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wiedergabeliste an freundin weitergeben

penelope44 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo freunde im netz,

ich habe in itunes eine "tanzliste" für die hochzeit einer freundin zusammengestellt. mit eintragungen um welche tänze es sich handelt(unter genre), etc.
in der wiedergabeliste befinden sich sowohl von cds importierte songs als auch welche, die ich im itunes store gekauft habe.
nun hat die freundin einen dj der mit einem normalen pc arbeitet, - wie schaffe ich es die wiedergabeliste mit allen eintragungen an den freund "zu übergeben". ?
ich wäre für einen tip sehr dankbar, blicke echt nicht durch. - ach, und ich selbst habe auch keinen apple sondern einen "normalen" pc......herzlichen dank im voraus, tricia

peterson penelope44 „wiedergabeliste an freundin weitergeben“
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Was sagt wohl die GEMA dazu?

rill penelope44 „wiedergabeliste an freundin weitergeben“
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Handelt es sich um eine Playlist/Wiedergabeliste, wo die Titel (mit weiteren Infos) nur aufgelistet sind oder um ein Titelarchiv, das auch direkt abspielbar ist und das übergeben werden soll?

Ein Hochzeits-DJ braucht eine solche Liste maximal als Orientierung, was der Auftraggeber (Hochzeitspaar) für Musik wünscht bzw. üblicherweise wird im Vorfeld abgesprochen, welche Musikrichtungen gewünscht und welche definitiv ausgeschlossen werden. Der DJ ist ja Dienstleister und hat die Wünsche seiner Kunden zu berücksichtigen.

Welche Titel in welcher Reihenfolge der Hochzeits-DJ wirklich spielt/spielen soll, würde ich tunlichst dem DJ überlassen! Dies schließt natürlich nicht aus, daß z. B. für den Eröffnungstanz oder für bestimmte Einlagen konkrete Titel abgesprochen werden.

Falls es sich um einen erfahrenen Hochzeits-DJ handelt, braucht er definitiv keine externe Zuarbeit bzw. er würde sich vermutlich vor den Kopf gestoßen fühlen und es würden Zweifel an seiner Kompetenz im Raum stehen ...

Die GEMA interessiert das nur insofern, in welchem Rahmen die Hochzeit stattfindet ... ab etwa 80 bis 100 Personen sollte die Veranstaltung unbedingt angemeldet werden und die entsprechenden GEMA-Gebühren (etwa 30,- bis 50,-€ - abhängig von Personenzahl und Raumgröße) bezahlt werden. Falls nicht ausschließlich Original-Tonträger zum Einsatz kommen, sondern auch gebrannte CDs und Titel von Festplatte, ist eine 30% höhere Gebühr fällig. Für die GEMA-Anmeldung ist einzig und allein der Veranstalter (Hochzeitspaar) verantwortlich, nicht der DJ!

Soweit meine Meinung und mein Kenntnisstand zu diesem Thema.


rill

penelope44 rill „Was genau?“
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die liste enthält exact die musik, zu der getanzt werden soll - und der DJ ist eine DJane, die sich in diesem fall ganz und gar nicht vor den Kopf gestoßen fühlt. die hochzeitsgäste sind sehr spezielle standard- und tangotänzer, und ein normaler DJ weiß da gar nicht, was er spielen soll - oft genug erlebt. insofern ist das alles kein problem, die DJane würde eben nur gern ihren PC mit ihrer DJ software benutzen, um aus der erstellten Liste dann einen netten abend zusammen zu stellen. es ist ein Titelarchiv, das bei mir auf dem PC aus itunes direkt abspielbar ist, und die ergänzungen, ob es sich eben um einen slowfox oder einen bossa nova oder was auch immer handelt, stehen als info unter "genre" und helfen der DJane, sich schneller zu orientieren.
das mit der GEMA weiß ich alles, bin selbst künstlerisch tätig.... - aber herzlichen dank für die info. ....weißt Du denn, was ich da nun tun kann, um eben die liste weiterzureichen????
liebe grüße, tricia

rill penelope44 „die liste enthält exact die musik, zu der getanzt werden soll - und der DJ ist...“
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Gut, anhand dieser Infos reduziert sich das auf ein rein technisches bzw. PC-Problem.

