..... alter Textinhalt.
Aber es langt, die Mail zu öffnen!!
Absender wieder angeblich UPS! -
Auffällig:
Die Mail-Adresse des Empfängers entspricht nur in Ansätzen der richtigen.... - Wahrscheinlich gefälscht, um die Rückverfolgung zu erschweren??? - KA!
Meldung von GData:
"NEUER OUTBREAK: Die Nachricht wurde von G DATA AntiVirus geblockt
Absender: tein63@avhq.com
Betreff: Your parcel is at the customs office
RefID: str=0001.0A0B0201.4888AD90.0026,ss=3,vtr=str,vl=3,fgs=16
OutbreakShield ordnet diese Mail einem neuen Virenausbruch zu."
Mit der Vorgeschichte scheint mir das kein Fehlalarm zu sein, also Vorsichtig, nicht mal angucken! Gleich vernichten, falls die an gekommen ist!!
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Dann stehst Du mit im BCC. Absolut nichts außergewöhnliches bei Spam...
durchaus richtig. ich habe für alles meine eigene email addresse, sprich überall wo ich mich angemeldet habe, gebe ich die emailaddresse domainname@<meinedomain> an. das ganze geht an ein catchall postfach. So sieht man einerseits wer addressen verkauft. andererseits kann man die absender ganz einfach blocken indem man per regel alle mails von dem betreffenden absender löschen lässt. und drittens lassen sich auf diese weise die wahren spammer wie vodafone zum beispiel an den pranger stellen. schade dass man keine schadensersatzansprüche gegen solche firmen geltend machen kann.
@ Borlander:
BBC kenne, mache ich oft, wenn ich an viele verschiedene Leute eine Mail schicke, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Allerdings war das jetzt das 1. Mal, dass ich selbst so eine Mail bekommen habe.
Ist halt auch einige Jahre her, dass ein Spammer durch meinen Filter gehüpft ist und ich mit Thunderbird per Druckvorschau reingeguckt habe, nach dem mein Scanner die schädlichen Teile gelöscht hatte.
Alles klar, vielen Dank für die Auskunft.
@ Sytnthetic_dodes:
Spam ist in Deutschland verboten. Solange eine Deutsche Firma spamt, kannst du sehr wohl Schadenersatzansprüche erheben und ihr deine Arbeitszeit in Rechnung stellen. - Mußt ihnen halt nur einen Brief (!) schicken, am besten per Einwurf-Einschreiben mit einer Unterlassungs-Aufforderung.
Spammen sie weiter, sammelst du das, schickst ihnen ne Rechnung, durchschriftlich an einen Rechtsanwalt und wartest mal, was passiert...
die frage bei sowas ist imho inwiefern man dafür was berechnen kann. also was ich meine, spam ist ärgerlich, und gelegentlich löscht man im täglichen aufkommen was was vielleicht kein spam war, weil es in den müllmassen untergegangen ist. aber hier haben wir genau das gleiche problem wie bei den Abmahnanwälten im Filesharing segment. Ich als betroffener user habe im prinzip nur die intention, den Spamverschicker büssen zu lassen, und zwar so dass es ein bisschen wehtut. der sinn hinter meiner intention ist es, das spam unattraktiv wird. Die Frage ist wie hoch kann man die arbeitszeit für das löschen einer email und evtl ein vorgefertigtes schreiben ansetzen?
Also wenn ich mir überlege, dass strato(ja ich hab meine rechnung letztens aus versehen nichtb ezahlt) für so etwas(ein automatisiert erstelltes serienschreiben per email 15 euro mahngebühren verlangt(wohlgemerkt ein schreiben dass bei meinem von strato gehosteten server nicht mal angekommen ist) kann es ja auch nicht sein. (und es handelt sich hier nur um mahngebühren, die rücklastschrift vom konto haben die gesondert berechnet)
Da habe ich als Selbstständiger es einfach. Ich berechne einfach meinen Stundenlohn nach der Zeit, die ich für das Lesen, löschen, die Unterlassungsaufforderung, Porto, Briefpapier/umschlag und Weg zur Post benötige.
Deutsche Spammer haben da Pech, denn mein Werkstundenlohn als Kunsthandwerker liegt über dem Stundensatz von Zahnärzten!
Und wie oft haben Dir die Spammer schon Schadenersatz gezahlt?
Einmal, die anderen hatten ne gfakte Adresse, saßen im Ausland,aber danach war Ruhe!