Hallo,
ist wie damals in den 80er Jahren, Möbelkauf zum fest vereinbarten Liefertermin.
Kann der vereinbarte Liefertermin vom Möbelhändler nicht eingehalten werden, egal aus welchem Grund, solange die Lieferverzögerung nicht am Kunde lag, dann hatte der Kunde das Recht, je Verzögerungstag 10% vom Kaufpreis abzuziehen.
Die ganz schlauen Kunden, vereinbarten nur eine komplette Lieferung, eine Teillieferung wurde vertraglich Ausgeschlossen und vom Kund bei einem Teillieferungsversuch auch abgelehnt, da müssten doch schon alle Glocken läuten, bei dieser Geschäftsleitung nicht.
Das war ein super Geschäft für die Kunden, bei denen am vereinbarten Liefertermin nicht geliefert werden konnte und das waren leider nicht wenige.
Wegen Lieferverzug reklamierten sehr wenige Kunden, Füße stillhalten war das Motte, dann wurde das Möbel mit ein wenig Glück, für 0 DM geliefert.
Ein gutes Geschäft für jeden Kunde, bei dem der Liefertermin nicht eingehalten wurde.
Nach ein paar Wochen wurde das Möbelgeschäft wieder geschlossen und man versuchte anschließend auf eine andere Art, die Kunden in die neu eröffnete Möbelfirma zu locken.
Leider war der nachfolgende Versuch ebenfalls ein Satz mit X, denn damit konnte man auch nicht, das gewünschte Geld verdienen.
Ja manchmal ist der Kunde schlauer, als der Geschäftsmann denkt.