Viele DJ-Programme können iTunes-Playlisten importieren bzw. in das (bereits vorhandene) Titelarchiv einbinden. Bei meinem relativ wenig verbreiteten DJ-Programm (UltraMixer) heißt das "iTunes-Playlisten hinzufügen". Da ich selbst nicht mit iTunes arbeite, habe ich diese Funktionalität auch nicht in der Praxis getestet. Ich vermute, daß auch die iTunes-Metainformationen übernommen werden. Die iTunes-Musikbibliothek wird allerdings in einem proprietären Binärformat abgelegt.

Die Audio-Files können sich auf einer externen HD oder auf einen USB-Stick befinden. Ob dies mit dem Programm der DJane funktioniert, kann man mal überprüfen. Wie heißt das verwendete DJ-Programm?

Ich selbst bin in verschieden DJ-Foren unterwegs und könnte mich mal informieren ...


rill

penelope44 rill „ITunes-Playlist importieren?“
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herzlichsten dank!
das hört sich doch hoffnungsvoller an als alles, was ich heute zu hören bekam von guten freunden. - die djane ist noch unterwegs in usa, kommt am wochenende zurück, dann kläre ich mal, mit welchem programm sie arbeitet......sie selbst hatte mir nur gesagt, daß sie sich nicht sicher ist, wie das mit den itunes dateien geht, sie hat das noch nie benutzt.....
was ist ein proprietäres binformat? und verstehe ich das richtig, ich könnte versuchen, die wiedergabeliste auf einen usb stick zu ziehen und auf diese wiese weiterzureichen? - und die metainfos würden quasi mitgereicht? .... das wäre ja dann doch noch machbar, und zu schön um wahr zu sein.....ich danke erst mal von herzen, tricia

rill penelope44 „herzlichsten dank! das hört sich doch hoffnungsvoller an als alles, was ich...“
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Proprietär hat unterschiedliche Bedeutungen ... im Zusammenhang mit iTunes würde ich sagen, ein nicht offenes (Datenbank-) Format - eben diese Musikbibliothek, eventuell sogar verschlüsselt und nur mit iTunes lesbar und verwaltbar bzw. mit entsprechenden Apple-Programmen.

Die MP3-Tags als Beispiel sind dagegen ein offenes Format und praktisch von allen zugehörigen Programmen lesbar/verwaltbar; sogar der Windows-Explorer kann MP3-Tags anzeigen. Es gibt s. g. Tag-Editoren, die bei vielen Audio-Files in einem Rutsch z. B. Genre-Infos eintragen.

Die Frage ist also, wie im Detail Du die Audio-CDs gerippt hast und wo Du die Infos (Genre usw.) eingetragen hast. Ich habe mir das auch erst anlesen müssen ... man kann alles auf MP3-Ebene machen (einschließlich MP3-Tag-Informationen) und anschließend in iTunes importieren oder alles auf iTunes-Ebene allein machen. Wie schon gesagt, ich kenne mich mit iTunes nicht aus.

Playlisten enthalten nur die Infos zu den Titeln und den Speicherort der Titel. Die Listen enthalten nicht die (abspielbaren) Titel selbst. Nur eine Liste am PC der DJane einzulesen, würde also nichts bringen. Die DJane muß auf jeden Fall auch die Titel datenmäßig auf einem Datenträger (z. B. USB-HD oder USB-Stick) bekommen.

Eventuell ist es erforderlich, daß Du die Titel alle auf einem externen Laufwerk speicherst, unter iTunes das externe Laufwerk neu einliest und als neue eigene Liste abspeicherst. Inwieweit Deine bisherige Arbeit mit der Zuordnung der Genres erhalten oder verloren geht, kann ich nicht sagen.

An einer Stelle habe ich gelesen, daß intelligente Medienbibliotheken wie WinAmp und iTunes automatisch erkennen, wenn Titel/Ordner auf andere Laufwerksbuchstaben verschoben wurden bzw. sich aktualisieren, wenn Titel/Ordner gelöscht/hinzugefügt wurden.

Wenn der externe Datenträger mit Titeln und Playliste am DJ-PC angesteckt wird, sollte es möglich sein, anhand der importierten iTunes-Playlist die Titel zu finden und auch die Infos einzulesen und anzuzeigen. Ich denke, Du mußt darauf achten, daß der externe Datenträger den gleichen Laufwerksbuchstaben bei Deinem PC und beim DJ-PC hat (wegen Abspeicherung Ablageort in der Liste).

