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Bundesgerichtshof lässt Raubkopierern im Internet eine Hintertür offen

Michael Nickles / 5 Antworten / Baumansicht Nickles
(Foto: Pixabay)

(Originalmeldung) Werden urheberrechtlich geschützte Filme oder sonstige Inhalte bei Plattformbetreibern wie Youtube, Google & Co. illegal veröffentlicht, liegt es im Interesse des Urhebers, die Identität und Kontaktdaten des Verletzers möglichst schnell in Erfahrung zu bringen.

Doch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied heute, dass die Videoplattform Youtube das Verfolgen von Raubkopierern nicht durch die Herausgabe von Nutzerdaten wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse ermöglichen muss (Az. I ZR 153/17). 

Laut Rechtsanwalt Arian Zafar von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger erschwert die Entscheidung die Rechtsverfolgung insbesondere dann, „wenn die Urheberverletzer von fremden Computern oder gar aus dem Ausland her agieren. Dann bleibt den Rechteinhabern nur, über eine Strafanzeige die Staatsanwaltschaften einzuschalten. Über die Einsicht in die Ermittlungsakten kommen die Urheber so doch noch an ihr Ziel“, so Anwalt Zafar.

Dass die Staatsanwaltschaften zu Zwecken der Identitätsaufdeckung für zivilrechtliche Ansprüche eingespannt werden, könne nicht im Interesse der Justiz liegen – ganz abgesehen davon, dass diese Ermittlungen meist lang dauern. „Deshalb wäre der Gesetzgeber aufgerufen, die Auskunftspflicht der Plattformbetreiber bei Urheberverletzungen entsprechend zu erweitern“, schlägt der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vor.      

In dem Rechtsstreit hatte die Constantin Film Verleih GmbH Youtube auf Auskunft verklagt, nachdem der Filmverleiher eines Tages davon erfahren hatte, dass zwei seiner Filme auf Youtube ohne entsprechende Authorisierung veröffentlicht und daraufhin tausendfach abgerufen worden waren. Youtube sollte neben der postalischen Adresse auch die E-Mail, die Telefonnummer und die IP-Adresse derjenigen mitteilen, die die Filme rechtswidrig hochgeladen hatten.

Der Filmverleiher zog mit seinem Rechtsbegehren bis vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter legten den Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof vor, der die zu Grunde liegenden Vorschriften auslegen sollte. Diese sehen für Urheber dem Wortlaut nach nur einen Anspruch auf Herausgabe von Name und Adresse vor. Der EuGH stellte klar, dass mit der Bezeichnung Adresse lediglich die Wohnung oder der Aufenthaltsort gemeint sei und nicht zugleich auch die eMail-Adresse und weitere Daten.

Deshalb muss die Videoplattform Youtube lediglich Namen und Anschriften von Raubkopierern herausgeben, entschied der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Man sei an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gebunden, betonte das Gericht.

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swiftgoon Michael Nickles „Bundesgerichtshof lässt Raubkopierern im Internet eine Hintertür offen“
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Deshalb muss die Videoplattform Youtube lediglich Namen und Anschriften von Raubkopierern herausgeben, entschied der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe. Man sei an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gebunden, betonte das Gericht.

Und wie viele echte Namen und Anschriften hat YouTube?
Wer urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt meldet sich wohl kaum mit seinem Klarnamen und der korrekten Adresse an.

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Michael Nickles swiftgoon „Und wie viele echte Namen und Anschriften hat YouTube? Wer urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt meldet sich ...“
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Hm, vorsicht! Youtube nervt bei jeder Gelegenheit damit (auch bei TVs) sich mit seinem Google-Account anzumelden oder provoziert entsprechendes "Verklicken". Über den Google-Account ist dann ratzfatz auch das Android-Smartphone bekannt und dessen Telefonnummer beziehungsweise dessen Besitzer.

Riskant ist es es auch ein WLAN gemeinsam mit mehreren Geräten zu nutzen (also eigentlich der Normalfall). Kennt Google per Google-Konto auch nur ein einziges Gerät, dann kennt es alle die sich im WLAN befinden und was sie tun.

Spontan fällt mir eigentlich nur ein Weg ein etwas anonym irgendwo hochzuladen: mit einem "leeren" Smartphone ohne SIM-Karte über irgendein freies WLAN.

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swiftgoon Michael Nickles „Hm, vorsicht! Youtube nervt bei jeder Gelegenheit damit auch bei TVs sich mit seinem Google-Account anzumelden oder ...“
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Spontan fällt mir eigentlich nur ein Weg ein etwas anonym irgendwo hochzuladen: mit einem "leeren" Smartphone ohne SIM-Karte über irgendein freies WLAN.

Ein Gmail Account lässt sich auch ohne Smartphone erstellen.
Meines Wissens wird nur Vorname und Nachname bei der Registrierung abgefragt.
Was du da reinschreibst wird nicht überprüft.
Mit diesem Gmail Account kannst du dich dann bei YouTube anmelden und Videos hochladen.

Sobald die Videos vom Rechteinhaber geclaimt werden, verschwinden diese i.d.R. aber auch sehr schnell wieder. Da wird vom Filmverleih ein ziemlich großes Fass aufgemacht.

YouTube ist sicher nicht das große Problem bei illegalen Kopien.
An die anderen Sites kommen Sie halt nicht so leicht ran.....

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gelöscht_189916 swiftgoon „Ein Gmail Account lässt sich auch ohne Smartphone erstellen. Meines Wissens wird nur Vorname und Nachname bei der ...“
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Ein Gmail Account lässt sich auch ohne Smartphone erstellen. Meines Wissens wird nur Vorname und Nachname bei der Registrierung abgefragt. Was du da reinschreibst wird nicht überprüft.


Das sind gerne mal auch die Adressen, die zentnerweise für Spam missbraucht werden?!

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RW1 Michael Nickles „Hm, vorsicht! Youtube nervt bei jeder Gelegenheit damit auch bei TVs sich mit seinem Google-Account anzumelden oder ...“
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Wer in der Nähe einer Grenze wohnt und zufällig mal rüberfährt zum Tanken oder Zigarettenkaufen oder... der wird schnell feststellen, dass es im Ausland kein Problem ist eine SIM Karte zu erwerben ohne sich wirklich identifitzieren zu müssen.

Damit kann dann ein Onlineaccount erstellt werden der nur noch über die Funkzelle zu identifizieren ist, in der sich das Gerät gerade eingeloggt hat. Und das ist jetzt die, im Prinzip, offizielle Möglichkeit eine unregistrierte SIM Karte zu bekommen.

Also denke ich dass "professionelle" Uploader sehr selten in Gefahr sind, da sie wohl noch ganz andere Methoden kennen um unerkannt zu bleiben.

Und wen ertappt man dann sonst (wieder)?

Den Sohnemann oder die Tochter des Müllwagenfahresers, des Bandarbeiters oder des Finanzbeamten. Und an denen wird dann die große Keule ausprobiert. 

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