Ja was denn nun, ist diese Seite nun legal oder nicht? Ich habe mir unzählige Seiten im Net angeschaut, der eine sagt ja, der andere weiß ich nicht, dann ist das doch wieder illegal, was darf ich denn nun wirklich - es wäre wirklich für viele von Nutzen, endlich mal Klarheit zu bekommen. Diese Seite präsentiert sich sehr selbstbewußt, also scheint es doch eine saubere Sache zu sein - was ist Eure Meinung.
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
"...Diese Seite präsentiert sich sehr selbstbewußt, also scheint es doch eine saubere Sache zu sein..."
der rückschluß ist mehr als unlogisch!
da fehlt zb ein "richtiges" impressum - das, was die da impressum nenen, ist unvollständig.
außerdem ist mir keine firma bekannt, die sich aus einer englischen ltd und einer deutschen co.kg zusammensetzt. ein solches konstrukt dürfte in deutschland nicht zulässig sein.
also?
nicht in ordnung. und da spielt das selbstbewußtsein der präsentation wirklich keine rolle.
;-)
"aus einer englischen ltd und einer deutschen co.kg zusammensetzt"
Ohne hier jetzt genau recherchiert zu haben: Solche eine Firma gibt es in einer Nachbarstadt hier auch. Ein Autohaus nennt sich "Autohaus bla bla Ltd. & Co. KG". Mußte auch erst zweimal hinschauen ;-)
Hat mir dann doch keine Ruhe gelassen ;-) Hier gibt´s Infos mit Vor- und Nachteilen. Aber nun wieder zurück zum Hauptthema...
@mawin|da
***staun***
das macht die sache für mich aber nicht vertrauenswürdig. die rechtlage über mp3/online in D ist ja hinlänglich bekannt.
;-)
Unlogisch = uninteressant
die Mehrheit will wissen - ja oder nein !
na helmut - ich wiederhole mal für dich:
"...nicht in ordnung...."
im allgemeinen deutet man das als NEIN.
jetzt verstanden?
;-)
Garftermy - danke für Deine wie immer freundliche Auskunft -
ich hab es verstanden
Musik im Internet wird immer eine Streitfrage sein
Na da bin ich ja neugierig, warum eine englische LTD nicht als Gesellschafter in eine deutsche KG rein darf?
Das ist der Stoff der 12. Klasse in BWL, sowas lernt man an jedem gescheiten Gymnasium ;)
Wir sind übrigens seit ein Paar Jahren in der EU.
Und es sind GmbH und Co., die in der KG sind, und nicht die GmbH in der Co.KG :)
> Und es sind GmbH und Co., die in der KG sind, und nicht die GmbH in der Co.KG :)
Geh-nau, Ei-mer :-))
Oder etwas ausführlicher, eine Kommanditgesellschaft besteht aus
1. mindestens einem "Vollhafter" (= "Komplementär" = persönlich haftenden Gesellschafter) und
2. mindestens einem "Teilhafter" (= "Kommanditisten" = nur mit der Einlage, nicht aber mit dem Privatvermögen haftenden Gesellschafter)
Der besondere "Charme" einer GmbH & Co. KG besteht nun darin, dass man zunächst eine GmbH gründet, die mehr oder weniger die Funktion einer Briefkastenfirma hat, und diese als "Vollhafter" einsetzt. Der Witz dabei: Eine GmbH haftet nur mit dem Kapital das sie besitzt, ein Privatvermögen gibt es nicht. D.h. man hat auf diese Weise - obwohl es rein formal gesehen einen Vollhafter gibt - eine Kommanditgesellschaft gebastelt, die doch wieder nur beschränkt haftet.
Mit Hilfe des Konstrukts GmbH & Co. KG ist es somit auch möglich, eine "Ein-Mann-Kommanditgesellschaft" zu gründen (was sonst nicht ginge).
Ich wüsste auch nicht, was dagegen spräche, eine englische Limited anstelle einer GmbH als Vollhafter einzusetzen - Garftermy hat nur insofern recht, besonders kreditwürdig ist so ein Laden nicht gerade, um das vorsichtig zu formulieren. Also besser Finger weg...
CU
Olaf
Was hat denn eine 1-Mann-KG für einen tieferen Sinn?
Wenn man etwas Geld hat und nicht ganz auf Kredite angewiesen ist, dann ist GmbH und Ausbau sicherer, da man im Pleitefall nicht alles verlieren kann, wie es bei einer Personengesellschaft passieren kann... ansonsten hast du ja Recht...
