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Video DVD+CD Sammlung auf Festplatte

Rebedj / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi Leuts,


hätte mal eine Frage zum rechtlichen und zum möglichen Kopieren von Video-DVD und Video-CD.


Ist es nach den neuesten Urheber...undwasweissichnochfürgesetze erlaubt, dass ich meine gekauften Videos als Sammlung auf eine Festplatte zu kopieren, damit ich keine Scheiben mehr aus dem Schrank suchen muss?


Die Video-CDs hab ich schon länger, würden auch keine Probleme beim Kopieren bereiten.


Der Test mit den DVDs ging voll in die Hose ( gehe davon aus, dass hier ein Kopierschutz greift ), möchte ja nicht auf DVD kopieren, und muss auch nicht 1/1-Kopie sein, sollte nur reichen, dass man das Ganze an einem Monitor anschauen kann.. Da ist es mit einfach in einen Ordner kopieren wohl nicht getan. Wenn man es darf, wie geht man da vor? Hatte mir vorgestellt, einfach eine Festplatte mit Ordnern anzulegen, wo ich in jeden Ordner einen Film reinkopiere.


Wäre für etwas Hilfestellung dankbar


Gruss Rebedj

Marwoj Rebedj „Video DVD+CD Sammlung auf Festplatte“
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Ist Kopierschutz da, ist die DVD tabu für Kopiergang. So ist die rechtliche Lage.
Was du allerdings weiter machst, ist deine private Entscheidung, und damit muß du leben. ;)
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cz marwoj

mr.escape Marwoj „Ist Kopierschutz da, ist die DVD tabu für Kopiergang. So ist die rechtliche...“
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Ich glaube, dass das nicht ganz so sicher ist. Die umgehung für den privaten einsatz ist AFAIK nicht strafbar und bei einer zivilen schadensersatzklage möchte ich mal die schadenssumme beziffert sehen. Genau 0€! Ich habe die berechtigte hoffnung, dass die content-mafia noch nicht so viel macht hat um so einen fall überhaupt vor ein gericht zu bekommen oder gar zu siegen.
Wie man den kopierschutz einer DVD umgeht ist ein ganz andere frage, wobei CSS kein kopier- sondern ein abspielschutz ist (was uns "Rebedj" hervorragend vorgeführt hat "Der Test mit den DVDs ging voll in die Hose ... ist es mit einfach in einen Ordner kopieren wohl nicht getan") und die neuen verfahren auch relativ primitiv sind.

mr.escape

Marwoj mr.escape „Ich glaube, dass das nicht ganz so sicher ist. Die umgehung für den privaten...“
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>>Ich glaube, dass das nicht ganz so sicher ist. ich aber, daß das doch sicher ist.
Die Umgehung für privaten Einsatz ist gleichzeitig Umgehung des Schutzes. Und alle Tipps die dazu führen, bringen Ärger( weil nicht erwünscht/legal). Vielleicht waren diese Tipps zu erwarten?

>>wobei CSS kein kopier- sondern ein abspielschutz ist (was uns "Rebedj" hervorragend vorgeführt hat "Der Test mit den DVD... na ja, steht nichts vom Abspiel sondern von einem Test.
Deswegen bleibe ich weiterhin bei einem Kopierschutz. CSS abzuspielen macht mir überhaupt keine Probleme. Für so was war mal makrovision zuständigt.
--
cz marwoj

mr.escape Marwoj „ Ich glaube, dass das nicht ganz so sicher ist. ich aber, daß das doch sicher...“
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ich aber, daß das doch sicher ist.
Die Umgehung für privaten Einsatz ist gleichzeitig Umgehung des Schutzes.

Aber nicht strafbar! UrhG §108b
(1) Wer

1.  in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
    Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
    Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
    technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder

2.  wissentlich unbefugt
    a)  eine von Rechtsinhabern stammende Information für die
        Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der
        betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines
        Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im
        Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder
        Schutzgegenstandes erscheint, oder
    b)  ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine
        Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert
        wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich
        wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
    und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
    verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
    verschleiert,

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Und alle Tipps die dazu führen, bringen Ärger
Für den inländischen tippgeber. Die umgehung für private zwecke ist aber trotzdem nicht strafbar. Wenn er also weiß, wie und was er tun muss, ist das nicht strafbar. Und zum schadensersatz schrieb ich ja schon was.
Also bitte nicht die FUD der content-mafia ungeprüft schlucken oder sogar weiterverbreiten.

na ja, steht nichts vom Abspiel sondern von einem Test.
Er hat einen ordner von DVD kopiert (geht), konnte den inhalt aber nicht abspielen (geht nicht).
Das sieht für mich aber nach abspielschutz aus.

CSS abzuspielen macht mir überhaupt keine Probleme.
Weil deine abspielsoftware die verwürfelung rückgängig macht. Auch inoffizielle lösungen können das. Brauchen dafür aber entweder einen "geborgten" player-key oder finden die nötigen informationen durch kryptographische maßnahmen. An die daten kommen sie alle ran, kopieren also möglich, nur beim abspielen wird's kompliziert.

Für so was war mal makrovision zuständigt.
Makrovision ist auf DVDs einfach ein flag und bei der analogen ausgabe ein störsignal, worauf spezielle hardware in videorecorder reagiert.

mr.escape
Marwoj mr.escape „ Aber nicht strafbar! UrhG 108b 1 Wer 1. in der Absicht, sich oder einem Dritten...“
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Hast du ein paar Tipps für mich?
Ich will für private Zwecke was geschütztes kopieren.
Ist doch legal, aber ich will wissen womit.

Falls nicht, quark hier nicht weiter.
Sonst stelle ich sofort eine WMV Videodatei zum down frei:)
--
cz marwoj

mr.escape Marwoj „Hast du ein paar Tipps für mich? Ich will für private Zwecke was geschütztes...“
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Tipp 1: lesen, die wichtigen stellen sind sogar hervorgehoben.

Tipp 2: Zitat:"(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet."

Tipp 3: Bezüglich M$ und WMV: FAQ_Microsoft.pdf
Dieser link geht leider nicht mehr, ich habe aber eine lokale kopie, die kann ich gerne online stellen, wenn niemand einen anderen, guten link findet.

mr.escape

Marwoj mr.escape „Tipp 1: lesen, die wichtigen stellen sind sogar hervorgehoben. Tipp 2: Zitat: 2...“
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ne Runde Mole zum ausatmen? :)
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cz marwoj

mr.escape Marwoj „ne Runde Mole zum ausatmen? : --- cz marwoj“
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Übersetzung?

mr.escape

Marwoj mr.escape „Übersetzung? mr.escape“
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wenn du gerne die gelbe Suppe mit Schlagsahne magst, aber mit Schaum nur oben drauf, nicht unten. :)
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cz marwoj

mr.escape Marwoj „wenn du gerne die gelbe Suppe mit Schlagsahne magst, aber mit Schaum nur oben...“
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Ich interpretiere das mal so:
right?

mr.escape

Marwoj mr.escape „Ich interpretiere das mal so: right? mr.escape“
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auch eine feine Art. :)
--
cz marwoj

Rebedj Nachtrag zu: „Video DVD+CD Sammlung auf Festplatte“
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hi marwoj,

danke für die Antwort. Sowas hatte ich auch schon befürchtet.
Und eine Sicherheitskopie für den Fall der Fälle auf eine Festplatte zu ziehen ist natürlich nicht erlaubt, und auch nur mit nichtleglen Mitteln zu realisieren.

Mist. Soviel Arbeit wollt ich mir ja damit nicht machen ;-)

Gruss Rebedj