Hallo liebe Foris!
Bitte helft mir bei folgender Frage:
Wie legal ist es, sich von YouTube mit dem Programm "Free-YouTube-to- MP3-Converter" Musik auf den Rechner zu ziehen?
Ich bin (viele hier wissen das schon) fast 73 Jahre alt und kenne mich da nicht so aus.
In letzter Zeit habe ich aber viel mit PowerPoint-Präsentationen, MovieMaker und selbst gebastelten Grußkarten mit Musik gearbeitet.
Dabei ist diese Frage entstanden.
Ich kann bequem nach einem Musikvideo bei YouTube suchen. Der o.g. Converter zieht die Musik auch problemlos aus dem Video raus.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das überhaupt darf. Schließlich will ich mich auf meine alten Tage nicht strafbar machen.
Bei Musicload kostet das ganze schließlich etwas. Das habe ich auch schon öfter gemacht. Aber nicht immer ist der gewünschte Titel bei Musicload zu finden.
Ich bin dankbar für jede Hilfe. Es genügt auch ein Link, wo ich etwas dazu finden kann.
Grüße von Lupus
Archiv Sound, Video, MP3 und Co 8.736 Themen, 38.491 Beiträge
... wenn das Bild- und Videomaterial urheberrechtlich geschützt ist und wenn Du z. B. die Grußkarten verkaufen würdest, also mit der schöpferischen Leistung Anderer selbst Geld verdienen/einen Gewinn erwirtschaften würdest. Weiterhin gelten die AGBs von YouTube ... diese habe ich jetzt nicht nachgelesen - wahrscheinlich ist es laut deren AGBs nicht erlaubt.
Nach meinem Rechtsempfinden ist das vergleichbar mit Mitschitten von Sendungen im TV oder im Radio. Das ist auch nicht verboten bzw. auf Geräte und Speichermedien bezahlt man bereits pauschal Abgaben/Aufschläge, siehe hier: Geregelte Abgaben.
Ein weiterer Punkt wäre, ob man in Deutschland illegale Programme verwendet und/oder einen Kopierschutz überwindet ... Streaming-Formate für Audio/Video sind nach meiner Meinung kein Kopierschutz, da sie leicht "mitgeschnitten" werden können.
Alles Gesagte ist meine persönliche Meinung und entspricht meinem eigenen Rechtsempfinden - ist aber keine rechtlich verbindliche Aussage (Aussagen können auch falsch sein!) ...
rill
Danke für Deine Antwort und ebenfalls noch ein gutes Neues Jahr.
So richtig schlau bin ich immer noch nicht.
Mein Rechtsempfinden in dieser Sache entspricht dem Deinen. Aber sicher bin ich nicht. Unsicherheit schützt nicht vor Strafe. Es wird in den Medien ja ein ziemlicher Rummel mit der Illegalität von Downloads aus dem Internet gemacht.
Die Grußkarten verschicke ich nur an ein paar Freunde. Mehr als zehn kommen pro Fest nicht zusammen.
Inwieweit der Free-YouTube-MP3-Converter, der mir die Musik-Downloads macht, sich auf dem Boden der Legalität bewegt, habe ich noch nicht herausfinden können.
Meine 17-jährige Enkelin verkehrt bei Last.fm. Dort gibt es ein Limit für das kostenlose Anhören. Wenn das überschritten ist, kriegst Du nur noch eine kurze fragmentarische Anhör-Version serviert.
Das hat mich stutzig gemacht. Ich habe über den Account meiner Enkelin die gewünschte Musik herunterladen wollen. Das klappte dann nicht mehr, weil ich zu lange damit unterwegs war. Limit überschritten!
Bei YouTube klappte es problemlos. Die Vollversion eines Videos (Chopin-Klaviermusik) wird so oft geliefert, wie ich will.
Das Umwandeln der Video-Musik ist ebenfalls mit dem genannten Programm möglich.
Von einem Kopierschutz ist nirgendwo die Rede.
