Hallo,
Beim Handy meines Sohnes (Debitel D2 CallYa)kommt die Meldung das Guthaben verfällt - Hab ich nicht mal gehört das wäre nicht mehr erlaubt ???
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.641 Themen, 31.733 Beiträge
Hi JayRay,
du meinst bestimmt das berühmte Urteil aus 2006 gegen Vodafone, wonauch das Guthaben auf Prepaidkarten nicht verfallen darf - prinzipiell stimmt das wohl auch bei deinem Sohn, allerdings bin ich beim Lesen dieses Artikels - http://www.teltarif.de/arch/2007/kw37/s27197.html - so gut wie überzeugt, dass der Provider deinem Sohn wohl nicht das Guthaben verfallen lässt, sondern seiner SIM-Karte wegen Inaktivität deaktivieren wird (das ist nämlich erlaubt).
Vielleicht sollte dein Sohn mal 1 Sms bzw. einen Anruf tätigen - danach müsste wieder Ruhe sein....
BG,
Bergi2002
Mein Sohn Telefoniert ca. 1 mal pro Woche !!
bin mir jetzt nicht sicher, aber kann es was damit zu tun haben ?
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/29613
Und das mit dem Vodafone Urteil ist auch so eine Sache, so gilt bei vielen Mobilfunk Discountern (http://www.onlinekosten.de/mobilfunk/discounter) immer noch eine Gültigkeitsbeschränkung von 6 bis höchstens 24 Monaten (je nach Anbieter).
MFG Hellspawn
War im Debitel Shop - also das ist so:
Das Guthaben darf laut Gesetz nicht verfallen, aber es gibt kein Gesetz über die Aufladeintervalle!! D.h. im Klartext:
15€ aufladen=9 Monate telefonieren
25€ aufladen=15Monate telefonieren
Ist nun die Zeit um und man lädt nicht mehr auf, wird die Karte gesperrt - das Guthaben kann man per Onlineformular dann zurückfordern (6 Wochen Bearbeitungszeit).
In der Praxis sieht das dann so aus - ich habe jetzt nach 14 Monaten noch 20 von 25€ Guthaben(mein Kind telefoniert eben nur im Notfall) wenn ich jetzt 15€ nachschiesse(die 20 verfallen nicht-nach Gesetz) ist für 9 Monate wieder alles im Butter.Hab ich nun evtl. nach den 9 Monaten dann noch 30€ Guthaben, kann ich eben die zurückforden usw.