Hallo,
habt ihr nicht auch manchmal das Gefühl, dass ihr ein Gespräch gern wieder hören würdet? Nun habe ich mein altehrwürdiges Siemens ME 45 aus dem damals neuen Millennium oder so. Mal unter uns gesagt, wenn ich es mit heutigen Modellen vergleiche, könnte man schon fast sagen, dass die 45 für das Jahr steht. Und ich will mich davon nicht trennen, unter anderem auch deswegen, weil es die gewissen Feinheiten der Luxusklasse vergangener Tage hat, ein Oldtimer eben. Eines dieser Genüsse ist ein süßer kleiner Knopf an der Seite, bei dem eine Sprachaufzeichnung auf Knopfdruck gestartet wird, unter anderem auch beim Telefonieren. Übrigens sind auf der anderen Seite zwei Knopfe für die Lautstärkeregelung des Lautsprechers. Wo gibt es denn heutzutage schon solchen Luxus von geradezu verschwenderischem Platzverbrauch. Ist auch ein Mordsteil des Ding, trägst du es in der Hosentasche, kann man als Frau gleich auf dumme Gedanken kommen. Das ist fast schon wie eines dieser schicken Autotelefone aus den 80ern, wo man nicht das Telefon für ein Auto brauchte, sondern umgekehrt.
Ein Handy mit automatischer Sprachaufzeichnung bei Anruf. Ist doch eine geniale Idee, man hat automatisch einen Datenvorrat, man muss nicht mal daran denken, die Aufzeichnung zu initiieren. Die Speicherkapazitäten von Handys haben mittlerweile den Stand erreicht, den es dafür braucht. Ist so was schon erfunden, oder liegt hier enormes Potential brach? Rechtlich gesehen dürfte doch wohl kaum was im Wege stehen, Sprachmitschnittmaschinen gibt es ja schon seit es Anrufbeantworter für Telefone gibt. Wär doch mal ne super Solution für die mobile Gesellschaft. Was meint ihr?
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Telefonmitschnitte sind ausdrücklich nur mit Zustimmung des Gesprächspartners erlaubt. Eine automatische Aufzeichnung wäre in jedem Fall problematisch...
Ist es auch bei normalen Gesprächsmitschnitten der Fall, dass man Erlaubnis haben muss?
Telefonmitschnitte sind ausdrücklich und immer nur mit Zustimmung des Gesprächspartners erlaubt.
Deshalb z.B. bei Gericht auch nur in Ausnahmefällen als Beweismittel zugelassen.
Gemäß § 201 StGB ist es untersagt, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufzuzeichnen, jedenfalls ohne dessen Erlaubnis.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Ich hab mal gehört, man muss nur dem Gesprächspartner sagen, "Aufzeichnung läuft, dieses Gespräch wird aufgezeichnet."
Ist auch definitiv illegal.
Da muß schon ein nachvollziehbarer Grund angegeben werden!
Zudem muß dem Anrufer ne Alternative gegeben werden.
Bei derart fundierten Kenntnissen wundert mich das hier nun nicht mehr.
"Zustimmung des Gesprächspartners" heißt, der Gesprächspartner muss ausdrücklich (!) sein Einverständnis dazu geben, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Ihn nur darüber aufzuklären, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, reicht nicht aus.
Was ist mit Bildaufzeichnung?
Da gilt im Prinzip dasgleiche!
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Nur bei "Personen der Zeitgeschichte“ ist das eingeschränkt!
Wird übrigens auch rechtlich verfolgt.
Warum glaubst du wohl werden in sehr vielen TV Berichten die Gesichter verfremdet?
Und man muß das Bild noch nicht mal veröffentlichen.
Schon, aber wie ist denn das mit den Paparazzis? Müssen Fotos nicht auch mit Paparazzoadresse versehen werden?
@cerious,
also, hier wurde dir klar gemacht, Aufzeichnung eine Telefongespräches oder gar Video ist ohne Erlaubniss des Gesprächspartners verboten. So ist die Gesetzeslage.
