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Abmahnungen bei T-Online wegen Filesharing

Ewigkeit / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi Leute :-)

Mich würde es mal interessieren, nach den neuesten Meldungen bezüglich der Abmahnungen bei T-Online, wie das mit dem Filesharing aussieht. Es gibt so ein schnuckeliges kleines Proggie, das sich JAP nennt. Damit ist es möglich seine IP zu "verschleiern".

Beispiel : User A ( hat JAP laufen ) bietet per Morpheus ein urheberrechtlich geschütztes File an. Der Urheber kriegt dessen Fake-IP raus, also nicht die tatsächliche, sondern die eines armen unschuldigen Internet-Nutzers, der ebenfalls JAP verwendet.

Frage 1: Wie schaut denn die Rechtslage aus, wenn man kein Filesharing anbietet aber einem die IP eines anderen "untergeschoben" wird...oder anders formuliert...benutzt man JAP auf eigene Gefahr ?

Frage 2: Ist es für den Provider unmöglich die IP einer ihrer Nutzer rauszufinden wenn man JAP verwendet ?

Vielen Dank im voraus,

Ronnie

Wonni Ewigkeit „Abmahnungen bei T-Online wegen Filesharing“
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Also, JAP hin oder her der Provider kennt immer! deine richtige IP, sind ja schließlich seine Server auf dem du eingeloggt bist. Nun die rechtliche Lage, da du ja auch JAP verwendest, bist du also damit einverstanden das es zu einer solchen Verwechselung kommen kann, deswegen bist du nicht "unschuldig"!

Tidalix Ewigkeit „Abmahnungen bei T-Online wegen Filesharing“
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@Wonni:

Natürlich ist dieser User unschuldig! Laut geltendem Recht darf man nur für eigene Tatbestände belangt werden. Und nicht etwa für die anderer, nur weil man ebenfalls JAP benutzt.

Mal abgesehen davon, wird IP-Spoofing nicht nur zur Verschleierung des Tausches von Files mit geschützten Inhalten genutzt.