also die rechtslage ist mittlerweile folgende:
wenn eine überwachung vorher angekündigt wird, dann ist sie rechtens, nur darf sie nciht heimlich durchgeführt werden.
der rechner ist ein arbeitsgerät und besitz der firma, wodurch sie die zweckmäßige verwendung sicherstellen und überwachen darf.
was das feststellen und lahmlegen angeht, so hängt das von 3 faktoren ab:
das betriebssystem
deinen rechten am system
und der art des keyloggers
ist es ein win9x/ME system (was ich mal nicht vermute) so ist es recht einfach mit z.b. procexp von sysinternals einen dienst auszumachen und zu killen.
ist es ein NT system, dan wird die frage nach deinen rechten erheblich. wenn der logger mit admin- oder systemrechten läuft und du bist nur ein normaler benutzer, dann geht es nciht so ohne weiteres.
manche logger tarnen sich auch, d.h. sie sind in der prozessübersicht (die nach strg+alt+entf kommt) nicht zu sehen, deswegen auch der hinweis auf procexp.
ganz nebenbei, mit dem ausschalten des keyloggers gibst du deinem chef eine rechtfertigung für eine abmahnung.
im übrigen geht euer chef mit dem keylogger auch eine nicht unerhebliche gefahr ein, wenn sie einen logger aus zwielichtigen quellen einsetzen, da er wohl kaum in den quelltext schauen kann und auch mit disassemblierung wenig am hut hat, es könnte sich also durchaus eine backdoor oder andere funktionalitäten im keylogger verstecken, die er nciht so gerne hätte, und ganz nebenbei landen auch passworte der user im klartext in der log im normalfall, und dies öffnet mißbrauch auch tür und tor. mal schnell das passwort des unliebsamen kollegen rausgelesen und unter seinem account unfug anstellen wäre ne ziemlich naheliegende mißbrauchsmöglichkeit.
und ganz im ernst, das aufsetzen eines keyloggers ist, wie wenn man ne blutende wunde hat und plastikfolie auf den boden legt, um ihn nicht zu versauen, statt die wunde zu verbinden. wenn die user im netzwerk auf den rechnern mist bauen, dann sind entweder die betriebssysteme ungeeignet (win9x/ME) oder die rechte einfach zu freigiebig gesetzt.