Mich würde mal interessieren, ob und wenn ja, wie gross das Risiko ist, beim Runterladen von Kazaa oder Emule erwischt zu werden. Was blüht einem dann? 20 Jahre Knast oder gleich lebenslänglich?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
schau im archiv nach, diese frage wurde schon etliche male diskutiert.
das archiv findet man, wenn man im suchen fenster (neben service in der menüleiste) seine frage einträgt und auf "enter" drückt.
Wenn du Illegale Sachen machst dann MUßT du immer rechnen "erwischt" zu werden!
Das gilt bei allem im Leben (Diebstahl,...)
Aber es gilt auch dieses: "Wo kein Kläger da auch kein Richter".
Fazit: Du mußt mit dem Risiko leben, oder es lassen.
Oh Mann,
wie oft ist das jetzt durchgekaut worden? 1. Wieso sollten sie einen kleinen einzelnen Kazaa User genauer unter die Lupe nehmen und verklagen weil er ne Datei mit dem Namen "Neues Album Robbie Williams.zip" runterlädt? Wie wollen die beweisen dass darin wirklich das ist was drauf steht und dass Du diese Datei auch wirklich öffnen konntest? Also ehrlich, das Risiko ist eher sehr sehr sehr gering.... Ausserdem interessiert mich hier überhaupt nicht, was die Amis für Gesetze haben!
Ob du sie öffnen konntest, sollte relativ unrelevant sein. Wenn du 5 Kilo Heroin in der Jackentasche hast und du es nur nicht konsumieren kannst, weil dir eine Spritze fehlt, dann wirst du auch nicht ungestraft davon kommen.
Ich denke hier ist es wie bei den illegalen Drogen. Allein der Besitz ist strafbar, wenn ich kein Original vorweisen kann.
Ich sehe immer, wenn du was lädst!! Kannst dich schon mal auf 5 Jahre Knast einstellen :))
luttyy
alles blödsinn, das runter laden von urheberrecht geschützter musik, filmen und auch software ist de facto nicht ilegal.
das anbieten wiederum ist es, also wer musik, filme oder software zum download anbietet die unter dem urheberrecht steht macht sich strafbar.
da kazaa, emule und co. die files die man gerade runterlädt gleich wieder zum download freigibt, ist das eine rechtliche grauzone die bis heute in deutschland noch nicht wirklich geklärt ist, was man daran sieht das noch kein tauscher angezeigt wurde.
(gerade vor kurzem wurde ein student angeklagt der einen open napster server betrieben hat und zig tausendes mp3 zum download angeboten hatte)
siehe hier
Postmaster
Antwort ganz klar: NATÜRLICH KANN MAN ERWISCHT WERDEN! Aber: Der Download urheberrechtlich geschützer Dateien muss bewiesen werden. Es reicht nicht, den Download einer Datei zu beweisen, die einen Namen hat, der auf eine Urheberrechts-Verletzung hindeutet. Insofern hat Placebo nicht ganze recht mit seinem Heroin-Vergleich. Der Besitz von Heroin ist strafbar. Aber wenn die Tüte "HEROIN" nur Mehl enthält ist das völlig ok. Genauso ist´s, wenn die Datei "Robbie Williams.zip" Daten-Müll enthält.
Kannst du jedoch "Robbie-Williams.zip" nicht öffnen, weil du kein Winzip (o.ä.) hast, aber die Staatsanwaltschaft weist nach, dass deine *.zip Datei tatsächlich Robbie´s neueste CD enthält, dann haste verloren. Zur möglichen Geldstrafe bokommst du dann vom Staatsanwalt kostenlos ein Winzip dazu ;-) Staatsanwälte saugen nämlich auch. ( hab´ich gehört ;-)
Fazit: Nieder mit der Doppelmoral! Kleine Gema-Gebühr auf CD-Rohlinge ( ´n paar Cent reichen völlig bei der Menge )- Kopieren freigeben - Mitverdienen - Millionen Straftäter weniger. Alle glücklich ( Aber wahrscheinlich zu einfach !
PS: darf ich eigentlich einen Musiktitel aus dem Radio aufnehmen, digitalisieren, auf ´ne Sampler-CD brennen.....