mein pc wurde wegen einer beleidigungsklage beschlagnahmt
leider befinden sich 400 alte mp3 lieder darauf und 10 alte filme.
was passiert wenn die polizei das entdeckt ?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Hi Violetta
Wenn das Raubkopien sind kannst du deswegen ein Verfahren bekommen. Für die Zukunft: So etwas nicht mehr auf C: abspeichern, sondern auf externe Platten
Es kann bis zu drei Monate dauern, bis du deinen Rechner wieder zurück hast. Sollte auf deinem Comp "Beweismaterial" gefunden werden und du die Klage verlierst, kann es passieren, dass der Rechner eingezogen wird, weil er benutzt wurde um eine Straftat zu begehen. Ist es nur eine Ordnungswiedrigkeit, bekommst du den Rechner zurück.
Dein Jahr hört Klasse auf und fängt gut an.
Trotzdem einen guten Rutsch.
Gruß Jogi
Man hat erst gar keine Raubkopien.
Also braucht man auch keine Hinweise, wie man die versteckt.
Hi Peterson.
Stimmt was du sagst. Aber berücksichtige mein Alter, ich habe das doch glatt vergessen. Darf man nicht haben, also hat man auch nicht.
Gruß Jogi
Hallo joke,
wie kommst du auf die Zeiten? -Völlig am Leben vorbei!
Gruss
Einige verstehen immer noch nicht was ein HASH Zeichen ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hash
Wie unholy es sagte.
Gruss
Sascha
Hallo Prosseco,
Ich kann deinem posting nicht ganz folgen. Was eine HASH-Funktion ist weiß ich zwar, aber wie passt das zu Violettaa's Problem ?
Ich nehme an dass du auf das Thema "Verschlüsselung", in dem HASH-Funktionen eine große rolle spielen, anspielst ?
Oder wolltest du mit deinem Posting ausdrücken das es für die Polizei ein leichtes ist Illigale MP3's über hashsummen zu Identifiezieren ?
Ich werde aus deinem posting nicht ganz schlau
Aus seinen Tequila-geschwängerten Postings wird niemand schlau. Mein Vorschlag: Einfach ignorieren.
Zuviel Prosecco.
Eindeutig.
Hi Chrissi.
Was Prosseco meint, man kann anhand des Hashwertes feststellen, ob das geklaute, oder gekaufte MP3 Daten sind. Gekaufte haben einen anderen Wert, so habe ich das verstanden. Sollte es falsch sein habe ich das falsch verstanden.
@violetta. Auch wenn die Musik schon auf der Platte war, darfst du sie nicht behalten. Wenn ich jetzt eine gebrauchte Platte geschenkt bekomme und da ist Illegales drauf, muß ich es löschen, der Besitz ist strafbar.
Gruß Jogi
Also wenn gekaufte MP3s geklaut werden ändert sich dadurch nicht plötzlich der Hash-Wert. Hash-Werte sind eine recht gute Methode um bereits bekannte Dateien zu identifizieren. D.h.: Man bildet den Hash-Wert der zu prüfenden Datei und schaut dann nach ob man schon eine andere Datei mit dem selben Hash hat. Um eine exakte Übereinstimmung sicher zustellen muß darauf dann allerdings noch ein Binärvergleich erfolgen.
Gruß
Borlander
Hi Borländer.
Danke für die Info.
Ich meinte aber nicht, wenn ich eine gekaufte Scheibe übertrage, dass sich dann etwas ändert. Ich dachte, wenn ich jetzt etwas kaufe und das gleiche Lied über eMule sauge, dass da ein Unterschied besteht.
Gruß Jogi
Das klingt aber etwas unlogisch. Dann müsste derjenige, der eine Datei zum Download bereitstellt, jedes Mal irgendetwas an den Daten herummanipulieren.
Dadurch, dass ich eine Datei irgendwo hochlade, ändert sich ja nichts an ihrem "Zahlenmaterial".
CU
Olaf
Hi Olaf.
Ich kam nur auf die Idee weil die Datenmenge variiert, wenn ich 10 mal den gleichen Song in eMule stehen habe. Ich testete meine Aussage jetzt noch einmal. Kann ja ein anderer Grund der Schwankungen sein.
Ich gab Elvis ein da wurde z.B. der Jailhouse Rock zwischen 5,72 und 3,96 MB angezeigt.
Gruß Jogi
Hi Jogi, wünsche dir ein gutes 2010!
Wenn die Datenmengen so gewaltig unterschiedlich in der Größe sind, tippe ich stark auf unterschiedliche MP3-Bandbreiten. Die Zahlen deuten auf 160 und 224 kbps.
Was du auch immer haben kannst ist, dass Titel angeschnitten sind. Das fällt mir bei YouTube extrem auf.
