> Und es sind GmbH und Co., die in der KG sind, und nicht die GmbH in der Co.KG :)
Geh-nau, Ei-mer :-))
Oder etwas ausführlicher, eine Kommanditgesellschaft besteht aus
1. mindestens einem "Vollhafter" (= "Komplementär" = persönlich haftenden Gesellschafter) und
2. mindestens einem "Teilhafter" (= "Kommanditisten" = nur mit der Einlage, nicht aber mit dem Privatvermögen haftenden Gesellschafter)
Der besondere "Charme" einer GmbH & Co. KG besteht nun darin, dass man zunächst eine GmbH gründet, die mehr oder weniger die Funktion einer Briefkastenfirma hat, und diese als "Vollhafter" einsetzt. Der Witz dabei: Eine GmbH haftet nur mit dem Kapital das sie besitzt, ein Privatvermögen gibt es nicht. D.h. man hat auf diese Weise - obwohl es rein formal gesehen einen Vollhafter gibt - eine Kommanditgesellschaft gebastelt, die doch wieder nur beschränkt haftet.
Mit Hilfe des Konstrukts GmbH & Co. KG ist es somit auch möglich, eine "Ein-Mann-Kommanditgesellschaft" zu gründen (was sonst nicht ginge).
Ich wüsste auch nicht, was dagegen spräche, eine englische Limited anstelle einer GmbH als Vollhafter einzusetzen - Garftermy hat nur insofern recht, besonders kreditwürdig ist so ein Laden nicht gerade, um das vorsichtig zu formulieren. Also besser Finger weg...
CU
Olaf