Mein Handy-Provider teilt mir auf Abruf mit, dass mein Guthaben für mein Prepaid-Konto noch bis zum . . .gültig sei.
Nun habe ich schon vor geraumer Zeit einen Artikel in der Zeitung gelesen, dass ein Verfall von Guthaben von Prepaidkarten oder Prepaidkonten nicht erlaubt sei. Wenn das so ist, wäre das Vorgehen der Handy-Provider illegal.
Wer weiß etwas mehr über dieses Thema?
Grüße,
Franz-J.
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Das stelle ich auch bei einem meiner Handys fest.
Früher bekam ich über die Telekom den Hinweis, wann der nächste Aufladetermin ist.
Seit Wochen keinerlei Hinweise mehr und das telefonieren geht ohne Probleme.
Kann ich jetzt aber nur von der Telekom bestätigen.....
Gruß
luttyy
Guthaben dürfen nicht mehr verfallen und darum sollte es eigentlich auch keine entsprechenden meldungen geben. Wird ein anschluss längere zeit nicht genutzt, dann ist eine kündigung vom provider aus nicht unüblich. In so einem fall kann man sich das restliche guthaben wiederholen.
Z.b. debil-tel: http://www.debitel.de/kunden/infocenter/prepaid/anleitungen/verfallenes_prepaid_guthaben.pdf
mr.escape
Hallo Franz-J.,
schau mal im Net nach und gebe bei Google das Stichwort Prepaid bzw.CallYa Guthaben verfallen ? ein. Es exiestiert ein Gerichtsurteil bzw. 2 vom Landgericht München, das Guthaben nicht verfallen dürfen. Ich selbst habe in zwei Fällen von der Vodafone mein Guthaben was bereits verfallen war, anstandlos-natürlich auf Antrag- wieder bekommen. Den Antrag dafür hatte ich auf Hinweis auch aus dem Net bekommen. Viel Glück.
MfG
Heinz
Bei E-Plus scheinen die das auch noch nicht kapiert zu haben, daß nach einem Gerichtsurteil vor einiger Zeit Prepaidguthaben nicht mehr zerfallen dürfen. Die machen weiter wie bisher, gefragt habe ich sie allerdings noch nicht. Aber die könnten ja mal von sich aus es so machen, das das Guthaben nach dem Zeitfenster nicht mehr zerfällt, aber anscheinend mus da der Kunde schon selber drauf kommen so kann man ihn noch eine Weile abzocken.
Heinz,
>>Es exiestiert ein Gerichtsurteil
Yoyo, das meinte ich mal gelesen zu haben und dann dazu die Anmerkung, dass sich einige Provider nicht daran halten. Wie ich das jetzt so lese, wird seitens der Anbieter nicht offen darüber gesprochen, sie reagieren aber, falls man dort vorstellig wird und das Guthaben einfordert. Na, ist doch schon mal etwas :)
Franz-J.
Das Guthaben das nicht mehr abtelefoniert werden kann, kann man sich im t.Punktladen wiederholen.
Nur hingehen prepaidkarte abgeben und noch vorhandens Guthaben auszahlen lassen
Klaus, danke für die Info. Dies wird meinen Nachbarn interessieren, der noch ein paar Euronen auf seinem Guthabenkonto bei T-Com drauf hat.
Franz-J.
Hi Franz-J.,
es hat in 2006 ein Urteil des LG München (Urteil vom 26-Jan-2006, AZ.: 12 O 16089/05) gegen O2 gegeben, weil O2 nach einem Jahr nicht aktiven Telefonierens das Guthaben nicht nur einzog, sondern auch einbehielt. Das LG München hat entschieden, dass das Einziehen bzw. Einfrieren des Guthabens weiterhin erlaubt ist, nicht aber das völlige Einbehalten; dem Kunden muss jederzeit sein Guthaben wieder zur Verfügung gestellt werden. Klägerin war seinerzeit die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und das LG-Urteil wurde vom OLG München bestätigt (Urteil vom 22-Jun-2006, AZ.: 29 U 2294/06).
Auch ich hatte mit O2 so ein Problem: Ich wollte über Ostern (2007) telefonieren und stellte fest, dass ich gar kein Guthaben mehr hatte, obwohl ich mich genau erinnerte, noch über 15 EUR zur Verfügung zu haben. Ich hatte dann einen etwas umfangreicheren Email-Austausch mit O2, weil u.a. O2 vor Gericht ausgesagt hatte (siehe LG-Urteil), gewöhnlich seine Kunden rechtzeitig per Brief, SMS und Email über den drohenden Verfall des Guthabens zu unterrichten. Nur, ich hatte niemals eine Nachricht erhalten, die haben das einfach so gemacht (im Januar 2007, also nach dem OLG-Urteil). Schlieszlich habe ich mit 5 EUR meine Karte nachgeladen und damit auch das eingefrorene Guthaben wieder aktiviert.
Letzte Woche habe ich mitbekommen, dass Tchibo mit Prepaid-Karten ähnlich verfährt; dort wird ein Guthaben nach Ablauf von 12 Monaten eingefroren, und man hat zwei Monate Zeit, es durch Nachladen wieder zu aktivieren. Aber dann: Laut Auskunft einer Tchibo-Mitarbeiterin verfällt nach diesen zwei Monaten das Guthaben vollständig, wenn nicht nachgeladen wurde. Da ich das selbst nicht nachgelesen habe und somit das Gegenteil nicht belegen kann, unterstelle ich der Mitarbeiterin erst mal, dass ihre Angaben stimmen.
