Hallo! Ich habe gerade ein solches Problem! Jemand hat sich mit meinem Logfile (Browserkennung, Provider, IP, Ort), unter meinem Namen in ein Forum eingetragen, dort einen Kettenbrief mit meiner vollständigen Adresse gepostet und ich habe erst davon erfahren als ich eine Rechnung über 500€ für "Werbung für ein Schneeballsystem, 87 Zeilen" bekommen habe. Ich bin mit meinen Nerven am Ende. Habe dem Forenbetreiber gesagt er solle das Posting löschen. Aber was passiert jetzt? Kann man mich dafür belangen? Ich war nichtmals in dieser Zeit zuhause. lg Dulcy
Viren, Spyware, Datenschutz 11.262 Themen, 94.824 Beiträge
Der Provider sollte gefälschte Absenderadressen verhindern, indem er bei jedem Einwahlpunkt prüft, ob seine Kunden auch tatsächlich ihnen zugewiesene Adressen verwenden.z. B. über Paketfilter-Regel im Router.
http://www.heise.de/ct/97/10/286/
Würde beim Provider nachfragen wie sie das handhaben.
mfg Gitte
Im Zwefelsfalle liegt es an dir zu beweisen, dass dz den Anschluss zu dem Zeitpunkt nicht genutzt hast, oder zumindest, dass neben dir noch andere den Anschluss genutzt haben könnten
nö!
genau umgekehrt wird ein schuh draus. der anspruchsteller muss beweisen, das der anspruch sich gegen eine bestimmte person richtet, es muss also klar feststehen, wer am rechner gesessen hat. kann er das nicht, wird er vor gericht keine chance haben den anspruch durchzusetzen.
das ist ein rechtsgrundsatz.
;-)
Und jetzt lies bitte noch das, was hinter dem "oder" steht...
...und du liest bitte nochmal den anfang deines postings:
"...Im Zwefelsfalle liegt es an dir zu beweisen..."
genau das ist eben falsch, denn der anspruchsteller muss seinen anspruch in diesem fall gegen eine person richten und ist somit auch beweispflichtig. kann er den beweis nicht antreten, kann er auch den anspruch nicht durchsetzen.
jetzt verstanden?
;-)
Der Beweis des Klägers sind die Logdateien, die zunächst einmal beweisen, dass die Zugriffe von einem bestimmten Anschluss kahmen. Damit liegt es dann beim Inhaber des Anschlusses, zu beweisen, dass der Kram eben nicht von ihm stammt.
Bitte nicht Strafrecht mit Vertragsrecht verwechseln. Im Strafrecht gibt es die Unschuldsvermutung, bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt die Beweislastumkehr.
Aus dem Standpunkt des Anbieters wurde ein rechtsmäßiger Vertrag zur Nutzung geschlossen, der "Kunde" muß in so einem Fall beweisen, daß der Vertrag nie zustande kam.
Ist es nicht auch "sittenwiedrig" für die Werbung eines "illegalen Schneeballsystems" Geld zu verlangen? Man kann doch kein Geld für etwas verlangen, was laut Gesetz verboten ist, oder? Der Forenbetreiber schrieb mir
"Desweiteren steht Ihr Name + Adresse in diesem Posting, so dass Sie der Nutznießer dieser Aktion sind. Somit sind Sie rein rechtlich (i.S.d.P.) für das Posting verantwortlich."
lg,
Dulcy
...nochmal.
JEDER könnte ein deratiges posting, oder was auch immer, in irgendein forum posten. es muss eine absolut nachvollziehbare verbindung zwischen posting, ip, und dem user hergestellt werden können. der forenbetreiber kann dir nicht beweisen, WER vor dem rechner gesessen hat - und damit ist die sache erledigt.
also?
keine beweiskette, kein beschuldigter - keine chance für den forenbetreiber.
;-)
Sind die Infos über IP , Ort , Zeitpunkt der Einwahl vom Provider nachgewiesen, oder nur vom Forenbetreiber über das Posting ?
Wenn letzters zutrifft würde ich mir wegen der Zahlungsaufforderung keine Sorgen machen.
mfg Gitte
