Ja und nein.
Mit "in Ordnung/normgrecht" ist selbstverfreilich gemeint, mit einem der üblichen für den privaten Gebrauch gedachten Brennprogramme erstellt. Kann man mit Nero et al. überhaupt sowas wie die gängigen "geschützten" Audio-CDs selber stellen? Den entsprechenden Treiber natürlich vorausgesetzt (keine Ahnung, ob die frei verkauft werden oder nur an Plattenfirmen aufwärts).
"Normgerecht" als das zu verstehen, das die üblichen Brennprogs erstellen, nicht "normgerecht" nach der Philips-Spezifikation. Die abspielgeschützten Audio´s sind definitiv NICHT normgerecht, da sind wir uns völlig einig.
Und was das "SVCD aus dem Hut zaubern" angeht, wird man dieses Risiko wohl eingehen müssen, aber wenn man sie nach "den Regeln der Kunst" (mit TMPGEnc nach MPEG2 konvertiert, dann mit Nero gebrannt z.B.) erstellt wurde, in anderen Spielern anstandslos läuft, aber in dem Scott nicht, dann ist der Scott der Buhmann. Eindeutig. Wenn dann der Händler eine CD rausholt, die geht, heißt das auch nicht mehr, als daß diese (einzigste auf der Welt???) läuft, beweißt aber die grundlegende SVCD-Tauglichkeit nicht in mindesten.
Wenn der Händler bzw. der Hersteller (wofür der Händler einsteht, sofern er diesen Sachverhalt nicht ausdrücklich ausnimnmt) behauptet, das Gerät sei SVCD-tauglich und meint damit, es kann nur die "Ärmel-SVCD" abspielen und sonst keine - dann hat zuerst einmal der Händler Pech gehabt. In dem Gesetz mit der Gewährleistungsverlängerung steht auch, daß die Werbeaussage so, wie sie dasteht, als zugesicherte Eigenschaft dieses Gerätes zu werten ist. Behauptet er es und es stellt sich als Übertreibung oder gar als dicke fette Lüge heraus, ist der Händler fällig. Der kann dann seinerseits seinen Lieferanten angehen deswegen usw. bis zum Hersteller selber. Ob SVCD ein glasklar oder eher schwammig formulierter Standard ist oder nicht: wird die Behauptung aufgestellt "kann SVCD abspielen", dann hat das für alle zu gelten, nicht nur für die aus´m Ärmel. Es handelt sich ja bei Händler-Anzeigen um Angebote an die Allgemeinheit, nicht spezifisch nur an einen kleinen Kreis von Experten (die wissen, daß das nicht stimmt).
Sicher, es gibt auch Fälle, in denen das Brennprogramm aufgrund eines Programmfehlers (im obigen allgemeinen Sinne) nicht "normgerechte" SVCD´s erstellt. Wenn man dann mit so einer CD anrückt - peinlich. Aber in der Ausgangsfrage stand ja "alle anderen können´s, aber der Scott nicht", dann hat der eine Spieler unrecht und die vielen Spieler haben recht. "Zehntausend Fliegen können sich nicht irren."
Und ich meine, auch beim Verkauf Privat an Privat gelten die verbesserten Gewährleistungsregeln. Aber damit genau kenne ich mich denn nun doch nicht gut genug aus. Wie es sich mit Firmen verhält, ist für mich wichtiger zu wissen.
"dann hilft wohl nur ein "grossbrand" - oder eine Überschwemmung...