Zmindest wenn Facebook sowas und ähnliches nicht ausdrücklich untersagt, tragen sie eine Mitschuld.
Meine Meinung. Es handelt sich bei solchen Aufrufen ja nicht immer nur um wahrhaftige Schnösel, die genau wissen, was sie für ein Chaos anrichten.
Da gibt es vielleicht jemand, der nur seine Freunde einladen wollte, aber aufgrund wenig transparenter Konfiguration der Leseberechtigungen versehentlich den Aufruf öffentlich getätigt hat.
Solange das Fratzenbuch hier nicht auf Risiken und Nebenwirkungen ausdrücklich hinweist, sehe ich hier mindestens eine Störerhaftung.
Wenn solche Kosten ausgelöst werden können, dann müßte eigentlich auch ein Jugendschutz greifen. Dieser würde allerdings schlußendlich bedeuten, daß Jugendliche im Internet nichts mehr öffentlich sagen dürfen - zweischneidige Sache. Oder eine Art Internet-Führerschein muß her.
Wenn das ein Versehen war, dann kann man die jungen Leute doch nicht dafür grillen. Interessant wäre auch, ob Haftpflichtversicherungen eintreten, wenn ein Versehen glaubhaft gemacht werden kann.