Durch das neue datenspeicherungsgesetz wird doch der Provider gezwungen, daten sechs Monate lang aufzuheben, falls sich herausstellt, das ich ich ein Terrorist bin(allemann Hallebadd)Nun gab es aber im Oktober 2006 vom Bundesgerichtshof (26.10.2006 AKZ III 40/06 ZR ein Urteil das Flatrate Kundendateien garnicht gespeichert werden dürfen(macht bei Flatrate auch keinen Sinn, sonst brauche ich keine Flatrate) wie ist das nun juristisch für diese nicht unerhebliche grosse Flatrate Klientel? Weis da jemand etwas darüber?
danke einstweilen grüsse Franz. Branntwein
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