Kaum zu glauben, aber wahr: In Portugal hat ein Gericht das Filesharing für private Zwecke als rechtmäßig und legal erklärt und damit der portugiesischen "Anti-Piraterie-Vereinigung" einen Tritt in den Hintern versetzt.
Nach den Worten des Gerichtes ist es so, dass die.......gelieferten 2000 IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung von Copyright-Sündern seien. Der dahinterstehende Anschlussinhaber "ist nicht notwendigerweise in dem Moment der Nutzer, in dem sich eine Urheberrechtsverletzung abspielt oder ein geschütztes Werk öffentlich verfügbar gemacht wird", heißt es in der Entscheidung.
Wer mehr lesen will, der kann das hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Privates-Filesharing-in-Portugal-fuer-rechtmaessig-erklaert-1720239.html
Gruß
K.-H.
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Hallo
Wenn die Portugiesen damit auf Dauer durchkommen, sollte es doch auch bei uns klappen, gleiches Recht für alle, schliesslich sind wir ja alle irgendwie Portugiesen, Äh Europäer, oder ?
Privates Filesharing im Netz....woher kommen dann die ganzen Abmahnungen ?
-groggyman-
In Portugal hat ein Gericht das Filesharing für private Zwecke als rechtmäßig und legal erklärt
Davon steht aber in dem Artikel nichts!
Dort steht, dass die Staatsanwaltschaft Lissabon einen entsprechenden Antrag abgelehnt hat. Diese Staatsanwaltschaft geht also in diesem konkreten Fall nicht strafrechtlich gegen die Filesharer vor.
Das ist weder eine (höchst-) richterliche Entscheidung, noch verhindert es zivilrechtliche Abmahnungen durch die Beauftragten der Rechteinhaber!
Also bitte nicht zu früh freuen!
Gruß, mawe2
Na ja, vielleicht hast du ja die Überschrift des Artikels nicht gelesen. Da steht nämlich genau das:
"Privates Filesharing in Portugal für rechtmäßig erklärt"Gruß
K.-H.
Na ja, vielleicht hast du ja die Überschrift des Artikels nicht gelesen
Doch, die Überschrift habe ich gelesen. Aber eben auch den Rest des Artikels. Und ich nehme an, dass diese ausführlichen Erläuterungen wahrheitsgemäßer sind als die reißerische Überschrift.
Insofern: Keine Entwarnung, auch nicht in Portugal. Urheberrechtsmißbrauch bleibt weiterhin strafbar, auch in Portugal. Und zivilrechliche Ansprüche der Rechteinhaber werden weiterhin über Abmahnungen etc. geregelt.
Im Prinzip ist die gesamte Meldung ziemlich gegenstandslos.
Etwas anderes wäre es, wenn tatsächlich ein Gericht so geurteilt hätte oder wenn der Gesetzgeber (also das portugiesische Parlament) die Gesetze entsprechend geändert hätte. Davon steht aber in diesem Artikel nichts.
Gruß, mawe2