CU
Olaf
hi Olaf
Auch dir ein ruhiges und friedvolles 2010.
Ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich mich in Film und Musik nicht auskenne. Ich sauge auch keine (ist schon lange her)
aber ich glaube ich entferne mich vom Ursprungsthread.
Gruß Jogi
Ich gehe mal davon aus, daß die meisten Inhalte in Tauschbörsen sicher in irgendeiner Form verlustreich komprimiert sind. Wenn das mit verschiedenen Verfahren und oder Parametern erfolgt ist ergibt sich eine Menge von verschiedenen Dateien. Wenn man dann also eine beliebige Datei vorliegen hat dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist der Hash-Wert aus Tauschbörsen bekannt (dann wird ziemlich Sicher der Verdacht aufkommen, daß die Datei auch von dort stammt - Was ist allerdings mit Dateien die das Ergebnis der Standardeinstellung eines üblichen Konverters sind?) oder aber der Hash ist unbekannt...
Gruß
Borlander
Hi Borlander.
wie ich Olaf schon schrieb, mit dem ganzen Musik und Filmgedönse kenne ich mich gar nicht aus. Mein erstes Schreiben war (falsch) aber ein Versuch zu erklären, wie Prosseco verstanden hatte. Habe auch unter Vorbehalt geschrieben. Nun gut, errare humanum est, wie der Engländer sagt.
Gruß Jogi
Verlustreich ist relativ... wenn man die Größe betrachtet, auf jeden Fall, bezüglich Qualität nicht zwangsläufig.
Die beste(!) MP3-Qualität "wo gibt" ist 320 kbps - damit ist die Audiodatei schon um satte 75-80% kleiner als das Original. Das entspricht etwa dem Kompressionsgrad von dcc oder MiniDisk, wobei der Klang im Zweifelsfalle besser sein dürfte.
Mit meinen Ohren höre ich keinen Unterschied zur CD, trotz der beträchtlichen Ersparnis in der Dateigröße. Aus diesem Grunde verwende ich nix anderes als 320 kbps - klein wie MiniDisk, gut wie CD.
Ogg Vorbis ist leider noch nicht über den Geheimtipp-Status hinaus gekommen... komprimiert stärker als MP3, soll dabei aber noch besser klingen und ist vor allem "frei wie ein Vogel": http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbis
CU
Olaf
Verlustreiche Kompression bedeutet (im Gegensatz zur Verlustlosen), daß sich die ursprünglichen Daten nicht zurückgewinnen lassen. Ich würde da ziemlich Sicher auch keinen Unterschied hören...
Gruß
bor
Ach so meinst du das...
Sorry fürs Klugscheißen, aber die korrekten Fachausdrücke lauten "verlustbehaftet" bzw. "verlustfrei" (wobei man verlust'los' natürlich auch sagen könnte).
Bei "verlustreich" dachte ich an starke Datenreduktion mit deutlich hörbaren Qualitätseinbußen.
Greetz
Olaf
Hi violettaa
Ich weis zwar nicht wie du die Beleidigung begangen hast,
schriftlich, also mit dem PC, oder mündlich...
Aber deswegen den PC beschlagnahmen halt ich für
nicht für Verhältnismäßig. Für mich ist das eine Verletzung
der Privatsphäre. Ich würde deswegen mit meinem Anwalt
sprechen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.
Das gilt auch für die Polizei.
http://www.netzpolitik.org/2008/heute-ist-bka-gesetz-tag/
Für dich:
http://mrtopf.de/blog/de/25c3-das-grundrecht-auf-digitale-intimsphare-panel/
Gruß und drotzdem schönes neues Jahr, Andy
ich dachte dass man fuer mp3 nur bestraft wird wenn man den upload zulaesst ?
ausserdem hab ich die festplatte guenstig erworben und da war das zeug schon drauf
und was meint ihr mit der hash funktion ?
und mein pc ist doch mein privatbereich ?
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Nix, der Besitz von mp3s ist auch in den zentraleuropäischen Bananenrepubliken legal. Sie müssen dir erst nachweisen, dass du die mp3s aus einer offensichtlich nichtlizenzierten Quelle bezogen hast.
*grins*
und was ist wenn sie ein 3 jahre altes nero mit freischaltcode finden ? nero liegt doch eh fast jedem pc bei, oder ?
und ist ein installiertes sheareza schon ein beweis fur die mp3 musik die in einem voellig anderem verzeichnis liegt ?
Hallo,
wenn man sich deine gasammten Probleme so anschaut, dann ist wohl ein Anwalt hilfreicher. Natürlich sind wir alle gespannt auf dem Ausgang der "mp3" Geschichte. Wenn du so nett bist uns auf dem neusten Stand zu halten..! Danke.
Gruss und guten Rutsch.