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Siemens c75 freischalten

stefan241 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ich habe ein Siemens C75 mit Loop Karte von O2.
Kann ich das Handy irgendwie unlocken, um es für andere Karten nutzen zu können?

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dirk42799 stefan241 „Siemens c75 freischalten“
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ja, kannst Du.
Geh in den O2-Laden Deines Vertrauens, leg EUR 100,-- auf den Tisch und es wird Dir freigeschaltet.
Andere Wege sind evtl. auch möglich, allerdings nicht zulässig, da Du das Handy von O2 mit den entsprechenden Vereinbarungen gekauft hast.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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Mario32 dirk42799 „ja, kannst Du. Geh in den O2-Laden Deines Vertrauens, leg EUR 100,-- auf den...“
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allerdings nicht zulässig, da Du das Handy von O2 mit den entsprechenden Vereinbarungen gekauft hast.



wie kommst du darauf das es nicht zulässig sein soll mit meinem eigentum zu machen was ich will. (selbst MS mußte lernen das sie den käufern nicht vorschreiben kann an wen die ihre gekauften artikel wie weiterverkaufen dürfen)


wenn ich Eigentümer und Besitzer von irgend etwas bin kann ich damit machen was ich will, Es also gegen die Wand knallen/verbrennen/die firmware zu klump flashen oder mit der hilfe anderer die davon mehr ahnung haben als ich selbst beschränkungen in den funktionen des gerätes aufheben.

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dirk42799 Mario32 „allerdings nicht zulässig, da Du das Handy von O2 mit den entsprechenden...“
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Hi Mario,

hier mußt Du differenzieren:
bist Du Eigentümer, darfst Du in der Tat machen, was Du willst (solange Du keine Gesetze übertrittst).
Eigentümer ist die stärkste Position, die das deutsche Rechtssystem kennt.

Bist Du allerdings nur Besitzer, mußt Du darauf achten, was Dir der Eigentümer erlaubt hat.
Wenn ich Dir also meine Uhr leihe, bin ich zwar Eigentümer, aber Du Besitzer, weil Du sie tatsächlich in der Hand hast.
Du darfst sie nicht kaputt machen, ich schon.

Und so scheint im vorliegenden Fall das Handy durch die Vertragsart an O2 gebunden zu sein, sodaß im Detail zu klären ist, ob Du als Prepaid-Telefonierer Eigentümer oder Besitzer bist. Das steht im Zweifel im Vertrag.

Letztlich ist es außerdem so, daß Du im Falle einer unautorisierten Freischaltung etwaige Gewährleistungsansprüche verlieren könntest.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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stefan241 Mario32 „allerdings nicht zulässig, da Du das Handy von O2 mit den entsprechenden...“
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recht haste...

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stefan241 dirk42799 „ja, kannst Du. Geh in den O2-Laden Deines Vertrauens, leg EUR 100,-- auf den...“
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Aloha, Du kluger Mensch

Stell Dir mal vor, ein 40-jähriger unmoderner Mann hat `ne Frage wie die meine wg. Siemens c75. Der Mann hat ein technisches Problem und wendet sich neugierig (und Skeptisch) zum ersten mal an ein „Forum“ wie dieses.
Nun bin ich es gewohnt, für technische Probleme auch technische Lösungen oder Herangehensweisen zu erwägen. Ein kluger Hinweis wie Deiner , so war und richtig und gut er auch wäre wenn Du die Erwerbssituation richtig erraten hättest, ist völlig überflüssig, ärgerlich und läßt mich für andere Foren das Schlimmste befürchten.
Was motiviert Dich dazu? Bist Du ein arbeitsloser Bürokrat oder ein nicht erkanntes Genie im Stand eines (Ex-,)Studenten oder so was ähnliches?
Ist es üblich, zu einer technischen Frage im Forum eine juristisch-moralische Diskussion zu starten? Ich will ja schließlich nicht irgendwelche Kübelböcks klonen…

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dirk42799 stefan241 „Aloha, Du kluger Mensch Stell Dir mal vor, ein 40-jähriger unmoderner Mann hat...“
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"na klar, mit diesem Sprengstoff kann man Häuser einreißen."

Hinterher "Ach so, und ihre Arme kann´s Ihnen auch abreißen."
"Buhuu, warum hat mir das vorher keiner gesagt?"

Du fragst, ob das geht. Ich hab Dir gesagt, wie.
Die Tatsache, daß ich Dich darüber hinaus darauf aufmerksam mache, daß das, was Du vorhast, u. U. mit dem mit O2 geschlossenen Vertrag in Widerspruch steht, sollte dann eigentlich dankbar aufgefaßt werden.
Nicht, daß es nachher heißt "das hat mir aber keiner gesagt".

Frechheit...

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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stefan241 dirk42799 „ na klar, mit diesem Sprengstoff kann man Häuser einreißen. Hinterher Ach so,...“
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" in Widerspruch steht, sollte dann eigentlich dankbar aufgefaßt werden.
Nicht, daß es nachher heißt "das hat mir aber keiner gesagt".

Frechheit..."

Was läßt Dich glauben das Du Neuigkeiten verbreitest? ( Das Problem wurde inzwischen vom Loop-Dealer unentgeldlich und legal behoben. Schäbbich, wenn man über Sachen referiert wo man nicht kennen tut, wa?)

Wer bist Du?
Was(??? - Job?,Zustand?) bist Du?

Wie alt bist Du und was motiviert Dich?

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dirk42799 stefan241 „ in Widerspruch steht, sollte dann eigentlich dankbar aufgefaßt werden. Nicht,...“
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ich fasse zusammen:
Du schreibst "will mein Handy unlocken".
Ich antworte "O2 macht das. Geht auch anders, aber Vorsicht: darf man nur, wenn man Eigentümer ist; sonst u. U. Garantieverlust etc."
Du schreibst "wenn Du die Erwerbssituation richtig erraten hättest"
soll ich jetzt raten, ob Du Eigentümer bist? Oder Besitzer?

Schäbbich, wenn man Fragen zu Themen so unspezifisch formuliert, daß, wenn man eine umfangreichere Antwort bekommt, sich direkt auf den Schlips getreten fühlt.

Solltest Du desweiteren sachlich mit mir diskutieren wollen, laß es mich wissen.
Die abschließenden Fragen verheißen hier aber nichts Gutes.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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OWausK dirk42799 „ich fasse zusammen: Du schreibst will mein Handy unlocken . Ich antworte O2...“
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Was ein Pflegefall....

Nicht die Probleme die wir haben belasten uns, sondern die Gedanken, die wir uns darüber machen!
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