Nun mal einen Fall:
- Ich bin Kunde des Kabelunternehmens XYZ. ich möchte meinen Vertrag mit XYZ ändern, im Einvernehmen mit XYZ auf Grund eines seiner Angebote. Ich rufe über eine 800-der oder 180-er Nummer meinen Anbieter an und schildere Ihm meine Wunsch. Ein "Mensch" ist der Kommunikationspartner am anderen Ende der Strippe. Er soll am Tag vielleeicht 100 solcher Wünsche entgegennehmen und in geänderte "Verträge" umsetzen. Da glaubt wohl kein "Rechtsgelehrter" , das dieser Call-Center-Mitarbeiter 100 Gespräche "Wort für Wort getreu" sich merken kann und in "Dokumente" umstzen kann, mal ausgehen davon, die Firma XYZ verhällt sich Ihren Kunden gegenüber, absollutt Gesetzestreu.
Ich unterstelle damit ausdtücklich, das die Firma XYZ die Gespräche der Sprechers im Call-Canter "aufnehmen muss" um sie in die realität unsätzen zu können.
Ein Call-center-Mitarbeiter müsste ein Supperhirn sein, Stennographie perfect beherschen und nach seinen Arbeitstunden das "Gesprochene" in Verträge umsätzen.
Ich behaupte mal einfach, das ist "Ireal"
Wenn es so wichtige Gespräche gibt, würde ich sie aufzeichnen, nicht um "Beweise vor Gericht" zu haben, sondern, einfach darun, zu wissen was ich selber gesprochen habe.
Jeder der am Telefon eine Aussage macht, sollte auch zu dem ausgesagten Text stehen müssen.
Dass das vor Gericht keine Gültigkeit hat, ist versändlich, mit moderner Technik ist alles "fälschbar".
Dass die Aufnahme eines Gespräches aber ausdrücklich verboten sein soll ???? - aus meiner Sicht - Politische Paranoia..
Wolfgang
Was glaubst Du denn wie die Umstellung der Verträge erfolgt erfolgt? Der gibt die von Dir genannte Kundennummer ein, dann bekommt der CallCenter-MA irgendwo auch einen Button Vertragsänderung zu sehen, klickt den an, wählt den neuen Vertrag und damit ist der Prozess abgeschlossen. Der Rest kann dann vollständig automatisiert werden...
Da glaubt wohl kein "Rechtsgelehrter" , das dieser Call-Center-Mitarbeiter 100 Gespräche "Wort für Wort getreu" sich merken kann und in "Dokumente" umstzen kann
Du glaubst doch nicht ersthaft, daß die wären des Gespräches Däumchen drehen, anschließend dann Word öffnen und dann alles von Hand aufschreiben? Das wäre wirtschaftlich auch totaler Unsinn. Standardvorgänge müssen alle durchgeführt werden wärend das Gespräch läuft, sonst könnte man den Kunden z.B. auch keine Rückmeldung geben wenn ein Tarifwechsel bei ihnen gar nicht möglich ist.
Ein Call-center-Mitarbeiter müsste ein Supperhirn sein, Stennographie perfect beherschen und nach seinen Arbeitstunden das "Gesprochene" in Verträge umsätzen.
Individuelle Verträge bekommst Du bei größeren Unternehmen normalerweise gar nicht erst. Würde sich für die nicht lohnen. Wenn doch dann läuft das nur über eine Spezialabteilung und dort haben die MA dann hinreichend viel Zeit...
Gruß
Borlander
Es gibt ja versteckte Kameras, wo wohl ohne Erlaubnis gedreht wird und dann Gesicht und Stimme verfälscht werden. Darf so gedreht werden?
Hi Borlander,
da habe ich wohl eine total falsche Vorstellung davon gehabt (oder geschildert) wie Call-Centern
funktionieren, aber Du hast nun alles ins rechte Licht gerückt, danke.
Es ging aber darum "ob aufgezeichnet wird oder nicht".
- Mir ist in der Vergangenheit immer erst "zu spät" der Gedanke gekommen,
z. B. nach einem Anruf eines Call-Centers, "das Gespräch hätte ich aufzeichnen sollen",
Ob diese Call-Centern selber, Gespräche nicht trotzdehm aufzeichnen??.
Ich lasse es dahinngestellt.
Wolfgang
Moin Wolfgang...
Ob diese Call-Centern selber, Gespräche nicht trotzdem aufzeichnen?
