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Habe ich eine "Gratis-modem-Flat" gefunden?

investor / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

also wenn ich das richtig verstehe, muss man, wenn sich ein 0190-diialer so installiert hat, dass ich es nicht bemerken konnte bzw. nicht auf die kosten hingewiesen wurde oder die agb, die telefonkosten für die einwahl nicht tragen (ganz aktuell entschieden, man bekommt recht). ich kann der rechnung widersprechen und den betrag von den normalen telefonkosten abziehen.


soweit so gut.


nun denke ich, ich mach mich auf die suche nach genau so einen dailer(sollte nicht schwer sein). lasse ihn installieren und surfe das die schwarte kracht. nach einem monat bekomme ich eine utopische rechnung. ich widerspeche und ziehe ordnungsgemäß den betrag ab und hatte demnach einem monat gratis internet?


oder sehe ich da was falsch?


arschhaarige grüße


investor

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HeinBlöd investor „Habe ich eine "Gratis-modem-Flat" gefunden?“
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Tja, versuch´s mal! Jedes Gericht entscheidet anders, ein Grundsatzurteil gibt es afaik nicht. Viel Spass - No risk, no fun!!! *gg*

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xafford investor „Habe ich eine "Gratis-modem-Flat" gefunden?“
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tja....theoretisch schöne sache, aber es gibt noch so etwas wie sorgfaltspflicht und das könnte dir eventuell zum verhängnis werden, da ein guter anwalt es drehen und wenden kann wie er will, frage ist nur, wie der richter sich darauf einlässt. da die meisten richter keinen blassen schimmer von der materie haben, der gegner wohl mehr geld hat sich einen guten gutachter zu kaufen und ihm viel dran liegen wird präzedenzfälle zu schaffen könnte dir so etwas das genick brechen. nciht daß ich denke es obliegt der sorgfaltspflicht vor jedem onlinegang die verbindung zu überprüfen, es mag auch abwegig klingen, aber abwegige urteile im onlinerecht sidn an der tagesordnung. ich würde es also nicht darauf ankommen lassen.
(mangelnde sorgfalt und fahrlässigkeit machen sämtliche regressansprüche wenigstens teilweise nichtig, allein schon der aufenthalt z.b. auf einer hackerpage könnte als fahrlässigkeit eingestuft werden von einem unbedarften richter)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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J-G-W investor „Habe ich eine "Gratis-modem-Flat" gefunden?“
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Tja, nu is es aber Vorsatz, d.h., Du must zahlen. Und wenn Teledoof Dich abklemmt, der Anwalt einen Kostenvorschuß haben will, der 1. Richter einen Schuß hat und Du in die zweite oder sogar dritte Instanz gehen must und immer wieder der Anwalt wg. eines Vorschusses (und der Zwischenrechnung) kommt, und Du nun schon zum 6. mal beim Anwalt und zum 3. mal beim Gericht warst, dann überlegst Du dir sicherlich, "...mein gott, war ich ein säublöder dämlicher Hund gewesen..." oder etwa nicht???

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