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Musikvideos laden - legal?

Gashube / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Was meint ihr, ist das Runterladen von Musikvideos legal oder illegal?

Ich tendiere eher zum legal:
Zum einen kann man keine Musikvideos kaufen, also hätte die Musikindustrie keine rechtlichen/finanziellen Grundlagen für evtl. Klagen. Ebenfalls sind auf den Videos meist die Logos der Sender drauf, was es zu einer freien Aufnahme macht und diese sind meinem Wissen nach (noch) legal tauschbar. Radioaufnahmen können ja auch legal getauscht werden...

Wie seht ihr die Sachlage?

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Hausmeister Krause Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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musikvideos über die einschlägig bekannten p2p netze herunterzuladen ist illegal. ganz einfach.

mtv z.b. kauft teure lizenzen und erhält damit die rechte, das video zu senden. man darf sowas zwar vom tv aus für private zwecke aufnehmen, jedoch NICHT (N-I-C-H-T) anderen leuten zur verfügung stellen.

tust du das z.b. per emule, dann kann man dich dran kriegen, weil du keine lizenzen und somit nicht das recht gekauft hast, diese video weiterzuverbreiten!

Wenn Du Sorgen hast, dann erzähle sie nicht Deinen Freunden, sondern Deinen Feinden, denn die freuen sich darüber. - Harald Lesch
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Andreas42 Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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Hi!

Natürlich(!) ist das NICHT legal.

Warum sollten TV-Sendungen und Musikvideos, anders sein,als Filme oder Musikstücke? Jemand hat die Dinger produziert und der hält und bestimmt auch die Rechte an den Teilen (genau wie bei den Filmen und den reinen Musiktiteln).

Musikvideos lassen sich inzwischen legal bei iTunes und anderen Anbietern (gegen Cash) herunterladen. Zudem erscheinen durchaus Video-DVDs von verschiedensten Bands. Einzelne TV-Serien und TV-Sendungen werden ebenfalls auf DVD veröffentlicht. Das sollte doch deutlich machen, dass Filme, TV-Sendungen, Musikvideos und Musikstücke auf die gleiche Weise rechtlich als geschützt (Urheberrecht) zu betrachten sind.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Gashube Andreas42 „Hi! Natürlich ! ist das NICHT legal. Warum sollten TV-Sendungen und...“
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Danke für die Antworten.

Gruß

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TAsitO Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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Hallo.
Stimmt leider so nicht ganz..geh mal zur Drog.Müller und frag nach Musikvideos (auf Dvd sind diese).
Und wie eben die anderen schon schrieben hat jemand seine Arbeit gemacht und verlangt jetzt auch Geld.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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thomas71berlin Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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runterladen is per se noch legal bis der KORB 2 der URHEBERECHTSNOVELLE durch is...da will die INDUSTRIE das ziehen von illegal bereitgestellten titeln unter strafe gestellt haben.. im Übrigen gibts ne ORDER von der BUndesanwaltschaft KARLSRUHE bis zu 100 angebotenen titeln nicht weiter zu ermitteln erst ab 500 titeln gibts ne verfolgung (mit beschlagnahme...)

wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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thomas71berlin Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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thomas71berlin Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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thomas71berlin Gashube „Musikvideos laden - legal?“
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§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum
privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken
dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch
durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um
Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer
Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum
privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken
dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung
Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen,
sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem
ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit
ähnlicher Wirkung handelt.

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