Bei der T-Com erhält man vor Gesprächsbeginn (noch vom Dialogsystem) den Hinweis, daß das Gespräch u.U. zu "Schulungszwecken" aufgezeichnet werden könnte. Dies ist mit der Frage verbunden ob man damit einverstanden wäre - man kann es also direkt ablehen. Das sollte bei anderen Anbietern ähnlich laufen sofern die aufzeichnen wollen. Garantien gibt es natürlich nie...
Gruß
Borlander
Wen interessieren auch Garantien, hauptsache ist doch, dass das Material nicht ohne Zustimmung vor Gericht verwendet werden darf. Ob jetzt einer, oder zwei mithören, wenn die nach Hause gehen, sind sie doch sowieso ganz andere Menschen, als wenn sie mit dir Geschäfte machen wollen. Die interessiert doch ein Furz, wer du bist, oder was du machst.
@cerious,
dir ist wohl was sehr schlimmes widerfahren. Deine Postings lassen bei mir diese Sschlussvolgerung zu.
Ob Dir hier überhaupt jemand helfen kann??.... Liegt vermutlich darann, wie weit, genau, du dein Problem beschreiben kannst.
- Es ist ein zwei-schneidiges Schwert, sich in einem öffentlichen Forum zu öffnen.
Nur meine Meinung...
Ich würde mich eher in einem solchen Forum blossstellen, als mich an einen "Psycho-Spezialisten" wenden....
Wolfgang.
"Ich würde mich eher in einem solchen Forum blossstellen, als mich an einen "Psycho-Spezialisten" wenden...."
- Den Satz versteh ich jetzt nicht.
@cerious,
Sorry.. ...
Dann brauchst Du eben einen Psycho-Spezialisten...
Wolfgang
Hab ich doch schon, aber die Nummer mit dem Psychodoktor funzt nicht bei mir. Die sitzen nur faul im Sessel und lassen sich das Bankkonto mit Versicherungsbeiträgen prall machen. Wie soll denn das auch gehen? Die Nummer mit dem Doktor ist doch sowieso nur ein Geschäft solange du krank bist.
Hi Borlander,
ich war ja selber Kunde de T-Com und währe es vermutlich auch heute noch, hätten mich
Die "Werbeagentinnen" einfach mit meinem Vertrag "in Ruhe gelassen"
- Nein, sie wollten mir weissmachen, ich benötige einen anderen Vertrag.
- Trotz meiner Negation, bekam ich einen Brif aus Butzbach mit geändertem Vertrag.
Ach was,,,,,,,, habe alles schon mal beschrieben......
Habe einen ganzen Ordner mit meiner Odyssee, ja, es war eine Odyssee....
Trotzdem, mir tun alle Mitarbeiter der T-Com (und alle Unternehmen die in Deutschland ihren Mitarbeitern Jobs kündigen müssen um zu überleben leid und natürlich auch die betroffenen Mitarbeiter.)............ Auch meine Rente kann nur aus Steuern finanziert werden, ob das Lohnsteuer, Benzinsteuer, Mehrwertsteuer xy-Steur, yz-Steuer ist, genau weiss ich das nicht.
Wie lange das noch funktionieren wird??
Ich hoffe das Beste.
Wolfgang
Wie sieht es eigentlich mit Videoüberwachung aus? Ist es legal, oder nur wenn man das Gesicht zensiert?
Willst Du jetzt etwa ein Handy haben mit eingebauter Überwachungskamera? ?
Aus Neugier. Wie ist die Rechtslage hier?
Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. Verstöße gegen diesen Paragraphen sind bußgeldbewehrt. In der Praxis bleibt jedoch nur die Möglichkeit, private Betreiber um Beseitigung der Missstände zu bitten, da im Anhang des BDSG kein Bußgeld definiert ist.
Das BDSG ist ein Auffanggesetz, d.h. dass Regelungen aus dem BDSG nur greifen, wenn keine speziellen Vorschriften existieren. Dementsprechend gibt es die Datenschutzgesetze der Länder (z.B. DSG NRW) das die Vorgaben des Bundesrechts spezifiziert. Die katholische Kirche und die evangelische Kirche in Deutschland regeln jeweils für ihren Bereich in eigenen Datenschutzanordnungen die Videoüberwachung. Die Regelungen in der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) der katholischen Kirche und das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) sind zum § 6b des BDSG praktisch inhaltsgleich.
Quelle: Wikipedia
Wie bekommen Paparazis ihre Fotos gedruckt? Wie ist die Rechtslage bei denen?