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Kopiergeschützte CD über SP/DIF auf PC - legal??

HartwigT / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz darf ich mir ja von einer kopiergeschützten Audio-CD eine analoge Privatkopie erstellen. Wie sieht es denn rein rechtlich aus, wenn ich eine kopiergeschützte CD über SP/DIF auf meinem PC überspiele? Wenn die Soundkarte das Signal direkt ohne Resampling mit 44,1 kHz verarbeiten und speichern kann, dann hätte ich ja Quasi keinen Qualitätsunterschied zum Original.


Wäre so eine Aktion dann illegal, oder wird das trotzdem als Analogaufnahme gewertet??


 


Danke für Antworten!


Gruß


Hartwig


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GarfTermy HartwigT „Kopiergeschützte CD über SP/DIF auf PC - legal??“
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"...über SP/DIF..."

das ist dann trotz allem eine digitalkopie, es findet keine analoge signalverarbeitung im sinne des gesetzes statt.

;-)

HartwigT GarfTermy „ ...über SP/DIF... das ist dann trotz allem eine digitalkopie, es findet keine...“
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also wenn ich das richtig interpretiere, dann wäre es somit illegal?!?

Es ist aber in dem Sinne auch kein Rippen der CD. Das Signal wird ja schließlich auch am PC aufgenommen, genau so wie das Signal über Line in und die einzelnen Songs müssen auch noch genau so wie bei einer Analogaufnahme getrennt werden.
Ich habe mir nur mal so Gedanken gemacht, da ich hier alles mit Glasfaserkabel verbunden habe. Von der Bedienung her ist es ja nichts anderes als bei analog.

Erst mal Danke für die Antwort


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Herman Munster HartwigT „also wenn ich das richtig interpretiere, dann wäre es somit illegal?!? Es ist...“
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Entscheidend ist hier die Meinung des Gesetztes: es muß eine Zwischendurch-Umwandlung in ein rein analoges Signal stattfinden. Via SP/DIF ist das nun mal nicht so. Auch die Änderung der Abtastrate für den Sound ändert nichts daran, daß lediglich eine digitale Umformung stattfindet.

Aber für den Fall, daß Du drauf pfeifst und es trotzdem machst: strafrechtlich verfolgt und geahndet wird die eine Privatkopie nicht. Zivilrechtliche "Maßnahmen" der Film/Plattenfirma könnten Dich dennoch ruinieren... Da es aber meines bescheidenen Wissens in dieser Angelegenheit noch keine letztinstanzlichen Urteile gegeben hat, ist die Sache in der Schwebe.

Der Gesetzgeber in seiner ultimativen Verantwortungslosigkeit hat das alles ja ausdrücklich so schweitschweifig-schwammig formuliert, daß jeder alles drunter verstehen kann. Was gedurft und nicht gedurft werden kann. Siehe die "wirksamen Maßnahme" für den Kopierschutz, der nicht umgangen werden darf - was ganz genau soll das sein bitteschön? Es läuft da doch ganz klar darauf hinaus, daß die Frage gerichtlich zu klären sein wird, wie grottenschlecht diese "Maßnahme" sein darf, um im Sinne des Gesetzte (noch) "wirksam" zu sein. Wobei es da schon eindeutige Verlierer gibt, die vor dem Kadi glatt durchfallen würden.

HartwigT Herman Munster „Entscheidend ist hier die Meinung des Gesetztes: es muß eine...“
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Danke für die Antwort. habe ich mir schon fast so gedacht, obwohl ich da fast keinen Unterschied drin sehe. Die Aufnahme und Nachbearbeitungszeit und Arbeitsschritte wäre ja schließlich die selben.
Das verbinden mit Glasfasterkabel hat halt den großen Vorteil, das man so kein Massebrummen oder sonstige Störgeräusche bekommt und weniger Kabel benötigt (z.B. 5.1 Ton = 6 x Chinch oder 1 x LWL)



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