücken, wenn eine Autobahn gebaut werden soll und die Grundstückseigner einen Verkauf verweigern.

Hier in NRW, genauer: im Kreis Mettmann, ging das sogar für den Bau einer Pipeline; genauer: für eine Pipline der Fa. Bayer zwischen deren Standorten in Krefeld-Uerdingen und Dormagen, durch die Bayer CO (Kohlenmonoxid) schicken möchte.
Der Landtag hat mit den Stimmen *aller* PArteien mit ausnahme der Grünen und der "Linke", ein entsprechendes Enteignungsgesetz verabschiedet.

Was mich wundert: es gibt hier im Krs. eine Bürgerinitiative gegen die Pipeline, die alles mögliche (bisher vergeblich) gegen die Pipeline unternommen haben - nur eines nicht: es wurde keine Normenkontrollklage gegen das Enteignungsgesetz eingereicht.

es kann ja wohl nun wirklich nicht sein, dass diese Pipline im "Sinne des Gemeinwohls" ist...

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Max Payne neanderix „ Hier in NRW, genauer: im Kreis Mettmann, ging das sogar für den Bau einer...“
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Die Pipeline vielleicht nicht, aber eventuell die Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt vom Zustandekommen dieser Infrastrukturmaßnahme betroffen sind.

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