Irgendwo las ich, dass dies alles nur für den privaten persönlichen Gebrauch erlaubt ist. Eine Verbreitung dagegen ist illegal. YouTube sei von Google eingekauft worden. Sie bezahlen an den Autor des Musik-Videos Geld. Durch die massenhafte Nutzung ihres Portals kriegen sie alles leicht wieder rein.
Wenn ich also zehn E-Mails mit einer selbst hergestellten *.wmv-Datei verschicke, ist das schon "illegale Verbreitung"?
Gruß Lupus
Hi.
Also du kannst davon ausgehen, dass es nach der YouTube "Terms of Service" untersagt ist, youtube videos zu rippen(also zu kopieren).
Jetzt kommt aber das ABER:
Illegal ist es meines erachtens nicht. Das deutsche Recht sieht meines wissens vor, dass das kopieren von nicht "wirksam"(was immer das heisst) Kopiergeschützten medien zum eigenen gebrauch erlaubt ist. Bei Youtube kann ich für mich keinen kopierschutz ausmachen, die Videos sind selbst mit einfachsten perlscripts kopierbar. Auch das konvertieren dieser dateien ist für mich nicht bedenklich. Wenn ich eine Audiocd kopiere und MP3s draus mache, um sie auf meinen mp3-player zu packen, ist das ja auch ok, solange die CD nicht kopiergeschützt ist.
Aber selbst wenn du es machst(und ich würde dir jetzt aus meiner sicht raten, einfach weiterzumachen) ist es sehr sehr unwahrscheinlich(so im bereich des 6ers im lotto) dass du erwischt wirst und oder strafrechtlich verfolgt. So sieht das deutsche gesetz
1. eine "erlaubnis" für kopieen im nicht gewerblichen umfang vor.
2. Wäre es für google (denen gehört YouTube) extrem aufwändig, ripper zu identifizieren, weshalb die es wohl nicht machen werden.
3. Viele urheberrechtlich geschützte musikstücke werden sogar legal auf youtube bereitgestellt, gegen beteiligung an den werbeeinnahmen natürlich.
4. Im falle von Chopin denke ich dass urheberrechtliche ansprüche bereits vor jahrzehnten verfallen sein müssten. (dazu dieser link(google 1. ergebnis)
http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/108984-klassische-musik-urheberrechtlich-gesch-tzt.html
5. habe ich noch nicht davon gehört, dass einer verklagt wurde, weil er bei youtube musik gerippt hat.
Wenn ich also zehn E-Mails mit einer selbst hergestellten *.wmv-Datei verschicke, ist das schon "illegale Verbreitung"?
Da du es ja nur an freunde und bekannte verschickst und kein Geld dafür nimmst, sehe ich das als privatkopie an.
FAZIT: Ich würde deine kopien als unbedenklich einstufen. Ich glaube nicht dass das illegal ist, und selbst wenn, dann ist die wahrscheinlichkeit, dass du erwischt wirst sehr sehr sehr gering. Dafür müssten einige unwahrscheinliche ereignisse auf einmal eintreten. Ich bin andererseits kein jurist, und kann dir daher nicht sagen: "Das ist auf jeden fall erlaubt" oder "das ist verboten!". Meine Empfehlung: Hole dir deine musik weiterhin bei Youtube. -->
Viel mehr kann ich Dir zur Rechtslage auch nicht sagen bzw. das Thema müßte man sehr viel Aufwand recherchieren.
Bei klassischer Musik ist es oft recht einfach, weil die Urheberrechte auf die Komposition (und auf Texte/Librettos) i. d. R. abgelaufen sind (Laufzeit 70 Jahre nach Tod des Komponosten/Texters). Er gibt aber geschützte Rechte der Ausführenden (Solisten, Dirigenten, Orchester, Chöre, Sprecher), Laufzeit hier 50 Jahre. Wenn Du entsprechend alte Chopin-Einspielungen von Horowitz oder Rubinstein verwendest, gibt es in diesem Punkt keine Probleme.
