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Handykündigung nicht akzeptiert ... zu recht ?

SmallAl / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Eine Bekannte wollte ihren Handyvertrag zum Laufzeitende (Aug 2001) kündigen.
Nun hat VIAG geantwortet, daß die Kündigung nicht rechtzeitig (bis 31 Mai) eingegangen wäre und die Kündigung somit nicht akzeptiert.
Gibt es hier noch möglichkeiten trotzdem rauszukommen ?

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s.berger2 SmallAl „Handykündigung nicht akzeptiert ... zu recht ?“
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Offensichtlich wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, die irgendwo auf dem Vertragspapier vermerkt ist (wahrscheinlich im Kleingedruckten). Damit verlängert sich der Vertrag automatisch. Die einzige Möglichkeit, die bleibt, ist jetzt zu kündigen und die ver-
bleibende Laufdauer des Vertrags abzusitzen!

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@ndi s.berger2 „Offensichtlich wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, die irgendwo auf...“
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die grobe Variante wäre keine Rechnung mehr bezahlen bis Mahnbescheid und fristlose kündigung von Provider kommt.
Das ist aber nur für Abgebrühte denen der Mahnbescheid wurscht is ;-)))

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SmallAl @ndi „die grobe Variante wäre keine Rechnung mehr bezahlen bis Mahnbescheid und...“
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Ich hatte eigentlich gehofft, daß es sich bei einer 3monatigen Kündigungsfrist um eine "Überraschende Klausel" oder anderweitig ungültiges handeln könnte ... schade ;-(

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wapjoe SmallAl „Ich hatte eigentlich gehofft, daß es sich bei einer 3monatigen Kündigungsfrist...“
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Hi SmallAl
Leider sind die 3 Monats-Kündigungsfrist gültig!
Ich bin früher auch nur aus meinem E-Plus 2-Jahresvertrag rausgekommen, weil ich 2 Rechnungen nicht bezahlt hatte (konnte nicht, war bei der Bundeswehr) das ganze ist später mit einem Schufaeintrag und einer Lohnpfändung geendet, aber letzteres, nur weil ich einfach vergessen hatte das Geld doch noch mal zu überweisen!

CU
wapjoe

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(Anonym) @ndi „die grobe Variante wäre keine Rechnung mehr bezahlen bis Mahnbescheid und...“
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davon rate ich dir dringend ab, weil dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen können. Kündige jetzt, und leg das handy einfach weg

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(Anonym) SmallAl „Handykündigung nicht akzeptiert ... zu recht ?“
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Datum des Poststempel ist ausschlaggeend.
Bekannter sagte mir etwas von einem neuen Gesetz. Ist das Handy Kaputt kann man den Vertrag fristlos. Würde mich mal danach erkundigen.

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