Kann ich nur zustimmen. Dieses Brett soll informieren, wie man sich vor Datenklau schützen kann und nicht wie man ihn betreibt.
Die Konsequenzen:
StGB: § 202a (Ausspähen von Daten)
1. Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Daten im Sinne das Absatzes Ziffer 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Anmerkung: Wenn Daten auf einem privaten nicht öffentlichem PC liegen, gelten diese bereits als "besonders gesichert".