Wie bereits gesagt, die AGBs "Terms of Use" von YouTube sind gesondert zu beachten ... erwartungsgemäß ist nur "Streaming" erlaubt - Anschauen/Anhören in Echtzeit, nichts darüber hinaus.
You may access User Submissions solely:
- for your information and personal use;
-
- as intended through the normal functionality of the YouTube Service; and
-
- for Streaming.
"Streaming" means a contemporaneous digital transmission of an audiovisual work via the Internet from the YouTube Service to a user's device in such a manner that the data is intended for real-time viewing and not intended to be copied, stored, permanently downloaded, or redistributed by the user. Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."
Anderseits ... was geht es andere an, was man in den eigenen vier Wänden mit legalen technischen Mitteln macht und dann nur für den eigenen Bedarf fabriziert. Wer viel fragt, bekommt auch Antworten ...
rill
Danke Euch beiden.
Ich werde mich also mit aller gebotenen Vorsicht weiter wie bisher verhalten.
Es ist mir viel zu aufwendig, hierzu weiter zu recherchieren.
Vorsichtshalber notiere ich mir Eure Gedanken und lese sie zu Ostern oder zu familiären Geburtstagen, wenn ich wieder Grußkarten oder PowerPoint-Präsentationen bastle, nochmals durch.
Der Gedanke von rill, mich an alte Interpreten zu halten wie Rubinstein, erscheint mir wichtig.
Dummerweise habe ich die Etüde Nr.3 op.10 von einem jungen Pianisten gespielt genommen. Er ist ziemlich berühmt. Hoffentlich kriegt er mich nicht.
Zum Thema habe bin ich schon recherchierend herumgesurft. "Legal geklaut" finde ich ziemlich passend für mein bisheriges Vorgehen.
http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/internet/youtube_videos_downloaden/index.html
Auch interessant:
http://www.zoomer.de/news/topthema/-/-/artikel/youtube-muss-musikvideos-loeschen/index.html?page=1&cid=66788
http://www.jura.uni-saarland.de/news/newseintrag/?tx_ttnews[pointer]=16&tx_ttnews[tt_news]=1165&tx_ttnews[backPid]=71&cHash=19b116cdff
Falls dieser Link nicht funktioniert - hier steht am 26.10.06 zu lesen:
Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden 30.000 Dateien aus dem Videoportal YouTube gelöscht. In einer Presseveröffentlichung erklärt die Japan Video Software Association (JVA), dass es schon seit langem ein großes Problem gewesen sei, dass auf YouTube japanische Fernsehsendungen und andere geschützte Werke ohne Erlaubnis der Urheber und der sonstigen Berechtigten angeboten werden. Daher hätten sich 23 urheberrechtsbezogene Vereinigungen und Unternehmen, wie etwa die Filmindustrie und die Medienanstalten, gemeinsam den Zeitraum vom 2. bis zum 6.10. zur "verstärkten YouTube-Gegenmaßnahme-Woche" erklärt und von YouTube verlangt, diese Dateien zu löschen. Diese Aktion sollte YouTube vor Augen führen, wie groß die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen ist. YouTube war in den letzten Wochen durch die milliardenschwere Übernahme von Google in die Schlagzeilen geraten. Nutzer können auf dem Portal Videos hochladen, wobei es hier oft zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Dagegen hat sich nun die japanische Urheberrechtsvereinigung erfolgreich gewehrt.
Bedeutet das vielleicht, dass alles, was J E T Z T bei YouTube gefunden wird, eine gewisse Legalität besitzt?
Danke nochmals und viele Grüße!
Lupus
nein.
Stellt ein rechteinhaber fest, dass youtube sein Material ohne spezielle erlaubnis online hat, so kann er von youtube unter androhung einer Klage fordern, dieses Material zu entfernen. Youtube gibt aber in der regel keine IPs raus, die zur identifizierung von nutzern gebracht werden. (Ich glaube da gabs mal ne ausnahme, bin mir aber nicht sicher ob das youtube betrifft)
Als downloader bist du also vor verfolgung von Rechteinhabern durch die plattform youtube sicher, solange google(youtube) keine IPs weitergibt.