Und LTD ist ja noch besser als GmbH ;)
Der tiefere Sinn der Ein-Mann-KG ist, dass man ohne größere Komplikationen weitere Gesellschafter aufnehmen kann - sog. Kommanditisten -, um die Kapitalbasis zu verbreitern. Diese Kommanditisten haben aber keinerlei Mitspracherecht. Bei einer GmbH könnte man zwar auch weitere Gesellschafter aufnehmen, die hätten aber viel Mitspracherecht, so dass bei einer GmbH mit vielen Gesellschaftern alsbald viele Köche den Brei verderben würden. Und bei einer "reinen" KG - also ohne GmbH als Vollhafter - hätte man wiederum den schwarzen Peter der persönlichen Haftung...
> Und LTD ist ja noch besser als GmbH ;)
Sagen wir mal so: Des einen Freud, des andern Leid... ist natürlich verlockend, mit nur einem englischen Pfung - also grade mal 1 Euro fuffzig - eine Gesellschaft ohne persönliche Haftung gründen zu können, nur - das wissen natürlich auch die tatsächlichen und potenziellen Geschäftspartner. Kreditwürdig ist man damit nicht, muss überall mit Vorkasse zahlen, die Banken gucken einen auch eher skeptisch an - muss man sich gut überlegen. Bei einer GmbH sind ja wenigstens noch 25.000 € "zu holen", wenn der Gläubiger schnell genug ist ;-)
CU
Olaf
Auf dem Papier vielleicht. Wie Du weißt, ist auch eine Sachgründung möglich, d.h., Du bringst Deinen privaten Pkw, Deine EDV-Anlage und Telefonanlage in das Unternehmen ein. Zum Zeitpunkt der Gründung ist dieser Kram laut Sachverständigem ca. 30.000 EUR wert.
Aber wie sieht die Sache nach 5 Jahren Geschäftsbetrieb aus?
Und auch wenn es keine Sachgründung war, kann es sein, dass nach ein paar Jahren der Hauptteil der Einlage "verbraucht" ist.
Hi Stefan, das wollte ich immer schon wissen... muss eine GmbH nicht dafür sorgen, dass das Stammkapital konstant auf mindestens 25.000 € bleibt? Das würde bei Sachgründungen ja auch einen Ausgleich des Buchwertverlustes mit sich bringen.
Wenn das nicht nötig ist, dann wundert es mich fast, dass überhaupt noch Personengesellschaften (mit mindestens einem Vollhafter bzw. nur Vollhaftern bei der oHG) gegründet werden und nicht nur noch GmbHs.
CU
Olaf
Festgelegt ist nur, dass das Stammkapital bei der Gründung der GmbH mindestens 25.000 € betragen muss. Danach ist die GmbH eine juristische Person und haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Vermögen. Dieses kann - abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg - deutlich höher oder geringer sein als das Stammkapital.
Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter u.U. noch weitere Einzahlungen über ihre Stammeinlage hinaus leisten müssen (§ 26 GmbHG, Nachschusspflicht). Da geht's aber i.d.R. um die Sanierung der GmbH und eher nicht um die Befriedigung von Gläubigern.
Dennoch ist die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen kein Freibrief, eine GmbH wirtschaftlich an die Wand zu fahren. I.d.R. wird bei einer Insolvenz schon genau hingeschaut, ob evtl. Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung oder (betrügerischer) Bankrott vorliegen (§ 283 ff. StGB). Dafür kann der GmbH-Geschäftsführer zur Rechenschaft gezogen werden, auch finanziell mit seinem Privatvermögen, wenn er in der Krise noch Verträge abgeschlossen und dabei die Notlage der GmbH verheimlicht hat (Durchgriffshaftung).
Wenn allerdings alles korrekt abgelaufen ist und die GmbH durch rechtlich nicht zu beanstandende Sachverhalte insolvent geworden ist, schauen die Gläubiger ziemlich in die Röhre.
Ich hae gestern schon was dazu geschrieben, aber wohl das Absenden vergessen ;)
Aich habe nich dort aus Neugier angemeldet.
Wenn man auf Vorspielen oder Download klickt muss man sich eh einloggen.
Nach dem ersten Login wird aber einem Gesagt, dass man auf die ersten Aufzeichnungen warten muss.
Das Teil läuft tatsächlich wie ein Online-Recorder, aber eben im Catch-All-Modus. Man mann sich dann ammes online anhören oder auf die Platte ziehen. das Geht so, als hätte man die 10 128er Streams mit dem Ripper gespeichert...
So, hier ist der Link zu den AGB der guten mp3flat.com
http://www.mp3flat.com/lizenzvertrag.html
Sogar an die GEZ-Pflicht erinnern die uns.
Naja, ich habe nicht ins Detail gelesen, aber es sieht schon gar nicht umsolide aus...
Über die Quali und Sortiment will ich hier aber nicht diskutieren ;)
...du weißt - wie immer - sehr genau Bescheid. Klasse Infos, vielen Dank.
Greetz
Olaf