Hallo Leute!
Wie wir ja alle wissen, ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Sachen, wie zum Beispiel mp3-Dateien, in Deutschland verboten. Aber seit kurzem gibt es ja YouTube auf deutsch, weil sich die GEMA ja mit denen geeinigt hat über Themen wie Urheberschutz etc.
So, und wenn man sich jetzt sagen wir mal ein Musikvideo anschaut, wird das ja auf der Festplatte zwischengespeichert. Man hat nun eine Kopie des Videos auf der eigenen Platte.
Meine Frage: Ist es strafbar, wenn man aus diesem Video die Audiospur herausschneidet und als mp3 speichert? Denn es heißt ja auch: Man darf mit seinen Sachen machen, was man will, solange man niemanden schadet.
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Hallo,
Man darf mit seinen Sachen machen, was man will, solange man niemanden schadet.
Bei Musikvideos handelt es sich nicht um "Deine Sachen".
mfg
maestro
Ja aber sie sind doch dann auf meiner Festplatte! Und YouTube ist es denk ich doch klar, dass die Videos zwischengespeichert (auf Festplatte abgelegt) werden, oder etwa nicht? Darauf habe ich den oben genannten Satz bezogen.
Die Texte in Deinen Büchern (falls Du ein paar besitzt...) sind auch in Deinen Büchern, aber es sind noch lange nicht Deine Texte. (Es sei denn, Du bist der Verfasser)
mfg
maestro
OK du hast Recht. Fällt dir aber etwas ein, was analog zu dem Herausschneiden und als mp3 speichern ist?