Was die ganze Urheberrechtsproblematik im Internet anbelangt, so muß man immer auch das Datum der Meldungen beachten - da hat es in den letzten Jahren viele Veränderungen gegeben (meist zum Schlechteren, punktuell auch zum Besseren, wenn man neuere Entscheidungen/Standpunkte von Gerichten und Staatsanwaltschaften betrachtet). Erschwerend kommt hinzu, daß die Rechtslage in den einzelnen Ländern verschieden ist.
Urheberrechtsstreitigkeiten zwischen Videoportalen von YouTube und Co. und den Rechteinhabern interessieren uns User nur insofern, ob Inhalte verschwinden oder nicht. Da viel über Werbung finanziert/erlaubt wird -> letztendlich bezahlt alles der kleine Verbraucher beim Einkaufen bzw. mit seinen Steuern ...
Ich kann nicht einschätzen, ob und wann YouTube mitbekommt, wenn mit "nicht ganz legalen Mitteln" (Scripte usw.) auf Video- und Audioinhalte zugegriffen wird (Mitschnitte). Wenn es nur um Audio geht - man kann sehr leicht jede Wiedergabe der Soundkarte mitschneiden - dies bekommt YouTube mit Sicherheit nicht mit.
rill
@rill:
Das Mitschneiden habe ich versucht. Ich habe die Recorder No 23 und All2wav - allerdings noch nicht lange. Vielleicht gehe ich nicht richtig mit den Einstellungen um, aber bei beiden Recordern war die aufgezeichnete WAV-Datei extrem schlecht, hat mörderisch geklirrt.
So bin ich (alles war erst gestern) an diesen Free-YouTube-MP3-Converter gekommen.
Der zeichnet in Super-Qualität auf.
Aaaaaber.... siehe oben.
Hast Du einen Tipp, wie ich die aufgezeichnete Qualität mit meinen Recordern beeinflussen kann? Es geht mir ja nur um Audio.
Danke im Voraus!
Lupus
Ich kenne im Prinzip nur die Methode zum Mitschneiden, praktiziere dies aber nicht, da ich das nicht brauche. Wenn ich das probieren wollte, dann nicht mit den von dir genannten oder ähnlichen Programmen - ich installiere nur äußerst ungern Software, die dann ohnehin nicht benutze. Wenn, dann würde ich das mit Adobe Audition 2.0 oder WaveLab 6 probieren - dazu ist aber immer viel Umkonfiguriererei nötig, da ich in 2 PCs neben dem Onboardsound auch noch Recordingkarten mit ASIO-Treibern habe.
Bei Dir handelt es sich wahrscheinlich um ein Aussteuerungsproblem, die o. g. Profiprogramme haben sehr gute Aussteuerungsanzeigen, gerade WaveLab läßt diesbezüglich keine Wünsche mehr offen.
... ich habe das grad mal mit Nero Wave-Editor probiert (auf "Stereo-Mix") - funktioniert, klingt aber anders als das über Soundkarte abgespielte Original (gerippte Waves von einer Audio-CD).
rill
Achja.
WaveLab 6 kostet 649 Euro - habe ich eben beim flüchtigen Suchen entdeckt.
Das ist Utopie für mich.Bei Adobe wird es wohl ebenso sein.
Entweder es geht kostenlos oder gar nicht.
Den Nero-Wave-Editor habe ich allerdings.Nur öffnet der doch keine URL's?
Kann sein, dass ich sehr blöd frage.
Ich werde noch bissel rumprobieren - und dann lasse ich es vorerst.
Schön, dass Du auch probiert hast. Danke für die geopferte Zeit.
Ich finde die Hilfe hier im Forum super.
Heute melden sie übrigens in den Nachrichten sinngemäß:
"Gute Nachrichten für alle, die Musik aus dem Internet herunterladen wollen.
Apple erklärt, dass das Portal iTunes nun auch Musik ohne Kopierschutz anbieten wird".
Verwirrte Grüße.
Lupus