servus,
ich habe eine rechtliche frage zum thema filesharing:
"früher" als noch jeder videorekorder hatte konnte jeder vom fernsehen filme und serien aufnehmen und verleihen kopieren, wie auch immer, ohne das das jemanden gekratzt hat.
ich spiele jetzt aber mal speziell auf fernsehserien an.
bei edonkey oder emule oder wo auch immer, finde ich viele alte fernsehserien, die nicht mehr ausgestrahlt werden, aber ich die ich "der guten alten zeiten wegen" gerne archiviert hätte.
diese serien wurden damals alle aus dem fernsehen aufgenommen und man sieht immer oben rechts das logo des senders (z.b. pro 7).
mache ich mich strafbar, wenn ich mir solche serien runterlade, die jemand aus dem fernsehen aufgenommen hat? denn ich sag mal, als der videorecorder noch aktuell war, war das ja gang und gebe.
besten dank
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
...die rechtlichen bestimmungen sind das eine - die realität ist eine andere.
rechtlich - du mußt das copyright beachten, kopien für den privaten gebrauch erlaubt, wenn du ein eigenes original besitzt. die detaillierten bestimmungen findest du sicher über google.
real - es schert sich im moment kaum jemand drum, solange, bis da mal richtig was passiert.
;-)...für das recht auf die private kopie!
Wenn es früher "normal" war, Videokassetten zu tauschen, dann war das genauso anrüchig wie heute dasselbe per Filesharing zu tun. Die Art, die Methode und das Medium hat nichts mit "legal" oder "illegal" zu tun. DAS ist nicht das Unterscheidungsmerkmal. Der Punkt ist: "macht´s einer überhaupt?". Die viel strapazierte "Privatkopie", auf deren Möglichkeit, sie anzufertigen zu dürfen und zu können, heute alle abfahren, sagt schon alles: eine Kopie zum ausschließlichen Privatgebrauch. Tauschen ist schon keiner mehr. Egal, ob per Kassette, per CD, per DVD oder via Filesharing. Das ist alles Jacke wie Hose.
Alles ist gleich und alles ist - nun, "strafbar" ist villeicht ein etwas zu großes Wort, aber "nicht legal" ist es allemal.
Es gibt zwei Dinge, die zu beachten sind:
- Normalerweise unterliegen sämtliche Sendungen (TV oder Radio) dem Urheberrecht. In den VHS-Video-Tagen ebenso wie heute.
- Die Möglichkeit, analog aufgezeichnetes Material zu tauschen und zu verbreiten, unterlag technischen Limitationen. So ist eine Kopie einer VHS-Kassette nie gleich gut wie das Original. Mit jeder Kopiergeneration verschlechtert sich das Produkt.
Bei digitalen Aufzeichnungen ist dagegen kein Unterschied zwischen "Original" und "Kopie".
Wenn Du rechtlich nichts riskieren und auf der sicheren Seite sein willst, laß die Finger von solchen Aufzeichnungen in Tauschbörsen (von der Schwierigkeit eventueller Ermittlungen in diesem Bereich mal abgesehen).
Welche Schwierigkeiten meinst Du ??
Ich kenne keine, und das ist mein Job.