Klingt vermutlich alles kompliziert - ich habe nur versucht, einige Möglichkeiten und eventuelle Fallstricke aufzuzeigen.

Auf jeden Fall wäre alles einfacher auf reiner MP3-Ebene einschließlich Eintrag der Infos in den MP3-Tags.

Ich habe mir mal 3 gängige DJ-Programme in den aktuellen Versionen bezüglich iTunes angeschaut:
  • BPM-Studio - keine Infos zu iTunes

  • Virtual DJ - "kompatibel mit iTunes Playlist"

  • Traktor LE - "iTunes playlist import is also supported and TRAKTOR LE is fully iPod compatible." ... wenn die einfache LE-Version das kann, dann bestimmt auch die "höheren" Traktor-Versionen

rill
penelope44 rill „ITunes ...“
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ganz lieben dank für soviel hilfe!
ich werde das mit der DJane anschauen, und Deine Infos zu verarbeiten versuchen und dann sehen wir mal, wie weit wir kommen!
vielleicht müssen wir einen viel banaleren weg gehen --- aber vielleicht klappt ja auch alles so wie von Dir beschrieben, bzw. vorgeschlagen. wir werden sehen.
toll, daß Du soviel zeit investiert hast. wirklich danke.
und gut nacht,
tricia

peterson rill „Was genau?“
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hat die GEMA nix verloren, hat nix mit Raumgröße und Personenzahl zu tun.

Es kommt immer nur dann was zustande, wenn was öffentlich wird.

zB. wenn nach der Feier der Saal geöffent wird und das normnale Volk mittanzen kann.
Dann wäre aber erst der Wirt gefragt.

Ein Gericht in Kiel hat sogar die Veranstaltung für öffentlich verurteilt, weil Fenster geöffnet waren. KEIN SCHERZ.

rill peterson „Auf einer privaten Hochzeitsfeier“
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Siehe hier: Musik bei Hochzeitsfeiern.

rill

peterson rill „Link:“
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Du mußt unterscheiden:

Öffentlich oder nicht.
Auf der Seite wird von öffentlichen Feiern gesprochen.
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bei meiner Hochzeit werden abends ca. 70-80 Leute in einer Wirtschaft zusammensitzen und zu Musik von CD tanzen. Nun zwei Fragen:

1. Bin ich verpflichtet, an die GEMA Gebühren zu bezahlen?
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Das ist eine Privatfeier, also eine geschlossene Veranstaltung, da hat die GEMA nichts zu melden.
Was anderes wäre es nur, wenn der musikalische Teil deiner Hochzeit für alle Besucher der Wirtschaft offen stünde. In diesem Fall würde ich allerdings erstmal den Gastwirt in der Verantwortung sehen, die Veranstaltung mit der GEMA abzurechnen.
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2. Ist es in Ordnung, wenn ich CDs mit Titeln von
verschiedenen CDs brenne, um so gleich tanzfähige Sampler zu haben?
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Die 2. Frage hat nichts mit der GEMA zu tun, sondern mit dem Urheberrecht.
Du darfst Musik-CDs brennen, solange du erstens keinen Kopierschutz dabei knackst und du zweitens keine Rechte Dritter verletzt. In Deutschland gibt es das Recht auf Privatkopien. Was als Privatkopie zählt ist im Einzelfall durchaus umstritten, aber solange du lediglich Tonträger, die du sowieso selbst besitzt und rechtmäßig erworben hast, in einer neuen Zusammenstellung brennst und diese Kopien auch hinterher in deinem Privatbesitz bleiben (du sie also nicht meistbietend unter deinen Hochzeitsgästen versteigerst), hast du sicher keine Probleme zu befürchten.
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Übrigens wäre da noch was zu beachten:
Laut einem Urteil vor dem Landgericht Kiel müssen die Fenster geschlossen bleiben. Ansonsten ermöglicht der Veranstalter (hier das Hochzeitspaar), dass vorbeigehende Passanten die Musik hören könnten, was wiederum die Privatfeier zu einer öffentlichen Feier macht, da nützen auch die Einladungskarten nix mehr...
Somit hat eine Hochzeitsfeier 20.000 DM mehr gekostet als geplant (GEMA 11.000 DM + Prozesskosten)