HAND :-)
Sylvia
Mit einem Provider habe Ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Dieser Provider (in Potsdam) vertreibt D1 von T-Mobile. Meine Simkarte wurde trotz Guthaben von 11 Euro Oktober 2006 abgeschaltet. Nach einem vierteljährlichem Schriftverkehr ist die Karte Ende Dezember 2006 wieder aktiviert worden - für zwei Monate(es ist noch Geld fürs Aktivieren abgebucht worden. Jetzt ist die Prepaid-Karte wieder tot.
Ich werde mich jetzt wieder mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Ich möchte noch erwähnen, daß mich der 'Spaß' bis jetzt mehr gekostet hat, als das Prepaid-Guthaben. Ich habe diese Karte seit 1998.
Wegen eventueller rechtlicher Gründe möchte ich den Namen des Provider nicht nennen.
Es grüßt Manfred
Sylvia, danke für den Beitrag. Die Situation, was das Zurückzahlen des Noch-Guthabens betrifft, scheint mir etwas verworren. Manche Provider haben scheint´s ein dickes Fell und lassen es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen, obwohl, wie Sie anführen, ja ein Urteil ergangen ist.
Vielleicht glaubt der oder andere Provider ja auch, dass ein Kunde wegen ein paar "lächerlichen" Euros keine Klage anstreben wird. Ich denke, dass man sich als Kunde solche Anbieter merken sollte.
Franz-J.
P.S.:
Die beiden von mir genannten Urteile richten sich allein gegen O2, sind also für andere Betreiber/Provider nicht bindend. Es handelt sich auch nicht um Urteile eines Bundesgerichts, weshalb sie auszer für die Verfahrensbeteiligten rechtlich nicht bindend sind.
Sylvia
>>Es handelt sich auch nicht um Urteile eines Bundesgerichts, weshalb sie auszer für die Verfahrensbeteiligten rechtlich nicht bindend sind. Ah ja, habe verstanden, danke :)
FJ
Mit einem Provider habe Ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Dieser Provider (in Potsdam) vertreibt D1 von T-Mobile. Meine Simkarte wurde trotz Guthaben von 11 Euro Oktober 2006 abgeschaltet. Nach einem vierteljährlichem Schriftverkehr ( mit Vordrucken der Verbraucherzentrale) ist die Karte Ende Dezember 2006 wieder aktiviert worden - für zwei Monate (es ist noch Geld fürs Aktivieren abgebucht worden. Jetzt ist die Prepaid-Karte wieder tot.
Ich werde mich jetzt wieder mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Ich möchte noch erwähnen, daß mich der 'Spaß' bis jetzt mehr gekostet hat, als das Prepaid-Guthaben. Ich habe diese Karte seit 1998.
Das Guthaben wolle sie wegen des Vertrages auch nicht zurückzahlen.
Wegen eventueller rechtlicher Gründe möchte ich den Namen des Provider nicht nennen.
Es grüßt Manfred
Normalerweise erledigt sich das nach der nächsten Aufladung.
Bei den meisten Providern ist es offenbar nun so geregelt, dass die Karte deaktiviert wird, wenn ein Jahr lang keine Aktivität (Anrufe, SMS) stattfindet. Das Guthaben verfällt dadurch jedoch nicht, man kann es sich wieder auszahlen lassen.
!!!! Normalerweise !!!!!
Aber für die Damen und Herren in Postdam ist das nicht normal. Meine Karte wurde trotzt SMS, Anrufe und eines Gutehabens abgeschaltet und mir wurde von einem "Rechtsanwalt" des Providers mitgeteilt, daß das Guthaben aufgrund des Aubschlußvertrages (im Jahr 1998) nicht ausbezahlt wird. Ich sehe nicht ein, daß ich das Guthaben von jetzt 9 € nach der jetzigen Rechtsprechung aufstocken soll. So mache ich es mit den Karten von D2.
Es grüßt Manfred
Warum muss den eine Karte überhaupt nach einiger Zeit zerfallen, nur weil nicht telefoniert wird ? Kann eine Prepaidkarte nicht ewig aktiv sein egal wie lange man nicht telefoniert,und auch das Guthaben darauf müsste ewig erhalten bleiben, bis man mal wieder telefoniert. Es müßte mal ein Gesetz geben das das den Mobilfunkbetreibern vorschreibt. So zerfällt nicht nur das Guthaben sondern, man muß sich zu allem überfluss auch noch eine neue Simkarte kaufen, das bringt denen auch wieder Profit. Eine Simkarte müßten sie nur noch bei beschädigung oder verlust abschalten dürfen.
Ach ja ! Bei Abschaltung der Karte ist man auch seine Telefonnummer los.
Hi ABACKO,
liesz dir mal die von mir genannten Urteile durch, dort findest in den Argumentationen des Beklagten (O2) die Begründungen, warum Prepaid-Karten-Guthaben nach einiger Zeit verfallen. Aus Sicht des Verbrauchers (und wohl auch des LG und OLG) ziemlich dünne Begründungen, aber scheinbar dick genug, dass so ziemlich alle Provider danach verfahren.
HAND :-)
Sylvia
Vermutlich weil die Netzbetreiber nur eine endliche Anzahl von Telefonnummern zu vergeben haben und es daher nicht sinnvoll ist, Karteileichen (also Nummern, die seit Jahren nicht mehr genutzt werden) ewig mitzuziehen.
BTW: Die letzte Prepaid-Karte die ich gekauft habe, hat (inkl. Versand) bei 5 € Startguthaben 3,00 € gekostet. Allzu viel Profit bleibt den Providern vom Verkauf der SIM-Karten alleine also vermutlich nicht.